6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ''Obbergshof'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2004/0024 behandelt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ in Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Bestandssicherung des Hauses Obberg sowie die Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Folgenutzung der angrenzenden Grundstücksflächen unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes.
Im Rahmen des Verfahrens wurden zwei alternative Darstellungen von Baufenstern für einen Neubau geprüft. Die erste Alternative sieht ein Gebäude an der südwestlichen Flanke des Bestandsgebäudes vor, was jedoch die Fällung von mindestens zwei großkronigen Einzelbäumen zur Folge hätte. Die zweite Alternative sieht einen Baukörper in westlicher Verlängerung des Hauses Obberg vor. Diese Variante führt zu einer stärkeren Verschattung der Terrassen des Gebäudes Nr. 8 a, ermöglicht jedoch den Erhalt aller großkronigen Einzelbäume im Gartenbereich.
Obwohl bei einer Bürgerbeteiligung die erste Variante favorisiert wurde, liegt eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vor, die den Schutz des Baumbestandes präventiv einfordert und die erste Variante als nicht tragfähig bewertet. Aufgrund der geringen Abwägungsmöglichkeiten und der Möglichkeit zum Erhalt der Bäume schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren auf Basis der zweiten Variante fortzuführen. Der Planungsausschuss soll daher die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie die gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2004kein Ergebnis hinterlegt
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