Gesetzliche Neuregelung der Erhebung der Vergnügungssteuer im Land Nordrhein-Westfalen - Aufhebung des Vergnügungssteuergesetzes durch das Land Nordrhein-Westfalen - zukünftige Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hamminkeln - Erlass einer Vergn
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der gesetzlichen Neuregelung der Vergnügungssteuer im Land Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der die Aufhebung des bisherigen Vergnügungssteuergesetzes vorsieht. Sollte dieses Gesetz zum 31. Dezember 2002 in Kraft treten, ist die Erhebung der Vergnügungssteuer in Hamminkeln ab dem 1. Januar 2003 nur noch auf Grundlage einer eigenen kommunalen Satzung möglich.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Stadt die Vergnügungssteuer weiterhin erheben sollte. Dies wird sowohl mit ordnungspolitischen Erwägungen begründet, um die Nutzung von Geldspielgeräten zu regulieren, als auch mit finanziellen Aspekten. Ein Verzicht auf die Steuer würde zu einem durchschnittlichen jährlichen Einnahmeausfall zwischen 50.000 und 60.000 Euro führen.
Auf Basis eines Satzungsmusters des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat die Verwaltung einen Entwurf für eine neue Vergnügungssteuersatzung erarbeitet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diesen Entwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen, um die Fortführung der Steuererhebung sicherzustellen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Dezember 2002 sowie des Stadtrates am 17. Dezember 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2002kein Ergebnis hinterlegt
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