Ausnahmen von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Antrag des Herrn Volker Hupe - Antrag der Fa. Aldi
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0021 befasst sich mit der Prüfung von Ausnahmen von der Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Die Planungsziele umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung, die Überplanung ehemaliger Bahnnutzungsflächen, die Sicherstellung der straßentechnischen Erschließung sowie den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche im Ortskern durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen.
Im Rahmen der Veränderungssperre liegen zwei Anträge zur Prüfung vor. Der erste Antrag sieht die Erweiterung eines bestehenden Betriebsgebäudes in der Güterstraße 35 vor, um zusätzliche Büro- und Ausstellungsflächen für einen Betrieb zur Reparatur von Schaufensterpuppen zu schaffen. Da dieses Vorhaben den bestehenden Planungszielen nicht widerspricht, empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen.
Der zweite Antrag betrifft die Nutzungsänderung eines Lagerbereichs zur Vergrößerung einer bestehenden Verkaufsfläche von 696 auf 815 Quadratmeter. Da diese Erweiterung der Verkaufsfläche die zentralen Versorgungsbereiche im Ortskern betreffen kann, wird die Ablehnung einer Ausnahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat somit, dem Antrag der Firma Aldi nicht zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004kein Ergebnis hinterlegt
- 26.02.2004kein Ergebnis hinterlegt
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