Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Neuorganisation der Straßenreinigung in der Stadt Hamminkeln - gebührenrechtliche Auswirkungen - Neufassung einer Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2002/0222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Neuorganisation der Straßenreinigung, die eine Änderung der Straßenreinigungs- und -gebührensatzung sowie eine Neufassung der Gebührensatzung umfasst. Ziel der Verwaltung ist es, die bisherigen allgemeinen rechtlichen und technischen Regelungen von den gebührenrechtlichen Bestimmungen zu trennen. Durch die Neugestaltung sollen zudem der Umfang der Straßenreinigung sowie die Anzahl der zu reinigenden Straßen angepasst werden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die bisherige Differenzierung der Gebührensätze nach Straßentypen – Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen – überprüft. Die Verwaltung schlägt vor, auf diese Differenzierung zu verzichten, da die technische Reinigungsleistung für alle Straßentypen einheitlich erfolgt und die Verkehrsbedeutung im ländlich geprägten Stadtgebiet keine unterschiedliche Gebührenbemessung erfordert. Zudem wurde bereits beschlossen, für den Winterdienst keine Gebühren mehr zu erheben.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2003 geht von einem umlagefähigen Gesamtaufwand von 120.467 Euro aus. Nach Abzug des städtischen Anteils von 20 Prozent und des Überschusses aus dem Vorjahr ergibt sich ein gebührenpflichtiger Gesamtaufwand von 74.734,85 Euro. Daraus resultiert ein Gebührensatz von 1,21 Euro pro laufendem Meter Frontlänge. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Entwurf der geänderten satzungsrechtlichen Bestimmungen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 2Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem AnlassZur Vorlage · 2002/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vor. Hintergrund ist der Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft, die Veranstaltung „Butten innt Rott“ als Grundlage für die Öffnung von Verkaufsstellen zu nutzen. Da die Veranstaltung nach einem Festsetzungsverfahren als Jahrmarkt gemäß der Gewerbeordnung anerkannt wurde, ist die rechtliche Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung gegeben. Die Änderung sieht vor, dass in ungeraden Jahren am Sonntag vor Pfingsten die Verkaufsstellen im Ortsteil Hamminkeln in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen.
Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, die Verordnung dahingehend zu erweitern, dass künftig in allen Ortteilen der Stadt die Möglichkeit besteht, die Verkaufsstellen an dem jeweils festgelegten Kirmessonntag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr zu öffnen. Die bestehenden Regelungen für die Veranstaltung „Menkeln bennen on butten“ sowie für das Sommerfest der Werbegemeinschaft bleiben hiervon unberührt. Die Neufassung der Verordnung wurde der Verwaltung als Anlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Fassung der Verordnung in der vorgelegten Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 3Bericht über die Freibadsaison 2002 und Öffnungszeiten- bzw. Schließungszeiten der Bäder 2002/2003Zur Vorlage · 2002/0254 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0254 enthält einen Bericht über die Freibadsaison 2002 sowie die Planung der Öffnungszeiten der Bäder für die Saison 2003. Für das Jahr 2002 wird festgehalten, dass das Freibad Dingden vom 1. Juni bis zum 31. August für die Öffentlichkeit geöffnet war. Im Monat Mai 2002 wurde die Anlage unter der Leitung des Freibad-Vereins e.V. ausschließlich für dessen Mitglieder betrieben, wobei die Gesamtkosten für diesen Zeitraum 2.650,71 Euro betrugen und 1.974 Besucher verzeichnet wurden.
Für das Jahr 2003 ist vorgesehen, dass der Freibad-Verein e.V. das Angebot fortführt und das Freibad vom 1. Mai bis zum 15. Juni 2003 unter eigener Regie betreibt. Im Zeitraum vom 16. Juni bis zum 20. Juli 2003 soll das Freibad für die Öffentlichkeit mit reduzierten täglichen Öffnungszeiten, unterbrochen durch die Wochenenden, zugänglich sein. Vom 21. Juli bis zum 31. August 2003 ist ein ganztägiger Betrieb vorgesehen. Die Verwaltung sowie der leitende Schwimmmeister sind ermächtigt, die Badezeiten bei niedrigen Temperaturen oder schlechter Witterung einzuschränken oder das Bad vorzeitig zu schließen.
Das Hallenbad bleibt vom 16. Juni bis zum 15. September 2003 für die Öffentlichkeit geschlossen, wobei das Schulschwimmen bis zum 18. Juli 2003 stattfindet. Während der Oster- und Herbstferien sowie der Weihnachtsferien ist das Hallenbad ab 14:00 Uhr geöffnet, wobei montags eine Schließung erfolgt. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt, die Verwaltung mit der Festlegung der Öffnungszeiten sowie dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Freibad-Verein e.V. für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 15. Juni 2003 zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 05.12.2002 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (13. Sitzung)
- 4Bau einer Sporthalle am Schulzentrum HamminkelnZur Vorlage · 2002/0250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich mit der Planung für den Bau einer Schulsporthalle am Schulzentrum Hamminkeln sowie der Sanierung des Hallenbades. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob eine Zweifach- oder eine Dreifachhalle errichtet werden soll. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport hat bereits empfohlen, die Alternativlösung 4 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.
Die Verwaltung bewertet die Errichtung einer Zweifachhalle mit einer zusätzlichen Teilungsmöglichkeit, die sogenannte „2 + 1 – Lösung“, als ausreichend. Durch eine Trennwand könnte ein Teil der Halle so gestaltet werden, dass drei Sportgruppen parallel unterrichtet werden können. Dies soll den Anforderungen der Realschule gerecht werden, die aufgrund geplanter Änderungen in der Koedukation und des Bedarfes an getrenntem Unterricht für Mädchen und Jungen eine höhere Kapazität anfordert.
Die Entscheidung für die Zweifachhalle wird auch mit den voraussichtlichen Kosten begründet. Laut Berechnungen des technischen Dezernates liegen die Kosten für eine Dreifachhalle mit etwa 4,4 Millionen Euro deutlich höher als die 3,7 Millionen Euro für eine Zweifachhalle. Zudem deuten Prognosen auf sinkende Schülerzahlen in der Zukunft hin. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Zweifachhalle mit einer zusätzlichen Umkleigemöglichkeit und der Trennwand vorzusehen, um den Sportbedarf angemessen zu decken.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 04.12.2002 · Ausschuss für Schule und Kultur (13. Sitzung)
- 5Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hamminkeln vom 06.02.2002 (Abfallentsorgungssatzung - AES)Zur Vorlage · 2002/0276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur ersten Satzungsänderung der Abfallentsorgungssatzung (AES) vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Umsetzung der am 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Die Neuregelung betrifft insbesondere die Handhabung von gewerblichen Siedlungsabfällen. Gemäß der Vorlage sind Besitzer und Erzeuger dieser Abfälle verpflichtet, Abfälle, die nicht verwertet werden, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Dabei ist die Nutzung einer Pflicht-Restmülltonne vorgesehen. Zur Ermittlung des erforderlichen Behältervolumens schlägt die Verwaltung vor, auf Einwohnergleichwerte zu verzichten. Stattdessen soll ein Volumen von 7,5 Litern pro Woche und Beschäftigtem zugrunde gelegt werden. Hierbei wird zwischen Vollzeitbeschäftigten, Halbtagsbeschäftigten sowie Personen, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit leisten, differenziert.
Zudem wird der Anschlusszwang für Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden, sowie für gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke mit Wohnanteil präzisiert. Die Satzung definiert Abfälle aus privaten Haushaltungen und gewerbliche Siedlungsabfälle neu. Die Änderung der Satzung führt laut Verwaltung zu keinen finanziellen Kosten, da lediglich die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt. Der Entwurf sieht vor, dass die neue Regelung zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 6Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2002/0277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2002/0277 eine Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vor. Konkret soll der aktuelle Hebesatz von 340 % auf 381 % angehoben werden. Diese Maßnahme orientiert sich an der Festlegung des fiktiven Hebesatzes gemäß dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2003.
Nach Angaben der Verwaltung dient die Anpassung dazu, Mehreinnahmen in Höhe von etwa 290.000 Euro pro Jahr zu generieren. Ein Verzicht auf die Erhöhung hätte laut Vorlage nicht nur den Wegfall dieser Einnahmen zur Folge, sondern würde aufgrund einer höheren Anrechnung der eigenen Steuerkraft im Abrechnungsverbund zu geringeren Schlüsselzuweisungen führen.
Die Vorlage sieht keine Änderungen der Hebesätze im Bereich der Grundsteuer A oder der Gewerbesteuer vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Satzung zu erlassen. Die Beratung der Vorlage ist für den 11. Dezember 2002 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 17. Dezember 2002 im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 7Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2003Zur Vorlage · 2002/0274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0274 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2003. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch die Kämmerei aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 6. November 2002 vorgelegt. Seit der Einbringung des Entwurfs hatten die Fraktionen die Möglichkeit, diesen zu beraten.
Die in der Vorlage beschriebene Beratungsfolge sieht vor, dass sich die Fachausschüsse bis zum 5. Dezember 2002 mit dem Haushaltsplan befassen. Die von der Verwaltung und den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen werden in einer Zusammenfassung erstellt und den Ratsmitgliedern vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zugehen. Im Haupt- und Finanzausschuss sollen sowohl die Änderungsvorschläge als auch die in dessen Zuständigkeitsbereich fallenden Änderungsanträge beraten werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist für den 11. Dezember 2002 und die Sitzung des Rates für den 17. Dezember 2002 angesetzt. Details zu den finanziellen Auswirkungen sind dem Haushaltsplanentwurf nebst Erläuterungen zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 8Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2002 - 2006Zur Vorlage · 2002/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0275 wurde das Investitionsprogramm sowie die Finanzplanung für den Planungszeitraum 2002 bis 2006 zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage ist Bestandteil des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2003.
Der Prozess sieht vor, dass sich die Fachausschüsse bis zum 5. Dezember 2002 mit den Inhalten des Investitionsprogramms befassen. Etwaige Änderungen, die von den Fachausschüssen oder der Verwaltung vorgeschlagen werden, sollen in der anschließenden Sitzung zusammengefasst und den Mitgliedern zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen. Die detaillierten finanziellen Informationen zu den Kosten und den bereitgestellten Mitteln sind dem Haushaltsplanentwurf und dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 11. Dezember 2002 angesetzt, während die abschließende Beratung im Rat für den 17. Dezember 2002 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen