4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ''Buschfeld'', 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Sportgelände Hamminkeln'' - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0020 behandelt die gleichzeitigen Änderungen der Bebauungspläne Nr. 11 „Buschfeld“, Nr. 13 „Diersfordter Straße“ und Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Die Planänderungen umfassen die Anpassung überbaubarer Grundstücksflächen für ein Jugendhaus und eine Dreifachturnhalle, die Anordnung von Stellplätzen sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes auf einem Teil des ehemaligen Turnhallengrundstücks und die Erweiterung der überbaubaren Flächen in der Diersfordter Straße.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte die Aufnahme von Hinweisen zum Umgang mit archäologischen Funden an, was im Entwurf bereits umgesetzt wurde. Die NGW wies auf die Betriebssicherheit von Gasleitungen hin; die Verwaltung plant hierzu eine Abstimmung mit den Versorgungsträgern. Seitens des Kreises Wesel wurden Anforderungen der Unteren Landschaftsbehörde zum Ökokonto Bachtal am Hasenkraft sowie Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zur Versickerung von Niederschlagswasser vorgebracht, welche im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Bezüglich der Anregung der Gesundheitsaufsicht, ein schalltechnisches Gutachten für die Nachbarschaftslage zu erstellen, empfiehlt der Ausschuss, dieser nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet dies mit der Reduzierung des Konfliktpotenzials durch die Umwandlung des Fußballplatzes in eine Schulsportanlage sowie der räumlichen Trennung der Nutzungen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zu den genannten Bebauungsplanänderungen zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004kein Ergebnis hinterlegt
- 26.02.2004kein Ergebnis hinterlegt
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