Eilentscheidung: hier: Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vor. Grund für die Überarbeitung sind Änderungen im Ladenschlussgesetz sowie verschiedene Anträge lokaler Akteure.
Im Rahmen der Neufassung soll der Zeitpunkt für den Brüner Gewerbejahrmarkt angepasst werden, da die Veranstaltung dauerhaft auf das zweite Wochenende nach Ostern verschoben wird. Zudem wird beantragt, die Regelungen zum Offenhalten der Verkaufsstellen während des Gewerbejahrmarktes und des Kirmessonntags auch auf den Ortsteil Marienthal auszuweiten. Für den Gewerbestammtisch Mehrhoog e.V. liegt ein Antrag für einen Gewerbe- und Kunsthandwerkermarkt am 14. März 2004 vor, der mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden werden soll. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wird hier eine Eilentscheidung angestrebt.
Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Öffnung der Verkaufsstellen im Ortsteil Hamminkeln am 16. Mai 2004 anlässlich des Kreisheimattages zwischen 13:00 und 18:00 Uhr geprüft. Obwohl ein formeller Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft noch aussteht, sieht die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung als gegeben an.
Schließlich soll der Paragraph 2 der bestehenden Verordnung aufgehoben werden, da die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Verlängerung der Ladenschlusszeit auf 21:00 Uhr an Werktagen nach Kirmestagen durch das neue Ladenschlussgesetz entfallen ist. Der Haupt- und Finanzaussuss wird um Beschluss der Neufassung der Verordnung gebeten.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004kein Ergebnis hinterlegt
- 04.03.2004kein Ergebnis hinterlegt
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