Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Hamminkeln nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2002/0232 einen Entwurf für eine Widmungsverfügung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Widmung von städtischen Straßen, Wegen und Plätzen gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Widmung umfasst sowohl Erschließungsstraßen nach § 3 Absatz 4 Nr. 2 StrWG NW als auch sonstige öffentliche Straßen nach § 3 Absatz 4 Nr. 3 StrWG NW. Im Entwurf der Verfügung sind die jeweilige Verkehrsfunktion sowie etwaige Widmungsbeschränkungen aufgeführt, wobei die räumliche Lage der betroffenen Flächen in beigefügten Plänen dargestellt ist.
Durch die Widmung erhalten die betreffenden Flächen den Status einer öffentlichen Straße, eines öffentlichen Weges bzw. eines öffentlichen Platzes. Die Verwaltung führt aus, dass diese Widmung unter anderem die Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau nach dem Baugesetzbuch sowie für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren nach dem Straßenreinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen darstellt. Die Wirksamkeit der Widmung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung durch den Bürgermeister in Form einer Allgemeinverfügung ein.
Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung nunmehr um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das im Namen des Rates auf den Bürgermeister übertragen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Widmung der Gemeindestraßen gemäß dem vorgelegten Entwurf zu beschließen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 28. November 2002 und im Stadtrat für den 17. Dezember 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2002kein Ergebnis hinterlegt
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