Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Änderung und Neufassung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 2006/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt mit der Vorlage 2006/0167 eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor. Ziel der Überarbeitung ist die Anpassung an gesetzliche Änderungen im Bereich des Sozialgesetzbuches II und XII sowie die Angleichung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die Steuersätze selbst bleiben unverändert.
Im Rahmen der Neufassung sollen bestimmte Ermäßigungstatbestände entfallen. Konkret ist vorgesehen, die Steuerermäßigung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden in einer Entfernung von mehr als 200 Metern zum nächsten bewohnten Gebäude dienen, sowie die Ermäßigung für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mit einem Abstand von mehr als 400 Metern zum nächsten Ortsteil aufzuheben. Die Verwaltung begründet dies mit der veränderten technischen Kommunikationslage und dem Ziel der Gleichbehandlung.
Weitere Änderungen betreffen die Fälligkeit der Steuer: Diese soll zum 1. Juli des Jahres mit dem gesamten Jahresbetrag fällig werden, wobei auf Antrag eine vierteljährliche Ratenzahlung möglich bleibt. Zudem soll die Rückgabepflicht der Hundemarke entfallen, sofern eine besondere Verbindung zum verstorbenen Hund glaubhaft gemacht wird. Die Regelungen zum Ersatz beschädigter Marken sowie die Ordnungswidrigkeitstatbestände werden präzisiert. Dabei wird eine Erhöhung der Bußgelder angestrebt, um eine fallgerechte Sanktionierung zu ermöglichen. Durch den Wegfall der Ermäßigungen werden jährliche Mehreinnahmen von etwa 10.000 Euro erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 02.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 2Änderung und Neufassung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2006/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Änderung und Neufassung der Vergnügungssteuersatzung. Grund für die Neugestaltung ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die bisherige Erhebung der Steuer nach der Anzahl der Geräte unzulässig ist, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen Automaten zu stark vom Durchschnitt abweichen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Steuermaßstab für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von der Stückzahl auf das Einspielergebnis umzustellen. Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit bleibt der bisherige Maßstab bestehen. Die Verwaltung schlägt vor, einen einheitlichen Steuersatz von 10 Prozent des Einspielergebnisses für Geräte in Spielhallen sowie in Gaststätten und sonstigen Orten festzusetzen. Damit wird eine Anpassung an die neue Rechtslage angestrebt, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass das Steueraufkommen voraussichtlich sinken könnte.
Um eine verfassungsrechtliche Problematik bei rückwirkenden Erhöhungen zu vermeiden, sieht der Entwurf für die Jahre 2005 und 2006 Höchstbeträge vor, die sich an den bisherigen monatlichen Sätzen pro Gerät orientieren. Zukünftig sind die Automatenaufsteller verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen und die Anmeldung sowie Zahlung bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 02.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 3Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2007Zur Vorlage · 2006/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für das Ausbildungsjahr 2007 insgesamt drei neue Ausbildungsplätze anzubieten, wobei die Kapazitäten in den verschiedenen Fachbereichen weitgehend ausgeschöpft sind. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Bereitstellung von Plätzen für Fachkräfte für Abwassertechnik sowie für Verwaltungsfachangestellte vor. Bei der Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten wird die Option geprüft, die Ausbildung nach dem sogenannten „Coesfelder Modell“ durch eine Verlängerung der Ausbildungszeit um sechs Monate um den Abschluss zur Bürokauffrau oder zum Bürokaufmann zu ergänzen. Die Umsetzung dieses Modells wird derzeit durch das Studieninstitut Krefeld geprüft.
Zusätzlich ist die Schaffung eines Ausbildungsplatzes für Immobilienkaufleute oder Immobilienkauffrauen geplant. Da die Vermittlung der Ausbildungsinhalte in diesem Bereich eine Verbundausbildung erfordert, findet eine Kooperation mit der Verbandssparkasse Wesel und dem Bauverein Wesel statt. Die endgültige Bereitstellung dieses Platzes steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer.
Im Bereich der Kinderbetreuung wird weiterhin ein Praktikumsplatz für eine Erzieherin oder einen Erzieher im Anerkennungsjahr zur Verfügung gestellt. Durch die neuen Stellen erhöht sich die Anzahl der Ausbildungsplätze im Verwaltungsbereich auf insgesamt sieben. Die jährlichen Personalkosten für die geplanten Maßnahmen werden mit 50.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 02.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 4Grundsatzüberlegungen bei der Veräußerung von Wohnbaugrundstücken der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2006/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0185 befasst sich mit Grundsatzüberlegungen zur Veräußerung von Wohnbaugrundstücken in Hamminkeln. Anlass der Vorlage sind Anträge verschiedener Fraktionen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte einen Preisnachlass von 15 Prozent für Familien mit mindestens zwei Kindern ohne eigenes Wohneigentum. Die CDU schlug eine finanzielle Förderung von 2.500 Euro pro Kind bis zum zwölften Lebensjahr vor, die aus Verkaufserlösen zu leisten sein soll. Die SPD forder eine Erarbeitung von Richtlinien zur Wohnungsbauförderung sowie die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.
Die Vorlage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Grundstücksvergabe. Es werden die Risiken einer Bevorzugung bestimmter Personenkreise nach öffentlichem Recht sowie die rechtliche Einordnung von Vergaberichtlinien und vertraglichen Bauverpflichtungen sowie Veräußerungsverboten erläutert. Zur Durchsetzung städtebaulicher Ziele werden Bauverpflichtungen von zwei bis drei Jahren und Selbstnutzungsfristen von zehn bis fünfzehn Jahren als rechtmäßig beschrieben.
Für den Fall einer Grundstücksknappheit werden Kriterien für die Vergabe vorgeschlagen, darunter die Förderung von Familien mit Kindern unter 18 Jahren, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigen oder Personen über 70 Jahren sowie die Berücksichtigung lokaler Arbeitnehmer. Ein Punktesystem soll bei Gleichheit der Bewerber durch ein Losverfahren ergänzt werden. Die Verwaltung lehnt eine spezifische finanzielle Förderung von Familien ab, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die bisherige Verfahrensweise beizubehalten und durch Verkaufspreise unterhalb des Richtwertes auf den Markt einzuwirken. Die detaillierte Ausgestaltung eines Punktesystems soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.
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Beratungsfolge
- 02.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 5Abrechnung von Erschließungs- und KanalbaumaßnahmenZur Vorlage · 2006/0177 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2006/0177 des Bürgermeisters befasst sich mit der Abrechnung von Erschließungs- und Kanalbaumaßnahmen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der CDU, dem Haupt- und Finanzausschuss eine fortlaufende Auflistung aller noch nicht abgerechneten Maßnahmen vorzulegen. Auf Basis der Ermittlungen für das Investitionsprogramm 2006 bis 2010 wurde ein entsprechendes Verzeichnis erstellt. Maßnahmen, bei denen aufgrund fehlender planungs- oder eigentumsrechtlicher Voraussetzungen kurzfristig keine Beitragspflicht zu erwarten ist, wurden dabei nicht berücksichtigt.
Im laufenden Haushaltsjahr wurde der Haushaltsansatz für Erschließungsbeiträge in Höhe von 100.000 Euro bereits überschritten. Abgerechnet wurden bereits verschiedene Straßenabschnitte, darunter die Ottenstraße, der Schroverbecksweg, die Dohlenstraße, die Feldblumenstraße, das Halfmannsfeld, der Am Honigacker, die Mühlenesch, der Am Hasenhügel sowie die Lupinenstege. Sofern die Unterlagen durch das zuständige Fachamt zeitnah vorliegen, sollen im selben Jahr auch die Abrechnungen für den Elsholtweg und die Graf-von-Hardenberg-Straße erfolgen.
Beim Haushaltsansatz für Kanalanschlussbeiträge in Höhe von 495.000 Euro liegt der Ist-Wert unter dem Soll, da sich Maßnahmen in den Gebieten „Hegering“ und „Alte Poststraße“ verzögert haben. Die veranschlagten Einnahmen aus dem Baugebiet „Schnellenhof“ in Höhe von 65.000 Euro wurden als Soll gebucht, da es sich um vertraglich vereinbarte Ablösungsbeträge handelt. Durch die erfolgte Widmung von Kanälen im Gewerbegebiet „Uhlandsweg“, im Baugebiet „Halfmannsfeld“ (2. Bauabschnitt) und im Hellmansweg können die geplanten Beitragseinnahmen noch im laufenden Jahr erzielt werden.
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Beratungsfolge
- 02.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen