Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vertragliche Vereinbarung mit dem Förderverein Jugendzentrum Hamminkeln e.V. betreffend die Errichtung eines Jugendhauses am Schulzentrum Hamminkeln im Rahmen der ,,Dreier-Lösung''Zur Vorlage · 2004/0043 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln regelt die vertragliche Vereinbarung mit dem Förderverein Jugendzentrum Hamminkeln e.V. zur Errichtung eines Jugendhauses am Schulzentrum. Das Bauvorhaben ist Teil der sogenannten „Dreier-Lösung“, welche die Integration von Hallenbad, Jugendeinrichtung und Sporthalle vorsieht. Der Rat der Stadt hatte bereits im November 2001 die Verwaltung angewiesen, eine Vereinbarung mit dem Förderverein zu treffen, und einen Zuschussbetrag von bis zu 300.000 Euro bewilligt.
Der Förderverein hat sich bereit erklärt, das Bauvorhaben umzusetzen. Grundlage für die Finanzierung ist eine vom Hochbauamt erstellte Kostenschätzung in Höhe von 581.584 Euro. Die Finanzierung der Investitionsmaßnahme erfolgt anteilig durch Zuschüsse der Stadt Hamminkeln und des Kreises Wesel sowie durch Eigenleistungen, Spenden und Sponsoring des Fördervereins. Der Zuschuss der Stadt ist dabei kein Festbetrag; etwaige Kostenreduzierungen wirken sich anteilig auf alle beteiligten Träger aus.
Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss des Vertrags gemäß dem Entwurf zu beauftragen. Zudem soll die Bewilligung des Zuschusses von maximal 300.000 Euro erfolgen, wobei die Stadt an Kostenreduzierungen partizipiert. Der Beginn der Durchführung des Bauvorhabens ist für den 1. Mai 2004 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 10.03.2004 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (18. Sitzung)
- 2Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2003Zur Vorlage · 2004/0047 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 18. März 2004 legt die vorläufige Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2003 vor. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Aufstellung einer Jahresrechnung zum Ende eines jeden Haushaltsjahres vorgesehen, welche durch den Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister festgestellt wird.
Die vorläufigen Zahlen zeigen für den Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag von rund 470.000 Euro auf. Dieser Wert liegt etwa 245.000 Euro unter dem im Nachtragshaushaltsplan veranschlagten Zuführungsbetrag. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Abweichung bei der geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: Anstelle der veranschlagten rund 580.000 Euro wird nach Durchführung der Abschlussbuchungen ein Bedarf von 1,615 Millionen Euro erwartet. In der Folge wird der Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31. Dezember 2003 um etwa 790.000 Euro niedriger ausfallen als prognostiziert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2003 zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat soll die Jahresrechnung zur Prüfung nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten, wobei sich dieser bei der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bedient. Das endgültige Ergebnis der Jahresrechnung steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus, da die Auflösung der Sammelnachweise noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 3Beteiligung von Agenda-Vertretern mit beratender Stimme an Fachausschusssitzungen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.11.2003Zur Vorlage · 2004/0034 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0034 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Vertreter der Agenda-Gruppen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Fachausschüsse zu beteiligen. Die Agenda-Gruppen gliedern sich in die Arbeitsbereiche Bauen, Wohnen, Energie, Naturschutz sowie Ressourcen; Wirtschaft, Fremdenverkehr, Arbeit, Abfall und Abwasser sowie Soziales, Jugend und Bildung.
Die Verwaltung prüft hierzu zwei rechtliche Möglichkeiten nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Eine dauerhafte Einbindung als sachkundige Einwohner wird abgelehnt, da dies eine Neubesetzung der Ausschüsse nach dem Verhältniswahlprinzip erfordern würde und eine themenabhängige Besetzung durch die Agenda-Gruppen nicht ermöglichen würde.
Stattdessen wird die Hinzuziehung von Vertretern als Sachverständige gemäß der Gemeindeordnung vorgeschlagen. In dieser Funktion haben die Beteiligten ein Anhörungsrecht, jedoch kein eigenes Rede- oder Antragsrecht. Die Verwaltung empfiehlt eine Mischform der Beteiligung: Die Ausschüsse sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, die Agenda-Gruppen unter Übersendung der Tagesordnung einzuladen, während die Hinzuziehung zu nichtöffentlichen Sitzungen im Einzelfall durch Beschluss erfolgen soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse für die verbleibende Wahlperiode unverändert bleibt. Dem Rat wird empfohlen, den Ausschüssen die Nutzung der Möglichkeit zur Hinzuziehung von Sachverständigen aus den Agenda-Gruppen zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 04.03.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 4Einführung von Einwohnerfragestunden gem. § 48 Abs. 1 GO NW vor jeder Ratssitzung hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2004/0004 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag gestellt, die Durchführung von Einwohnerfragestunden gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor jeder Ratssitzung einzuführen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der damit verbundenen Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln.
Nach der aktuellen Regelung in § 18 der Geschäftsordnung werden Einwohnerfragestunden als letzter Punkt der öffentlichen Sitzung behandelt, sofern der Rat dies für die kommende Sitzung beschlossen hat oder zwei Wochen vor dem Termin ein entsprechender Antrag eines Bürgers oder einer Bürgerin beim Bürgermeister vorliegt. Der Antrag der Fraktion sieht vor, diesen Tagesordnungspunkt bei Durchführung als ersten Punkt der öffentlichen Sitzung zu behandeln und die zeitliche Begrenzung von 15 Minuten auf 30 Minuten zu erhöhen.
Hinsichtlich der Ausschüsse wird empfohlen, von der Durchführung von Einwohnerfragestunden in Ausschusssitzungen abzusehen, um die verfahrenstechnische Komplexität zu reduzieren. Für die Transparenz wird vorgeschlagen, die protokollierten Fragen und Antworten nach Freigabe der Niederschrift über das Internetmodul des Sitzungsdienstverfahrens online zu veröffentlichen. Der Rat wird gebeten, die Regelungen zur zeitlichen Platzierung der Fragestunden sowie die Entscheidung über die Ausschüsse zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 04.03.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 5Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2004/0036 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2004/0036 wird eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vorgeschlagen. Die Neuregelung basiert auf den vorangegangenen Beratungen zu den Vorlagen 4/2004 und 34/2004.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Durchführung der Einwohnerfragestunden in den Ratssitzungen. Die Neufassung sieht vor, dass Einwohnerfragestunden auf Beschluss des Rates oder auf schriftliche Anfrage eines Einwohners durch den Bürgermeister als ersten Punkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Ratssitzung aufgenommen werden. Dabei wird festgelegt, dass der Zeitraum für diesen Tagesordnungspunkt eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten soll. Sollten nach dem Aufruf des Punktes keine Wortmeldungen aus der Bevölkerung vorliegen, wird der nächste Tagesordnungspunkt aufgerufen.
Zudem sieht die Vorlage eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Ausschüsse vor. Die Ausschüsse erhalten die Befugnis, per Beschluss Sachverständige sowie Vertreter von Bevölkerungsgruppen, die von den Entscheidungen der Ausschüsse vorwiegend betroffen sind, zu den Beratungen hinzuzuziehen. Die Einladung dieser Personen hat persönlich und unter Einhaltung der Ladungsfrist zu erfolgen. Für den Fall von nichtöffentlichen Sitzungen ist festgelegt, dass die hinzugezogenen Personen den Sitzungsraum vor der Beschlussfassung verlassen müssen. Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde finden in den Ausschüssen keine Anwendung. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 04.03.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 6Eilentscheidung: hier: Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem AnlassZur Vorlage · 2004/0003 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vor. Grund für die Überarbeitung sind Änderungen im Ladenschlussgesetz sowie verschiedene Anträge lokaler Akteure.
Im Rahmen der Neufassung soll der Zeitpunkt für den Brüner Gewerbejahrmarkt angepasst werden, da die Veranstaltung dauerhaft auf das zweite Wochenende nach Ostern verschoben wird. Zudem wird beantragt, die Regelungen zum Offenhalten der Verkaufsstellen während des Gewerbejahrmarktes und des Kirmessonntags auch auf den Ortsteil Marienthal auszuweiten. Für den Gewerbestammtisch Mehrhoog e.V. liegt ein Antrag für einen Gewerbe- und Kunsthandwerkermarkt am 14. März 2004 vor, der mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden werden soll. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wird hier eine Eilentscheidung angestrebt.
Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Öffnung der Verkaufsstellen im Ortsteil Hamminkeln am 16. Mai 2004 anlässlich des Kreisheimattages zwischen 13:00 und 18:00 Uhr geprüft. Obwohl ein formeller Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft noch aussteht, sieht die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung als gegeben an.
Schließlich soll der Paragraph 2 der bestehenden Verordnung aufgehoben werden, da die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Verlängerung der Ladenschlusszeit auf 21:00 Uhr an Werktagen nach Kirmestagen durch das neue Ladenschlussgesetz entfallen ist. Der Haupt- und Finanzaussuss wird um Beschluss der Neufassung der Verordnung gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 04.03.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 7Wahl von Schiedspersonen in der Stadt Hamminkeln
- 81. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 22 ''Gewerbegebiet am Uhlandsweg'' in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Bürger - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2004/0018 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0018 behandelt die erste Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Anpassung des bestehenden Plans, da eine zuvor beschlossene erneute öffentliche Auslegung aufgrund von Änderungsbedarfen im östlichen Teil des Geltungsbereiches nicht mehr durchgeführt wurde.
Die geplanten Änderungen umfassen im Wesentlichen die Reduzierung von Ausgleichsflächen, bestehend aus Wald und Obstbaumwiese, an der östlichen Grenze des Gebiets. Diese Flächen sollen zugunsten einer Erweiterung der gewerblichen Bauflächen reduziert werden, wobei der erforderliche Ausgleich im Bereich „Veebach“ östlich von Dingden über eine Ökokontoregelung erfolgen soll. Zudem ist die Hinzunahme einer kleinen, dreiecksförmigen Teilfläche an der Nordostecke des Plangebietes vorgesehen, was eine geringfügige Verschiebung der umlaufenden Eingrünungsfläche nach Norden zur Folge hat. Ein weiterer Punkt der Änderung ist die Verlegung der Verbindungsstraße zum Höingsweg auf die derzeitige Trasse des Uhlandsweges.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 9Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Loikumer Straße in Dingden Antragsteller: Fa. H. u. W. SchmänkZur Vorlage · 2004/0019 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Loikumer Straße im Gewerbegebiet Dingden-West. Ein Unternehmen hat am 6. Februar 2004 beantragt, auf einem Grundstück, das zuvor für ein Biomasseheizkraftwerk vorgesehen war, eine Lagerhalle als Logistikzentrum zu errichten. Da für das betreffende Areal derzeit kein Bebauungsplan existiert, ist das Grundstück rechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Nach Einschätzung der Verwaltung und der zuständigen Behörden, darunter das Staatliche Umweltamt sowie der Kreis Wesel als Obere Bauaufsicht, ist eine Baugenehmigung auf Basis des aktuellen Planungsrechts nicht möglich.
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll als Grundlage für die Genehmigung dienen. Aus planerischer Sicht wird das Vorhaben unterstützt, da durch die neue Logistikfläche der Schwerlastverkehr auf der Straße Zum Tollberg reduziert werden soll, was insbesondere die Entlastung des dort ausgewiesenen Schulwegs zum Ziel hat. Zudem wird durch die Lage des Grundstücks eine vorteilhafte verkehrliche Erschließung im Hinblick auf die Westtangente Dingden ermöglicht. Die Verwaltung empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu empfehlen. Die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sollen zeitnah eingeleitet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 104. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ''Buschfeld'', 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Sportgelände Hamminkeln'' - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0020 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0020 behandelt die gleichzeitigen Änderungen der Bebauungspläne Nr. 11 „Buschfeld“, Nr. 13 „Diersfordter Straße“ und Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Die Planänderungen umfassen die Anpassung überbaubarer Grundstücksflächen für ein Jugendhaus und eine Dreifachturnhalle, die Anordnung von Stellplätzen sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes auf einem Teil des ehemaligen Turnhallengrundstücks und die Erweiterung der überbaubaren Flächen in der Diersfordter Straße.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte die Aufnahme von Hinweisen zum Umgang mit archäologischen Funden an, was im Entwurf bereits umgesetzt wurde. Die NGW wies auf die Betriebssicherheit von Gasleitungen hin; die Verwaltung plant hierzu eine Abstimmung mit den Versorgungsträgern. Seitens des Kreises Wesel wurden Anforderungen der Unteren Landschaftsbehörde zum Ökokonto Bachtal am Hasenkraft sowie Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zur Versickerung von Niederschlagswasser vorgebracht, welche im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Bezüglich der Anregung der Gesundheitsaufsicht, ein schalltechnisches Gutachten für die Nachbarschaftslage zu erstellen, empfiehlt der Ausschuss, dieser nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet dies mit der Reduzierung des Konfliktpotenzials durch die Umwandlung des Fußballplatzes in eine Schulsportanlage sowie der räumlichen Trennung der Nutzungen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zu den genannten Bebauungsplanänderungen zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 11Ausnahmen von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Antrag des Herrn Volker Hupe - Antrag der Fa. AldiZur Vorlage · 2004/0021 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0021 befasst sich mit der Prüfung von Ausnahmen von der Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Die Planungsziele umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung, die Überplanung ehemaliger Bahnnutzungsflächen, die Sicherstellung der straßentechnischen Erschließung sowie den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche im Ortskern durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen.
Im Rahmen der Veränderungssperre liegen zwei Anträge zur Prüfung vor. Der erste Antrag sieht die Erweiterung eines bestehenden Betriebsgebäudes in der Güterstraße 35 vor, um zusätzliche Büro- und Ausstellungsflächen für einen Betrieb zur Reparatur von Schaufensterpuppen zu schaffen. Da dieses Vorhaben den bestehenden Planungszielen nicht widerspricht, empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen.
Der zweite Antrag betrifft die Nutzungsänderung eines Lagerbereichs zur Vergrößerung einer bestehenden Verkaufsfläche von 696 auf 815 Quadratmeter. Da diese Erweiterung der Verkaufsfläche die zentralen Versorgungsbereiche im Ortskern betreffen kann, wird die Ablehnung einer Ausnahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat somit, dem Antrag der Firma Aldi nicht zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 12Bebauungsplan Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - Beratung über die planungsrechtliche Ausweisung zur möglichen Folgenutzung des Brauereigeländes unter städtebaulichen GesichtspunktenZur Vorlage · 2004/0028 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlage 2004/0028 befasst sich mit der planungsrechtlichen Neugestaltung des Geländes der Feldschlösschen-Brauerei an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln. Durch die Verlagerung betrieblicher Nutzungen nach Brünen wird ein Teil des Betriebsgeländes für eine mögliche Folgenutzung frei. Da das Areal derzeit im Flächennutzungsplan sowie im Bebauungsplan Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und unmittelbar an Wohnbauflächen grenzt, besteht ein Immissionskonflikt zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung.
Die Verwaltung schlägt vor, Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans Nr. 26 zu fassen. Ziel ist es, durch eine mögliche Veränderungssperre oder die Zurückstellung von Baugesuchen eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und unerwünschte Nutzungen zu verhindern. Als inhaltliche Zielrichtung für die Änderung wird die Umwandlung in ein Mischgebiet, gegebenenfalls kombiniert mit einem Wohngebiet im Bereich des Weißdornweges, in Betracht gezogen.
Um eine tragfähige Planungsgrundlage zu schaffen, soll die Untersuchung der Folgenutzung in das bestehende Strukturkonzept für das Ortszentrum Hamminkeln integriert werden. Eine vertiefende Ausarbeitung zur baulichen Nutzung des Brauereigeländes soll die Anforderungen an den innerörtlichen Gesamtzusammenhang und die spezifische Situation am Standort berücksichtigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine konkrete planerische Aussage unter Einbeziehung des Planungsbüros „Plan-lokal“ kurzfristig möglich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 13Aufstellung eines Bebauungsplanes ''Am Elsholtweg'' in Loikum Aufstellungsbeschluss Beschluss für Bürgerbeteiligung Beschluss zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2004/0046 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2004/0046 wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Elsholtweg“ in Loikum beantragt. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im Juli 2003 den Aufstellungsbeschluss für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um eine Wohnbaufläche entlang des Elsholtweges zu schaffen. Zwischenzeitlich wurde mit dem Grundstückseigentümer eine vertragliche Vereinbarung im Rahmen des Bodenmanagements getroffen, deren Beratung und Beschlussfassung noch ausstehen.
Zur Schaffung eines konkreten Baurechts für die Fläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll neben der Festsetzung der Bauflächen auch die notwendigen zusätzlichen Straßenverkehrsflächen für den Ausbau des Elsholtweges sowie die Lage einer Erschließungsstraße für spätere Bauphasen im rückwärtigen Grundstücksbereich regeln. Zudem sollen gegebenenfalls erforderliche Puffer- und Abstandsflächen im Bereich der Grenze zur Bürgerhalle und zum Feuerwehrgebäude festgelegt werden. Die gesamte Straßenparzelle des Elsholtweges soll in den Bebauungsplan einbezogen werden, da dieser derzeit nicht planungsrechtlich abgesichert ist.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 Elsholtweg in Loikum zu fassen. Die Vorlage umfasst zudem die Beschlüsse für die Bürgerbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 14Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Baugesetzbuch für den Elsholtweg in LoikumZur Vorlage · 2004/0023 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Elsholtweg in Loikum vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist der endgültige Haushaltsplan für das Jahr 2004, der den Ausbau der Straße vorsieht. Da der Elsholtweg vollständig außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegt, ist ein solches Verfahren notwendig, um über den Ausbau, die Art und den Umfang der Verkehrsflächen abzuwägen.
Der Sachverhalt ergibt sich daraus, dass die angrenzenden Grundstücke zwar auf Basis eines Bebauungsplanes bebaut wurden, die Straße selbst jedoch nicht in diesen Plan aufgenommen wurde. Im Rahmen des Verfahrens müssen die Belange nach den Vorgaben des Baugesetzbuches berücksichtigt und der Prozess der Erschließung dokumentiert werden.
Der Umfang des Ausbaus ist mit der Frage verknüpft, ob eine Bebauung auf der Nordwestseite des Weges realisiert werden kann. Aktuelle Entwicklungen mit einem Grundstückseigentümer deuten darauf hin, dass eine bauliche Nutzung möglich erscheint. Der derzeitige Entwurf sieht auf dieser Seite keinen Gehweg vor, wobei eine künftige Bebauung die Anlegung eines Gehweges sowie eines Stichweges und einen entsprechenden Grunderwerb erforderlich machen würde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Klärung des Sachverhalts bis zur Sitzung des Planungsausschusses erfolgt, woraufhin der endgültige Ausbauumfang als Grundlage für das Verfahren festgelegt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, das Verfahren einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 16Technische Sicherung des Bahnüberganges ''Lankerner Schulweg'' und Aufhebung des Bahnüberganges ''Am Beltingsbach'' der Regionalbahnstrecke Wesel - Bocholt - Abschluss einer Vereinbarung nach dem EisenbahnkreuzungsgesetzZur Vorlage · 2004/0025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkle (Nr. 2004/0025) befasst sich mit der technischen Sicherung des Bahnübergangs „Lankerner Schulweg“ sowie der Aufhebung des Bahnübergangs „Am Beltingsbach“ auf der Regionalbahnstrecke Wesel – Bocholt.
Am Bahnübergang „Lankerner Schulweg“ soll die derzeitige Sicherung durch Übersicht durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken ersetzt werden. Der Bahnübergang „Am Beltingsbach“ soll aufgrund seiner Entbehrlichkeit ersatzlos aufgehoben werden. Für die betroffene Gemeindestraße wurde bereits eine Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche beschlossen, sodass die Nutzung künftig nur noch für Fußgänger und Radfahrer zulässig ist.
Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes. Die anfallenden Kosten werden gemäß Gesetz zu jeweils einem Drittel von der Deutschen Bahn AG, dem Bund und der Stadt als Straßenbaulastträger getragen. Der Kostenanteil der Stadt beläuft sich auf insgesamt 119.623,29 Euro, wobei 116.864,00 Euro auf den Übergang „Lankerner Schulweg“ und 2.759,29 Euro auf den Übergang „Am Beltingsbach“ entfallen. Die Stadt beantragt für diese Maßnahmen Zuwendungen aus Bundesfinanzhilfen in Höhe von 75 % sowie ergänzende Landesmittel in Höhe von 5 %.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Abschluss der Verträge zu beauftragen. Ein Baubeginn ist nach Erfüllung der verwaltungstechnischen Voraussetzungen und Sicherstellung der Finanzierung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 18Offene Ganztagsschule im PrimarbereichZur Vorlage · 2004/0050 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Einführung von Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich für die Grundschulen in Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog. Grundlage sind die Regelungen des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Angebot sieht eine freiwillige Teilnahme am Nachmittagsangebot vor, wobei die Betreuung im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erfolgen kann.
Eine im Januar 2004 durchgeführte Elternbefragung deutet auf einen Bedarf an den Standorten Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog hin. Die Verwaltung geht bei der Planung von einer maximalen Kapazität von jeweils einer Gruppe pro Schule aus. Die Finanzierung der laufenden Kosten erfolgt durch Landeszuwendungen sowie einen kommunalen Eigenanteil. Pro teilnehmendem Kind belaufen sich die geschätzten Kosten für die Stadt auf 410,00 Euro pro Schuljahr. Für Investitionen in Räumlichkeiten und Ausstattung sind Landesmittel möglich, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Kindern erreicht wird.
Die Verwaltung plant, die notwendigen Investitionsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt zu ermitteln und nach Erstellung der pädagogischen Konzepte eine Informationsveranstaltung für Eltern durchzuführen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Anträge auf Zuwendungen für außerunterrichtliche Angebote sowie für Investitionen bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellt, sofern die jeweiligen Schulkonferenzen die Einführung der OGS zum Schuljahr 2004/2005 beschließen. Zudem sollen die Förderanträge für das bestehende Angebot „Schule von acht bis eins“ in ihrem bisherigen Umfang gestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 16.03.2004 · Ausschuss für Schule und Kultur (17. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen