Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 146. Änderung des Flächennutzungsplanes ''Gewerbegebiet an der Autobahn'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2006/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2006/0168 befasst sich mit der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln bezüglich des Gewerbegebiets an der Autobahn. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungs- und baurechtlichen Grundlagen für ein Erweiterungsvorhaben eines Unternehmens, welches ein Hochregallager vorsieht. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Betriebsstandortes nach Norden bis an die Autobahnauffahrt in Richtung Oberhausen.
Der betroffene Bereich, der nördlich des Vöckingsweges bis zur Autobahnauffahrt reicht, ist im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Durch die geplante Änderung soll dieser Bereich in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nummer 12, um dem Entwicklungsgebot des Baugesetzbuches zu entsprechen.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde bereits am 28. September 2006 durchgeführt. Aus dieser Beteiligung gingen keine Bedenken oder abwägungsrelevanten Anregungen hervor. Da für die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes bislang noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, wird die Fassung eines solchen beantragt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Beratung im Ausschuss ist für den 19. Oktober 2006 und im Rat für den 9. November 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 19.10.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 25. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 ''Gewerbegebiet an der Autobahn'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2006/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2006/0169 befasst sich mit der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Grundlage für das Verfahren ist der Antrag eines Unternehmens, das die Erweiterung seines Standortes durch den Neubau eines Hochregallagers plant. Da das Vorhaben über eine bloße Änderung des bestehenden Plans hinausgeht und eine Erweiterung umfasst, wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss angestrebt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die am 28. September 2006 stattfand, wurden zwei wesentliche Aspekte eingebracht. Ein erster Hinweis betraf die bauliche Einfügung des geplanten Baukörpers in die bestehende Struktur. Aufgrund der Größe und Höhe des Hochregallagers wird das Objekt als dominantes Einzelobjekt wahrgenommen werden, was die Silhouette der Ortseinfahrt von der Autobahn prägt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung mit dem Bauherrn zur Gestaltung der Fassade im Vorfeld des Baugenehmigungsverfahrens angestrebt werden soll.
Ein zweiter Punkt betraf die verkehrliche Erschließung. Die geplante Zufahrt und Ausfahrt des Lagers soll über einen Einbahnstraßenring erfolgen, wobei die Zufahrt über den Wendehammer Dasshorst und die Ausfahrt über den Kesseldorfer Rott geplant ist. Laut Ausführungen des Unternehmens sind keine Verkehrsbehinderungen durch wartende LKW zu erwarten, da ausreichend Stauraum auf dem Betriebsgelände vorhanden ist. Die planungsrechtliche Prüfung ergab, dass die Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet ausreichend leistungsfähig sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 19.10.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 3Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 ''Am Friedhof'' in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung im vereinfachten VerfahrenZur Vorlage · 2006/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln betrifft die geplante 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ im Ortsteil Dingden. Gegenstand des Antrags ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf einem Eckgrundstück an den Straßen „An der Flande“ und Postweg.
Die Antragstellerin beabsichtigt, durch die Anpassung der Baugrenzen weitere Baumöglichkeiten auf dem etwa 1.800 m² großen Grundstück zu schaffen. Da die aktuelle Festsetzung der Baugrenzen entlang der Straße „An der Flande“ eine zusätzliche eigenständige Bebauung verhindert, sieht der Entwurf eine Erweiterung des Baufensters vor. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine solche Optimierung städtebaulich vertretbar sei, da das Prinzip der straßenbegleitenden Bebauung gewahrt bleibe und die Struktur des Wohnquartiers nicht grundlegend verändert werde.
Die bestehenden Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet, die Einsgeschossigkeit, die offene Bauweise sowie die Grundflächenzahl von 0,4 sollen unverändert bleiben. Zudem bleibt die zulässige Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude sowie die Dachneigung zwischen 40 und 50 Grad bestehen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu fassen.
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- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 19.10.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 4Änderung und Neufassung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 2006/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt mit der Vorlage 2006/0167 eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor. Ziel der Überarbeitung ist die Anpassung an gesetzliche Änderungen im Bereich des Sozialgesetzbuches II und XII sowie die Angleichung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die Steuersätze selbst bleiben unverändert.
Im Rahmen der Neufassung sollen bestimmte Ermäßigungstatbestände entfallen. Konkret ist vorgesehen, die Steuerermäßigung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden in einer Entfernung von mehr als 200 Metern zum nächsten bewohnten Gebäude dienen, sowie die Ermäßigung für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mit einem Abstand von mehr als 400 Metern zum nächsten Ortsteil aufzuheben. Die Verwaltung begründet dies mit der veränderten technischen Kommunikationslage und dem Ziel der Gleichbehandlung.
Weitere Änderungen betreffen die Fälligkeit der Steuer: Diese soll zum 1. Juli des Jahres mit dem gesamten Jahresbetrag fällig werden, wobei auf Antrag eine vierteljährliche Ratenzahlung möglich bleibt. Zudem soll die Rückgabepflicht der Hundemarke entfallen, sofern eine besondere Verbindung zum verstorbenen Hund glaubhaft gemacht wird. Die Regelungen zum Ersatz beschädigter Marken sowie die Ordnungswidrigkeitstatbestände werden präzisiert. Dabei wird eine Erhöhung der Bußgelder angestrebt, um eine fallgerechte Sanktionierung zu ermöglichen. Durch den Wegfall der Ermäßigungen werden jährliche Mehreinnahmen von etwa 10.000 Euro erwartet.
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- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 02.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 5Änderung und Neufassung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2006/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Änderung und Neufassung der Vergnügungssteuersatzung. Grund für die Neugestaltung ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die bisherige Erhebung der Steuer nach der Anzahl der Geräte unzulässig ist, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen Automaten zu stark vom Durchschnitt abweichen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Steuermaßstab für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von der Stückzahl auf das Einspielergebnis umzustellen. Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit bleibt der bisherige Maßstab bestehen. Die Verwaltung schlägt vor, einen einheitlichen Steuersatz von 10 Prozent des Einspielergebnisses für Geräte in Spielhallen sowie in Gaststätten und sonstigen Orten festzusetzen. Damit wird eine Anpassung an die neue Rechtslage angestrebt, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass das Steueraufkommen voraussichtlich sinken könnte.
Um eine verfassungsrechtliche Problematik bei rückwirkenden Erhöhungen zu vermeiden, sieht der Entwurf für die Jahre 2005 und 2006 Höchstbeträge vor, die sich an den bisherigen monatlichen Sätzen pro Gerät orientieren. Zukünftig sind die Automatenaufsteller verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen und die Anmeldung sowie Zahlung bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
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- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 02.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 6Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2007Zur Vorlage · 2006/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für das Ausbildungsjahr 2007 insgesamt drei neue Ausbildungsplätze anzubieten, wobei die Kapazitäten in den verschiedenen Fachbereichen weitgehend ausgeschöpft sind. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Bereitstellung von Plätzen für Fachkräfte für Abwassertechnik sowie für Verwaltungsfachangestellte vor. Bei der Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten wird die Option geprüft, die Ausbildung nach dem sogenannten „Coesfelder Modell“ durch eine Verlängerung der Ausbildungszeit um sechs Monate um den Abschluss zur Bürokauffrau oder zum Bürokaufmann zu ergänzen. Die Umsetzung dieses Modells wird derzeit durch das Studieninstitut Krefeld geprüft.
Zusätzlich ist die Schaffung eines Ausbildungsplatzes für Immobilienkaufleute oder Immobilienkauffrauen geplant. Da die Vermittlung der Ausbildungsinhalte in diesem Bereich eine Verbundausbildung erfordert, findet eine Kooperation mit der Verbandssparkasse Wesel und dem Bauverein Wesel statt. Die endgültige Bereitstellung dieses Platzes steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer.
Im Bereich der Kinderbetreuung wird weiterhin ein Praktikumsplatz für eine Erzieherin oder einen Erzieher im Anerkennungsjahr zur Verfügung gestellt. Durch die neuen Stellen erhöht sich die Anzahl der Ausbildungsplätze im Verwaltungsbereich auf insgesamt sieben. Die jährlichen Personalkosten für die geplanten Maßnahmen werden mit 50.000 Euro veranschlagt.
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- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 02.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 72. Änderung des Stellenplanes 2006Zur Vorlage · 2006/0191 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2006/0191 behandelt die zweite Änderung des Stellenplans 2006 der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der personellen Strukturen innerhalb der Verwaltung nach einer bereits erfolgten Personalentscheidung zur Besetzung der Leitungsstelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA).
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen soll die getrennte Ausweisung von Techniker- und Verwaltungsstellen im Beamtenbereich aufgegeben werden. Die Stellen der Beamten des gehobenen technischen Dienstes sollen ab sofort im allgemeinen Stellenplan geführt werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die gesonderte Ausweisung des technischen gehobenen Dienstes gemäß den Regelungen zur Modernisierung der Besoldungsstruktur nur noch übergangsweise möglich ist.
Zudem sieht die Vorlage die Einrichtung einer neuen Stelle in der Besoldungsgruppe A 12 BBesO im Unterabschnitt 010 (Rechnungsprüfung) vor. Im Gegenzug soll im Unterabschnitt 400 (Soziale Angelegenheiten) eine Stelle der Entgeltgruppe 9 aus dem Stellenplan gestrichen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Falle einer Zustimmung die entsprechende Beförderungsentscheidung in der Sitzung des Hauptamts am 30. November 2006 vorgelegt werden soll.
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- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben von Januar bis September 2006Zur Vorlage · 2006/0166 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2006/0166 informiert die Verwaltung über über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Zeitraum von Januar bis September 2006 genehmigt wurden. Die vorliegenden Informationen betreffen den Vermögenshaushalt der Stadt Hamminkeln.
Im Bereich der Haushaltsstelle 3.130.9601 wurden Ausgaben in Höhe von 11.000 Euro für die Umgestaltung des Gerätehauses in Dingden genehmigt. Hintergrund dieser Maßnahme war die Herstellung einer rutschfesten Bodenbeschaffenheit in der Fahrzeughalle, um den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans zu entsprechen. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgte über die Haushaltsstelle 3.982.9500 für größere Instandsetzungen an gemeindeeigenen Gebäuden aus der Rücklage.
Des Weiteren wurden im Rahmen der Haushaltsstelle 3.510.9810 Ausgaben in Höhe von 7.181,14 Euro für die Krankenhausinvestitionspauschale genehmigt. Die Deckung dieser Beträge wurde durch die Festsetzung der Investitionspauschale für das Jahr 2006 in Höhe von 143.087,06 Euro sowie durch die Abrechnung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 9.094,08 Euro sichergestellt. Die Verwaltung gibt an, dass die Deckung der zusätzlichen Ausgaben für beide Vorgänge gewährleistet war. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 9Einführung einer getrennten RegenwassergebührZur Vorlage · 2006/0189 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Mitteilungsvorlage zur Einführung einer getrennten Regenwassergebühr vor. Bisher erfolgt die Abrechnung der Kosten für die Beseitigung von Niederschlagswasser nach dem Frischwassermaßstab. Da die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW hinsichtlich der Pflicht zur Einführung einer getrennten Regenwassergebühr verschärft wurde, bewertet die Verwaltung die dauerhafte Anwendung des bisherigen Maßstabs als fraglich.
Ab dem Jahr 2008 soll stattdessen der Maßstab der versiegelten Fläche angewendet werden. Die Gebühr soll sich nach der Größe der bebauten oder befestigten Flächen richten, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind oder über Oberflächenentwässerung dem öffentlichen Kanal bzw. der Straßenentwässerung zugeführt werden. Ziel der Umstellung ist eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten ohne Erzielung von Mehreinnahmen für die Stadt.
Zur Ermittlung der erforderlichen Daten ist ein Selbstauskunftsverfahren für die etwa 5.500 Gebührenpflichtigen vorgesehen. Da aktuell keine Verpflichtung zur Mitteilung der maßgeblichen Flächen besteht, soll die Satzung um eine entsprechende Mitwirkungspflicht ergänzt werden. Die Satzungsänderung sowie der künftige Gebührenmaßstab sollen dem Rat nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 18. Dezember 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Einzelheiten zum Ablauf werden im Rat in Form einer Präsentation erläutert.
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- 09.11.2006 · Rat (17. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen