Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Lokale Agenda 21 - Forum für Bürgerinnen und Bürger in Hamminkeln hier: Zwischenbericht 2004Zur Vorlage · 2004/0032 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gleichstellungsstelle hat mit der Mitteilungsvorlage 2004/0032 einen Zwischenbericht zum Jahr 2004 im Rahmen der Lokalen Agenda 21 vorgelegt. Das Dokument dient der Dokumentation des Fortgangs der Arbeitsgruppen sowie der daraus resultierenden Projekte in Hamminkeln.
Der Bericht beschreibt die Arbeit und den Fortschritt innerhalb der drei bestehenden Themenfelder und listet die entsprechenden Beschlussvorschläge auf. Neben der internen Arbeit der Arbeitsgruppen werden verschiedene Projekte und Aktionen aufgeführt, darunter die Vereinsgründungen Zusammen(h)alt, der Rheinische Bauernmarkt sowie die Aktivitäten des Tauschrings. Zudem enthält die Vorlage einen Rückblick auf thematische Ausstellungen, wie etwa zu den Themen selbstbestimmtes Wohnen im Alter, energiesparendes Bauen und Wohnen sowie Licht und Schatten.
Darüber hinaus werden aktuelle und geplante Aktivitäten thematisiert, unter anderem das Projekt Klimadorf Dingden und der Bürgerbus Loikum-Wertherbruch. Die Vorlage schließt mit einem Ausblick auf das weitere Vorgehen der drei Arbeitsgruppen ab. Die Mitteilung wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 4. März 2004 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 04.03.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 2Einführung von Einwohnerfragestunden gem. § 48 Abs. 1 GO NW vor jeder Ratssitzung hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2004/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag gestellt, die Durchführung von Einwohnerfragestunden gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor jeder Ratssitzung einzuführen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der damit verbundenen Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln.
Nach der aktuellen Regelung in § 18 der Geschäftsordnung werden Einwohnerfragestunden als letzter Punkt der öffentlichen Sitzung behandelt, sofern der Rat dies für die kommende Sitzung beschlossen hat oder zwei Wochen vor dem Termin ein entsprechender Antrag eines Bürgers oder einer Bürgerin beim Bürgermeister vorliegt. Der Antrag der Fraktion sieht vor, diesen Tagesordnungspunkt bei Durchführung als ersten Punkt der öffentlichen Sitzung zu behandeln und die zeitliche Begrenzung von 15 Minuten auf 30 Minuten zu erhöhen.
Hinsichtlich der Ausschüsse wird empfohlen, von der Durchführung von Einwohnerfragestunden in Ausschusssitzungen abzusehen, um die verfahrenstechnische Komplexität zu reduzieren. Für die Transparenz wird vorgeschlagen, die protokollierten Fragen und Antworten nach Freigabe der Niederschrift über das Internetmodul des Sitzungsdienstverfahrens online zu veröffentlichen. Der Rat wird gebeten, die Regelungen zur zeitlichen Platzierung der Fragestunden sowie die Entscheidung über die Ausschüsse zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 04.03.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 3Beteiligung von Agenda-Vertretern mit beratender Stimme an Fachausschusssitzungen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.11.2003Zur Vorlage · 2004/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0034 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Vertreter der Agenda-Gruppen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Fachausschüsse zu beteiligen. Die Agenda-Gruppen gliedern sich in die Arbeitsbereiche Bauen, Wohnen, Energie, Naturschutz sowie Ressourcen; Wirtschaft, Fremdenverkehr, Arbeit, Abfall und Abwasser sowie Soziales, Jugend und Bildung.
Die Verwaltung prüft hierzu zwei rechtliche Möglichkeiten nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Eine dauerhafte Einbindung als sachkundige Einwohner wird abgelehnt, da dies eine Neubesetzung der Ausschüsse nach dem Verhältniswahlprinzip erfordern würde und eine themenabhängige Besetzung durch die Agenda-Gruppen nicht ermöglichen würde.
Stattdessen wird die Hinzuziehung von Vertretern als Sachverständige gemäß der Gemeindeordnung vorgeschlagen. In dieser Funktion haben die Beteiligten ein Anhörungsrecht, jedoch kein eigenes Rede- oder Antragsrecht. Die Verwaltung empfiehlt eine Mischform der Beteiligung: Die Ausschüsse sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, die Agenda-Gruppen unter Übersendung der Tagesordnung einzuladen, während die Hinzuziehung zu nichtöffentlichen Sitzungen im Einzelfall durch Beschluss erfolgen soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse für die verbleibende Wahlperiode unverändert bleibt. Dem Rat wird empfohlen, den Ausschüssen die Nutzung der Möglichkeit zur Hinzuziehung von Sachverständigen aus den Agenda-Gruppen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 04.03.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 4Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2004/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2004/0036 wird eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vorgeschlagen. Die Neuregelung basiert auf den vorangegangenen Beratungen zu den Vorlagen 4/2004 und 34/2004.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Durchführung der Einwohnerfragestunden in den Ratssitzungen. Die Neufassung sieht vor, dass Einwohnerfragestunden auf Beschluss des Rates oder auf schriftliche Anfrage eines Einwohners durch den Bürgermeister als ersten Punkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Ratssitzung aufgenommen werden. Dabei wird festgelegt, dass der Zeitraum für diesen Tagesordnungspunkt eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten soll. Sollten nach dem Aufruf des Punktes keine Wortmeldungen aus der Bevölkerung vorliegen, wird der nächste Tagesordnungspunkt aufgerufen.
Zudem sieht die Vorlage eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Ausschüsse vor. Die Ausschüsse erhalten die Befugnis, per Beschluss Sachverständige sowie Vertreter von Bevölkerungsgruppen, die von den Entscheidungen der Ausschüsse vorwiegend betroffen sind, zu den Beratungen hinzuzuziehen. Die Einladung dieser Personen hat persönlich und unter Einhaltung der Ladungsfrist zu erfolgen. Für den Fall von nichtöffentlichen Sitzungen ist festgelegt, dass die hinzugezogenen Personen den Sitzungsraum vor der Beschlussfassung verlassen müssen. Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde finden in den Ausschüssen keine Anwendung. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 04.03.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 5Eilentscheidung: hier: Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem AnlassZur Vorlage · 2004/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vor. Grund für die Überarbeitung sind Änderungen im Ladenschlussgesetz sowie verschiedene Anträge lokaler Akteure.
Im Rahmen der Neufassung soll der Zeitpunkt für den Brüner Gewerbejahrmarkt angepasst werden, da die Veranstaltung dauerhaft auf das zweite Wochenende nach Ostern verschoben wird. Zudem wird beantragt, die Regelungen zum Offenhalten der Verkaufsstellen während des Gewerbejahrmarktes und des Kirmessonntags auch auf den Ortsteil Marienthal auszuweiten. Für den Gewerbestammtisch Mehrhoog e.V. liegt ein Antrag für einen Gewerbe- und Kunsthandwerkermarkt am 14. März 2004 vor, der mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden werden soll. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wird hier eine Eilentscheidung angestrebt.
Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Öffnung der Verkaufsstellen im Ortsteil Hamminkeln am 16. Mai 2004 anlässlich des Kreisheimattages zwischen 13:00 und 18:00 Uhr geprüft. Obwohl ein formeller Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft noch aussteht, sieht die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung als gegeben an.
Schließlich soll der Paragraph 2 der bestehenden Verordnung aufgehoben werden, da die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Verlängerung der Ladenschlusszeit auf 21:00 Uhr an Werktagen nach Kirmestagen durch das neue Ladenschlussgesetz entfallen ist. Der Haupt- und Finanzaussuss wird um Beschluss der Neufassung der Verordnung gebeten.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 04.03.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen