Antrag auf Abgrabung der Fa. Niederrheinische Baustoffgewinnungs - GmbH in Loikum - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Niederrheinische Baustoffgewinnungs-GmbH hat mit Schreiben vom 27. November 2003 die Erweiterung einer bestehenden Abgrabung im Bereich der Zentralkläranlage in Loikum beantragt. Das Vorhaben sieht eine Vergrößerung der Abgrabungsfläche nach Norden über die Straße Römerrast hinaus vor, wobei eine Nettoabgrabungsfläche von etwa 4 Hektar angestrebt wird. Obwohl die zusätzliche Fläche nicht im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf enthalten ist, hat die Bezirksregierung grundsätzlich ihre Zustimmung erteilt. Dies begründet sich durch den kleinteiligen Charakter der Erweiterung sowie die Schaffung von Retentionsräumen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang der Issel.
Aus Sicht der Stadtverwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklungsplanung oder der Bauleitplanung. Die Erschließung der Fläche ist über den bestehenden Zufahrtsweg gewährleistet, wobei dieser im Zuge der Erweiterung teilweise direkt an den Gewässerrand der Issel verlegt wird. Das Unternehmen ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Wegeflächen in das Eigentum der Stadt übergehen und als öffentliche Zufahrt zur Kläranlage genutzt werden können. Die Unterhaltungspflicht für diese Wegeflächen verbleibt bis zum Ende der Abgrabungstätigkeit beim Unternehmen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der beantragten Abgrabung ohne Bedenken zuzustimmen, sofern die eigentums- und straßenrechtliche Regelung zugunsten der Stadt sowie die Umsetzung der Maßnahmen zur Nutzung des Gewässers als Retentionsraum im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses sichergestellt sind.
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Beratungsfolge
- 26.02.2004kein Ergebnis hinterlegt
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