Technische Sicherung des Bahnüberganges ''Lankerner Schulweg'' und Aufhebung des Bahnüberganges ''Am Beltingsbach'' der Regionalbahnstrecke Wesel - Bocholt - Abschluss einer Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkle (Nr. 2004/0025) befasst sich mit der technischen Sicherung des Bahnübergangs „Lankerner Schulweg“ sowie der Aufhebung des Bahnübergangs „Am Beltingsbach“ auf der Regionalbahnstrecke Wesel – Bocholt.
Am Bahnübergang „Lankerner Schulweg“ soll die derzeitige Sicherung durch Übersicht durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken ersetzt werden. Der Bahnübergang „Am Beltingsbach“ soll aufgrund seiner Entbehrlichkeit ersatzlos aufgehoben werden. Für die betroffene Gemeindestraße wurde bereits eine Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche beschlossen, sodass die Nutzung künftig nur noch für Fußgänger und Radfahrer zulässig ist.
Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes. Die anfallenden Kosten werden gemäß Gesetz zu jeweils einem Drittel von der Deutschen Bahn AG, dem Bund und der Stadt als Straßenbaulastträger getragen. Der Kostenanteil der Stadt beläuft sich auf insgesamt 119.623,29 Euro, wobei 116.864,00 Euro auf den Übergang „Lankerner Schulweg“ und 2.759,29 Euro auf den Übergang „Am Beltingsbach“ entfallen. Die Stadt beantragt für diese Maßnahmen Zuwendungen aus Bundesfinanzhilfen in Höhe von 75 % sowie ergänzende Landesmittel in Höhe von 5 %.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Abschluss der Verträge zu beauftragen. Ein Baubeginn ist nach Erfüllung der verwaltungstechnischen Voraussetzungen und Sicherstellung der Finanzierung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004kein Ergebnis hinterlegt
- 26.02.2004kein Ergebnis hinterlegt
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