Vertragliche Vereinbarung mit dem Förderverein Jugendzentrum Hamminkeln e.V. betreffend die Errichtung eines Jugendhauses am Schulzentrum Hamminkeln im Rahmen der ,,Dreier-Lösung''
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln regelt die vertragliche Vereinbarung mit dem Förderverein Jugendzentrum Hamminkeln e.V. zur Errichtung eines Jugendhauses am Schulzentrum. Das Bauvorhaben ist Teil der sogenannten „Dreier-Lösung“, welche die Integration von Hallenbad, Jugendeinrichtung und Sporthalle vorsieht. Der Rat der Stadt hatte bereits im November 2001 die Verwaltung angewiesen, eine Vereinbarung mit dem Förderverein zu treffen, und einen Zuschussbetrag von bis zu 300.000 Euro bewilligt.
Der Förderverein hat sich bereit erklärt, das Bauvorhaben umzusetzen. Grundlage für die Finanzierung ist eine vom Hochbauamt erstellte Kostenschätzung in Höhe von 581.584 Euro. Die Finanzierung der Investitionsmaßnahme erfolgt anteilig durch Zuschüsse der Stadt Hamminkeln und des Kreises Wesel sowie durch Eigenleistungen, Spenden und Sponsoring des Fördervereins. Der Zuschuss der Stadt ist dabei kein Festbetrag; etwaige Kostenreduzierungen wirken sich anteilig auf alle beteiligten Träger aus.
Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss des Vertrags gemäß dem Entwurf zu beauftragen. Zudem soll die Bewilligung des Zuschusses von maximal 300.000 Euro erfolgen, wobei die Stadt an Kostenreduzierungen partizipiert. Der Beginn der Durchführung des Bauvorhabens ist für den 1. Mai 2004 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2004kein Ergebnis hinterlegt
- 10.03.2004kein Ergebnis hinterlegt
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