Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2002/0277 eine Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vor. Konkret soll der aktuelle Hebesatz von 340 % auf 381 % angehoben werden. Diese Maßnahme orientiert sich an der Festlegung des fiktiven Hebesatzes gemäß dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2003.
Nach Angaben der Verwaltung dient die Anpassung dazu, Mehreinnahmen in Höhe von etwa 290.000 Euro pro Jahr zu generieren. Ein Verzicht auf die Erhöhung hätte laut Vorlage nicht nur den Wegfall dieser Einnahmen zur Folge, sondern würde aufgrund einer höheren Anrechnung der eigenen Steuerkraft im Abrechnungsverbund zu geringeren Schlüsselzuweisungen führen.
Die Vorlage sieht keine Änderungen der Hebesätze im Bereich der Grundsteuer A oder der Gewerbesteuer vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Satzung zu erlassen. Die Beratung der Vorlage ist für den 11. Dezember 2002 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 17. Dezember 2002 im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
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