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Beschlussvorlage

Ausnahmen von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Antrag des Bauherrn Konrad Frick - Antrag des Bauherrn Klaus-Dieter Maaß

2002/0266

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2002/0266 befasst sich mit der Prüfung von Ausnahmen von der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Güterstraße“. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan sowie eine entsprechende Satzung über eine Veränderungssperre erlassen. Die Ziele der Planung umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung, den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen, die Überplanung ehemaliger Bahnnutzungsflächen sowie die Sicherstellung der straßentechnischen Erschließung.

Es liegen zwei Anträge von Bauherren vor, die Ausnahmen von der Sperre beantragen. Der erste Antrag sieht den Um- und Ausbau eines Möbelgeschäfts in der Güterstraße 13 zu einer Gastwirtschaft mit Versammlungsstätte für bis zu 400 Personen sowie einer Betriebsleiterwohnung vor. Der zweite Antrag betrifft die Nutzungsänderung eines Erdgeschosses in der Güterstraße 6, einem ehemaligen Bahnhofsgebäude, von einem Ladenlokal in eine Gaststätte.

Die Verwaltung stellt fest, dass beide Vorhaben den Planungszielen der Stadt nicht widersprechen. Da die gastronomischen Betriebe jedoch Quell- und Zielverkehre erzeugen und die verkehrliche Erschließung ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist, empfiehlt der zuständige Ausschuss dem Rat, die Entscheidung über beide Anträge zurückzustellen. Eine abschließende Entscheidung soll erst erfolgen, wenn gesicherte Erkenntnisse zur zukünftigen verkehrlichen Erschließung des Bebauungsplangebietes vorliegen.

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