Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Sachstandsbericht Klimadorf DingdenZur Vorlage · 2004/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zum Sachstandsbericht des Projekts „Klimadorf Dingden“ informiert den Planungsausschuss über die Entwicklung des Ortsteils Dingden zu einem Referenzort für nachhaltiges Wirtschaften. Ziel des Vorhabens ist die Etablierung eines Kompetenzzentrums für nachhaltiges Energiemanagement, um die Region Nördlicher Niederrhein/Westliches Münsterland sowie angrenzende Gebiete in den Niederlanden zu stärken.
Das Projekt verfolgt Strategien zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung sowie zum Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien. Dabei sollen wirtschaftliche Vorteile für das lokale Handwerk, die Landwirtschaft und das produzierende Gewerbe sowie die Entwicklung des Fachtourismus gefördert werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits durch die Förderung von Photovoltaik-, Solarthermie- und Erdwärmeanlagen ein erhebliches Auftragsvolumen ausgelöst wurde.
Für die weitere Umsetzung ist die Gründung eines Vereins durch engagierte Bürger vorgesehen, der die Organisation des Kompetenzzentrums übernehmen soll. Geplant sind die Ermittlung konkreter Projektansätze durch Potenzialanalysen, die Entwicklung von Geschäftsmodellen sowie die Intensivierung des Austauschs mit internationalen Partnern, etwa aus den Niederlanden, um gemeinsame Förderprojekte zu beantragen. Zur Überwindung initialer Hürden wird eine Anschubfinanzierung aus öffentlichen Fördermitteln und Sponsoren angestrebt. Die Stadt Hamminkeln wird dabei als Unterstützerin in Form von organisatorischen Beiträgen und geldwerten Leistungen durch städtisches Personal in Betracht gezogen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 21. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 22 ''Gewerbegebiet am Uhlandsweg'' in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Bürger - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2004/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0018 behandelt die erste Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Anpassung des bestehenden Plans, da eine zuvor beschlossene erneute öffentliche Auslegung aufgrund von Änderungsbedarfen im östlichen Teil des Geltungsbereiches nicht mehr durchgeführt wurde.
Die geplanten Änderungen umfassen im Wesentlichen die Reduzierung von Ausgleichsflächen, bestehend aus Wald und Obstbaumwiese, an der östlichen Grenze des Gebiets. Diese Flächen sollen zugunsten einer Erweiterung der gewerblichen Bauflächen reduziert werden, wobei der erforderliche Ausgleich im Bereich „Veebach“ östlich von Dingden über eine Ökokontoregelung erfolgen soll. Zudem ist die Hinzunahme einer kleinen, dreiecksförmigen Teilfläche an der Nordostecke des Plangebietes vorgesehen, was eine geringfügige Verschiebung der umlaufenden Eingrünungsfläche nach Norden zur Folge hat. Ein weiterer Punkt der Änderung ist die Verlegung der Verbindungsstraße zum Höingsweg auf die derzeitige Trasse des Uhlandsweges.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 3Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Loikumer Straße in Dingden Antragsteller: Fa. H. u. W. SchmänkZur Vorlage · 2004/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Loikumer Straße im Gewerbegebiet Dingden-West. Ein Unternehmen hat am 6. Februar 2004 beantragt, auf einem Grundstück, das zuvor für ein Biomasseheizkraftwerk vorgesehen war, eine Lagerhalle als Logistikzentrum zu errichten. Da für das betreffende Areal derzeit kein Bebauungsplan existiert, ist das Grundstück rechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Nach Einschätzung der Verwaltung und der zuständigen Behörden, darunter das Staatliche Umweltamt sowie der Kreis Wesel als Obere Bauaufsicht, ist eine Baugenehmigung auf Basis des aktuellen Planungsrechts nicht möglich.
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll als Grundlage für die Genehmigung dienen. Aus planerischer Sicht wird das Vorhaben unterstützt, da durch die neue Logistikfläche der Schwerlastverkehr auf der Straße Zum Tollberg reduziert werden soll, was insbesondere die Entlastung des dort ausgewiesenen Schulwegs zum Ziel hat. Zudem wird durch die Lage des Grundstücks eine vorteilhafte verkehrliche Erschließung im Hinblick auf die Westtangente Dingden ermöglicht. Die Verwaltung empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu empfehlen. Die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sollen zeitnah eingeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 44. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ''Buschfeld'', 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Sportgelände Hamminkeln'' - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0020 behandelt die gleichzeitigen Änderungen der Bebauungspläne Nr. 11 „Buschfeld“, Nr. 13 „Diersfordter Straße“ und Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Die Planänderungen umfassen die Anpassung überbaubarer Grundstücksflächen für ein Jugendhaus und eine Dreifachturnhalle, die Anordnung von Stellplätzen sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes auf einem Teil des ehemaligen Turnhallengrundstücks und die Erweiterung der überbaubaren Flächen in der Diersfordter Straße.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte die Aufnahme von Hinweisen zum Umgang mit archäologischen Funden an, was im Entwurf bereits umgesetzt wurde. Die NGW wies auf die Betriebssicherheit von Gasleitungen hin; die Verwaltung plant hierzu eine Abstimmung mit den Versorgungsträgern. Seitens des Kreises Wesel wurden Anforderungen der Unteren Landschaftsbehörde zum Ökokonto Bachtal am Hasenkraft sowie Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zur Versickerung von Niederschlagswasser vorgebracht, welche im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Bezüglich der Anregung der Gesundheitsaufsicht, ein schalltechnisches Gutachten für die Nachbarschaftslage zu erstellen, empfiehlt der Ausschuss, dieser nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet dies mit der Reduzierung des Konfliktpotenzials durch die Umwandlung des Fußballplatzes in eine Schulsportanlage sowie der räumlichen Trennung der Nutzungen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zu den genannten Bebauungsplanänderungen zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 5Ausnahmen von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Antrag des Herrn Volker Hupe - Antrag der Fa. AldiZur Vorlage · 2004/0021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0021 befasst sich mit der Prüfung von Ausnahmen von der Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Die Planungsziele umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung, die Überplanung ehemaliger Bahnnutzungsflächen, die Sicherstellung der straßentechnischen Erschließung sowie den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche im Ortskern durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen.
Im Rahmen der Veränderungssperre liegen zwei Anträge zur Prüfung vor. Der erste Antrag sieht die Erweiterung eines bestehenden Betriebsgebäudes in der Güterstraße 35 vor, um zusätzliche Büro- und Ausstellungsflächen für einen Betrieb zur Reparatur von Schaufensterpuppen zu schaffen. Da dieses Vorhaben den bestehenden Planungszielen nicht widerspricht, empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen.
Der zweite Antrag betrifft die Nutzungsänderung eines Lagerbereichs zur Vergrößerung einer bestehenden Verkaufsfläche von 696 auf 815 Quadratmeter. Da diese Erweiterung der Verkaufsfläche die zentralen Versorgungsbereiche im Ortskern betreffen kann, wird die Ablehnung einer Ausnahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat somit, dem Antrag der Firma Aldi nicht zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - Beratung über die planungsrechtliche Ausweisung zur möglichen Folgenutzung des Brauereigeländes unter städtebaulichen GesichtspunktenZur Vorlage · 2004/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlage 2004/0028 befasst sich mit der planungsrechtlichen Neugestaltung des Geländes der Feldschlösschen-Brauerei an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln. Durch die Verlagerung betrieblicher Nutzungen nach Brünen wird ein Teil des Betriebsgeländes für eine mögliche Folgenutzung frei. Da das Areal derzeit im Flächennutzungsplan sowie im Bebauungsplan Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und unmittelbar an Wohnbauflächen grenzt, besteht ein Immissionskonflikt zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung.
Die Verwaltung schlägt vor, Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans Nr. 26 zu fassen. Ziel ist es, durch eine mögliche Veränderungssperre oder die Zurückstellung von Baugesuchen eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und unerwünschte Nutzungen zu verhindern. Als inhaltliche Zielrichtung für die Änderung wird die Umwandlung in ein Mischgebiet, gegebenenfalls kombiniert mit einem Wohngebiet im Bereich des Weißdornweges, in Betracht gezogen.
Um eine tragfähige Planungsgrundlage zu schaffen, soll die Untersuchung der Folgenutzung in das bestehende Strukturkonzept für das Ortszentrum Hamminkeln integriert werden. Eine vertiefende Ausarbeitung zur baulichen Nutzung des Brauereigeländes soll die Anforderungen an den innerörtlichen Gesamtzusammenhang und die spezifische Situation am Standort berücksichtigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine konkrete planerische Aussage unter Einbeziehung des Planungsbüros „Plan-lokal“ kurzfristig möglich ist.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 7Aufstellung eines Bebauungsplanes ''Am Elsholtweg'' in Loikum Aufstellungsbeschluss Beschluss für Bürgerbeteiligung Beschluss zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2004/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2004/0046 wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Elsholtweg“ in Loikum beantragt. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im Juli 2003 den Aufstellungsbeschluss für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um eine Wohnbaufläche entlang des Elsholtweges zu schaffen. Zwischenzeitlich wurde mit dem Grundstückseigentümer eine vertragliche Vereinbarung im Rahmen des Bodenmanagements getroffen, deren Beratung und Beschlussfassung noch ausstehen.
Zur Schaffung eines konkreten Baurechts für die Fläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll neben der Festsetzung der Bauflächen auch die notwendigen zusätzlichen Straßenverkehrsflächen für den Ausbau des Elsholtweges sowie die Lage einer Erschließungsstraße für spätere Bauphasen im rückwärtigen Grundstücksbereich regeln. Zudem sollen gegebenenfalls erforderliche Puffer- und Abstandsflächen im Bereich der Grenze zur Bürgerhalle und zum Feuerwehrgebäude festgelegt werden. Die gesamte Straßenparzelle des Elsholtweges soll in den Bebauungsplan einbezogen werden, da dieser derzeit nicht planungsrechtlich abgesichert ist.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 Elsholtweg in Loikum zu fassen. Die Vorlage umfasst zudem die Beschlüsse für die Bürgerbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 8Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Baugesetzbuch für den Elsholtweg in LoikumZur Vorlage · 2004/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Elsholtweg in Loikum vor. Grundlage für dieses Vorhaben ist der endgültige Haushaltsplan für das Jahr 2004, der den Ausbau der Straße vorsieht. Da der Elsholtweg vollständig außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegt, ist ein solches Verfahren notwendig, um über den Ausbau, die Art und den Umfang der Verkehrsflächen abzuwägen.
Der Sachverhalt ergibt sich daraus, dass die angrenzenden Grundstücke zwar auf Basis eines Bebauungsplanes bebaut wurden, die Straße selbst jedoch nicht in diesen Plan aufgenommen wurde. Im Rahmen des Verfahrens müssen die Belange nach den Vorgaben des Baugesetzbuches berücksichtigt und der Prozess der Erschließung dokumentiert werden.
Der Umfang des Ausbaus ist mit der Frage verknüpft, ob eine Bebauung auf der Nordwestseite des Weges realisiert werden kann. Aktuelle Entwicklungen mit einem Grundstückseigentümer deuten darauf hin, dass eine bauliche Nutzung möglich erscheint. Der derzeitige Entwurf sieht auf dieser Seite keinen Gehweg vor, wobei eine künftige Bebauung die Anlegung eines Gehweges sowie eines Stichweges und einen entsprechenden Grunderwerb erforderlich machen würde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Klärung des Sachverhalts bis zur Sitzung des Planungsausschusses erfolgt, woraufhin der endgültige Ausbauumfang als Grundlage für das Verfahren festgelegt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, das Verfahren einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 96. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ''Obbergshof'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2004/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2004/0024 behandelt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ in Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Bestandssicherung des Hauses Obberg sowie die Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Folgenutzung der angrenzenden Grundstücksflächen unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes.
Im Rahmen des Verfahrens wurden zwei alternative Darstellungen von Baufenstern für einen Neubau geprüft. Die erste Alternative sieht ein Gebäude an der südwestlichen Flanke des Bestandsgebäudes vor, was jedoch die Fällung von mindestens zwei großkronigen Einzelbäumen zur Folge hätte. Die zweite Alternative sieht einen Baukörper in westlicher Verlängerung des Hauses Obberg vor. Diese Variante führt zu einer stärkeren Verschattung der Terrassen des Gebäudes Nr. 8 a, ermöglicht jedoch den Erhalt aller großkronigen Einzelbäume im Gartenbereich.
Obwohl bei einer Bürgerbeteiligung die erste Variante favorisiert wurde, liegt eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vor, die den Schutz des Baumbestandes präventiv einfordert und die erste Variante als nicht tragfähig bewertet. Aufgrund der geringen Abwägungsmöglichkeiten und der Möglichkeit zum Erhalt der Bäume schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren auf Basis der zweiten Variante fortzuführen. Der Planungsausschuss soll daher die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie die gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 10Antrag auf Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen am Veenackerweg in Mehrhoog Antragsteller: Erbengemeinschaft LennepsZur Vorlage · 2004/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Erbengemeinschaft Lenneps hat mit Schreiben vom 27. Januar 2004 den Antrag gestellt, zusätzliche Wohnbauflächen im Ortsteil Mehrhoog auszuweisen. Die betreffende Fläche befindet sich im Baugebiet Obbergshof in Verlängerung des Veenackerweges. Derzeit ist das Areal im Flächennutzungsplan der Stadt als Grünfläche mit der Zweckbindung eines Bolzplatzes ausgewiesen und dem Außenbereich zugeordnet. Ein Bebauungsplan für dieses Gebiet existiert aktuell nicht.
Die Antragstellerin bietet im Rahmen des Bodenmanagements einen Beitrag zur Baulandentwicklung an. Eine Umsetzung des Antrags würde eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan erfordern, um eine zusätzliche Wohnbaufläche nordwestlich des Veenackerweges zu ermöglichen. Damit einhergehend müsste entschieden werden, ob der bestehende Bolzplatz vollständig entfällt oder auf einem verbleibenden, derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstücksteil im rückwärtigen Bereich der künftigen Bebauung erhalten bleibt.
Nach Angaben der Verwaltung deckt der aktuelle Bolzplatz den Bedarf des Wohnquartiers nördlich der Bahnhofstraße ab. Ein Wegfall der Fläche würde bedeuten, dass in diesem Bereich kein Bolzplatz mehr zur Verfügung stünde, wobei die Nutzung des Platzes derzeit als gering eingestuft wird. Aus Sicht der Bauleitplanung stellt die Maßnahme eine kleinteilige Arrondierung des bestehenden Wohngebietes dar, wogegen keine grundsätzlichen planerischen Bedenken bestehen. Bei einer positiven Entscheidung des Planungsausschusses wäre eine weitere Behandlung im Grundstücksausschuss bezüglich der Regelungen zum Bodenmanagement erforderlich.
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Beratungsfolge
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 11Technische Sicherung des Bahnüberganges ''Lankerner Schulweg'' und Aufhebung des Bahnüberganges ''Am Beltingsbach'' der Regionalbahnstrecke Wesel - Bocholt - Abschluss einer Vereinbarung nach dem EisenbahnkreuzungsgesetzZur Vorlage · 2004/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkle (Nr. 2004/0025) befasst sich mit der technischen Sicherung des Bahnübergangs „Lankerner Schulweg“ sowie der Aufhebung des Bahnübergangs „Am Beltingsbach“ auf der Regionalbahnstrecke Wesel – Bocholt.
Am Bahnübergang „Lankerner Schulweg“ soll die derzeitige Sicherung durch Übersicht durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken ersetzt werden. Der Bahnübergang „Am Beltingsbach“ soll aufgrund seiner Entbehrlichkeit ersatzlos aufgehoben werden. Für die betroffene Gemeindestraße wurde bereits eine Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche beschlossen, sodass die Nutzung künftig nur noch für Fußgänger und Radfahrer zulässig ist.
Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes. Die anfallenden Kosten werden gemäß Gesetz zu jeweils einem Drittel von der Deutschen Bahn AG, dem Bund und der Stadt als Straßenbaulastträger getragen. Der Kostenanteil der Stadt beläuft sich auf insgesamt 119.623,29 Euro, wobei 116.864,00 Euro auf den Übergang „Lankerner Schulweg“ und 2.759,29 Euro auf den Übergang „Am Beltingsbach“ entfallen. Die Stadt beantragt für diese Maßnahmen Zuwendungen aus Bundesfinanzhilfen in Höhe von 75 % sowie ergänzende Landesmittel in Höhe von 5 %.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Abschluss der Verträge zu beauftragen. Ein Baubeginn ist nach Erfüllung der verwaltungstechnischen Voraussetzungen und Sicherstellung der Finanzierung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004 · Rat (39. Sitzung)
- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 12Antrag auf Abgrabung der Fa. Niederrheinische Baustoffgewinnungs - GmbH in Loikum - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Niederrheinische Baustoffgewinnungs-GmbH hat mit Schreiben vom 27. November 2003 die Erweiterung einer bestehenden Abgrabung im Bereich der Zentralkläranlage in Loikum beantragt. Das Vorhaben sieht eine Vergrößerung der Abgrabungsfläche nach Norden über die Straße Römerrast hinaus vor, wobei eine Nettoabgrabungsfläche von etwa 4 Hektar angestrebt wird. Obwohl die zusätzliche Fläche nicht im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf enthalten ist, hat die Bezirksregierung grundsätzlich ihre Zustimmung erteilt. Dies begründet sich durch den kleinteiligen Charakter der Erweiterung sowie die Schaffung von Retentionsräumen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang der Issel.
Aus Sicht der Stadtverwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklungsplanung oder der Bauleitplanung. Die Erschließung der Fläche ist über den bestehenden Zufahrtsweg gewährleistet, wobei dieser im Zuge der Erweiterung teilweise direkt an den Gewässerrand der Issel verlegt wird. Das Unternehmen ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Wegeflächen in das Eigentum der Stadt übergehen und als öffentliche Zufahrt zur Kläranlage genutzt werden können. Die Unterhaltungspflicht für diese Wegeflächen verbleibt bis zum Ende der Abgrabungstätigkeit beim Unternehmen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der beantragten Abgrabung ohne Bedenken zuzustimmen, sofern die eigentums- und straßenrechtliche Regelung zugunsten der Stadt sowie die Umsetzung der Maßnahmen zur Nutzung des Gewässers als Retentionsraum im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses sichergestellt sind.
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- 26.02.2004 · Planungsausschuss (29. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen