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Beschlussvorlage

Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Baugesetzbuch für den Elsholtweg in Loikum

2004/0023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Elsholtweg in Loikum vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist der endgültige Haushaltsplan für das Jahr 2004, der den Ausbau der Straße vorsieht. Da der Elsholtweg vollständig außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegt, ist ein solches Verfahren notwendig, um über den Ausbau, die Art und den Umfang der Verkehrsflächen abzuwägen.

Der Sachverhalt ergibt sich daraus, dass die angrenzenden Grundstücke zwar auf Basis eines Bebauungsplanes bebaut wurden, die Straße selbst jedoch nicht in diesen Plan aufgenommen wurde. Im Rahmen des Verfahrens müssen die Belange nach den Vorgaben des Baugesetzbuches berücksichtigt und der Prozess der Erschließung dokumentiert werden.

Der Umfang des Ausbaus ist mit der Frage verknüpft, ob eine Bebauung auf der Nordwestseite des Weges realisiert werden kann. Aktuelle Entwicklungen mit einem Grundstückseigentümer deuten darauf hin, dass eine bauliche Nutzung möglich erscheint. Der derzeitige Entwurf sieht auf dieser Seite keinen Gehweg vor, wobei eine künftige Bebauung die Anlegung eines Gehweges sowie eines Stichweges und einen entsprechenden Grunderwerb erforderlich machen würde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Klärung des Sachverhalts bis zur Sitzung des Planungsausschusses erfolgt, woraufhin der endgültige Ausbauumfang als Grundlage für das Verfahren festgelegt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, das Verfahren einzuleiten.

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