Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hamminkeln vom 06.02.2002 (Abfallentsorgungssatzung - AES)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur ersten Satzungsänderung der Abfallentsorgungssatzung (AES) vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Umsetzung der am 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Die Neuregelung betrifft insbesondere die Handhabung von gewerblichen Siedlungsabfällen. Gemäß der Vorlage sind Besitzer und Erzeuger dieser Abfälle verpflichtet, Abfälle, die nicht verwertet werden, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Dabei ist die Nutzung einer Pflicht-Restmülltonne vorgesehen. Zur Ermittlung des erforderlichen Behältervolumens schlägt die Verwaltung vor, auf Einwohnergleichwerte zu verzichten. Stattdessen soll ein Volumen von 7,5 Litern pro Woche und Beschäftigtem zugrunde gelegt werden. Hierbei wird zwischen Vollzeitbeschäftigten, Halbtagsbeschäftigten sowie Personen, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit leisten, differenziert.
Zudem wird der Anschlusszwang für Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden, sowie für gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke mit Wohnanteil präzisiert. Die Satzung definiert Abfälle aus privaten Haushaltungen und gewerbliche Siedlungsabfälle neu. Die Änderung der Satzung führt laut Verwaltung zu keinen finanziellen Kosten, da lediglich die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt. Der Entwurf sieht vor, dass die neue Regelung zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
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