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Beschlussvorlage

Änderung und Neufassung der Vergnügungssteuersatzung

2006/0176

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die Änderung und Neufassung der Vergnügungssteuersatzung. Grund für die Neugestaltung ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die bisherige Erhebung der Steuer nach der Anzahl der Geräte unzulässig ist, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen Automaten zu stark vom Durchschnitt abweichen.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Steuermaßstab für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von der Stückzahl auf das Einspielergebnis umzustellen. Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit bleibt der bisherige Maßstab bestehen. Die Verwaltung schlägt vor, einen einheitlichen Steuersatz von 10 Prozent des Einspielergebnisses für Geräte in Spielhallen sowie in Gaststätten und sonstigen Orten festzusetzen. Damit wird eine Anpassung an die neue Rechtslage angestrebt, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass das Steueraufkommen voraussichtlich sinken könnte.

Um eine verfassungsrechtliche Problematik bei rückwirkenden Erhöhungen zu vermeiden, sieht der Entwurf für die Jahre 2005 und 2006 Höchstbeträge vor, die sich an den bisherigen monatlichen Sätzen pro Gerät orientieren. Zukünftig sind die Automatenaufsteller verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen und die Anmeldung sowie Zahlung bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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