Bebauungsplan Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - Beratung über die planungsrechtliche Ausweisung zur möglichen Folgenutzung des Brauereigeländes unter städtebaulichen Gesichtspunkten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlage 2004/0028 befasst sich mit der planungsrechtlichen Neugestaltung des Geländes der Feldschlösschen-Brauerei an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln. Durch die Verlagerung betrieblicher Nutzungen nach Brünen wird ein Teil des Betriebsgeländes für eine mögliche Folgenutzung frei. Da das Areal derzeit im Flächennutzungsplan sowie im Bebauungsplan Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und unmittelbar an Wohnbauflächen grenzt, besteht ein Immissionskonflikt zwischen Gewerbe- und Wohnnutzung.
Die Verwaltung schlägt vor, Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans Nr. 26 zu fassen. Ziel ist es, durch eine mögliche Veränderungssperre oder die Zurückstellung von Baugesuchen eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und unerwünschte Nutzungen zu verhindern. Als inhaltliche Zielrichtung für die Änderung wird die Umwandlung in ein Mischgebiet, gegebenenfalls kombiniert mit einem Wohngebiet im Bereich des Weißdornweges, in Betracht gezogen.
Um eine tragfähige Planungsgrundlage zu schaffen, soll die Untersuchung der Folgenutzung in das bestehende Strukturkonzept für das Ortszentrum Hamminkeln integriert werden. Eine vertiefende Ausarbeitung zur baulichen Nutzung des Brauereigeländes soll die Anforderungen an den innerörtlichen Gesamtzusammenhang und die spezifische Situation am Standort berücksichtigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine konkrete planerische Aussage unter Einbeziehung des Planungsbüros „Plan-lokal“ kurzfristig möglich ist.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004kein Ergebnis hinterlegt
- 26.02.2004kein Ergebnis hinterlegt
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