Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2003
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 18. März 2004 legt die vorläufige Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2003 vor. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Aufstellung einer Jahresrechnung zum Ende eines jeden Haushaltsjahres vorgesehen, welche durch den Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister festgestellt wird.
Die vorläufigen Zahlen zeigen für den Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag von rund 470.000 Euro auf. Dieser Wert liegt etwa 245.000 Euro unter dem im Nachtragshaushaltsplan veranschlagten Zuführungsbetrag. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Abweichung bei der geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: Anstelle der veranschlagten rund 580.000 Euro wird nach Durchführung der Abschlussbuchungen ein Bedarf von 1,615 Millionen Euro erwartet. In der Folge wird der Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31. Dezember 2003 um etwa 790.000 Euro niedriger ausfallen als prognostiziert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2003 zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat soll die Jahresrechnung zur Prüfung nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten, wobei sich dieser bei der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bedient. Das endgültige Ergebnis der Jahresrechnung steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus, da die Auflösung der Sammelnachweise noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.03.2004kein Ergebnis hinterlegt
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