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Beschlussvorlage

Änderung und Neufassung der Hundesteuersatzung

2006/0167

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt mit der Vorlage 2006/0167 eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor. Ziel der Überarbeitung ist die Anpassung an gesetzliche Änderungen im Bereich des Sozialgesetzbuches II und XII sowie die Angleichung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die Steuersätze selbst bleiben unverändert.

Im Rahmen der Neufassung sollen bestimmte Ermäßigungstatbestände entfallen. Konkret ist vorgesehen, die Steuerermäßigung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden in einer Entfernung von mehr als 200 Metern zum nächsten bewohnten Gebäude dienen, sowie die Ermäßigung für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mit einem Abstand von mehr als 400 Metern zum nächsten Ortsteil aufzuheben. Die Verwaltung begründet dies mit der veränderten technischen Kommunikationslage und dem Ziel der Gleichbehandlung.

Weitere Änderungen betreffen die Fälligkeit der Steuer: Diese soll zum 1. Juli des Jahres mit dem gesamten Jahresbetrag fällig werden, wobei auf Antrag eine vierteljährliche Ratenzahlung möglich bleibt. Zudem soll die Rückgabepflicht der Hundemarke entfallen, sofern eine besondere Verbindung zum verstorbenen Hund glaubhaft gemacht wird. Die Regelungen zum Ersatz beschädigter Marken sowie die Ordnungswidrigkeitstatbestände werden präzisiert. Dabei wird eine Erhöhung der Bußgelder angestrebt, um eine fallgerechte Sanktionierung zu ermöglichen. Durch den Wegfall der Ermäßigungen werden jährliche Mehreinnahmen von etwa 10.000 Euro erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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