Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und der stellvertretenden sachkundigen BürgerZur Vorlage · 2009/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/0174 sieht die Einführung und die feierliche Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie der stellvertretenden sachkundigen Bürger im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vor. Gemäß dem vorliegenden Entwurf erfolgt die Einführung der Mitglieder durch die Ausschussvorsitzende.
Der Vorgang der Verpflichtung soll in einer feierlichen Form vollzogen werden, um die gesetzmäßige und gewissenhafte Wahrnehmung der Aufgaben sicherzustellen. Als Beispiel für die Durchführung wird angeführt, dass die sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch das Erheben von ihren Plätzen aus ihr Einverständnis zu einer festgelegten Formel bekunden können. Diese Formel beinhaltet das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung für die Sitzung am 25. November 2009 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 2Strukturkonzept Natur- und Freizeitverbund Niederrhein - Vorstellung des KonzeptesZur Vorlage · 2009/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0178 befasst sich mit der Vorstellung des Strukturkonzepts Natur- und Freizeitverbund Niederrhein (NFN). Die Projektentwicklungsgesellschaft NFN-NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH verfolgt das Ziel, den regionalen Strukturwandel durch eine nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung der niederrheinischen Kulturlandschaft zu fördern, wobei insbesondere Auskiesungsflächen berücksichtigt werden. Die Stadt Hamminkeln ist in der Gesellschafterversammlung sowie im interkommunalen NFN-Beirat vertreten.
Das vorliegende Strukturkonzept dient als planerisches Leitbild für den Raum zwischen Wesel, Rees und Hamminkeln. Es berücksichtigt den durch Rohstoffgewinnung und Veränderungen in der Landwirtschaft bedingten Strukturwandel sowie die Entwicklung von Freizeitnutzungen als potenziellen Ersatz für die landwirtschaftliche Wertschöpfung. Die Untersuchung des Freizeitsektors wurde durch ein externes Büro durchgeführt, wobei neben den Potenzialen auch die Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Projekte geprüft wurden. Das Konzept umfasst zudem Überlegungen zur Folgenutzung des Kraftwerkstandorts Bislich-Vahnum.
Das Konzept zielt darauf ab, den Standortkommunen eine stadtentwicklungsplanerische Steuerung und genehmigungsrechtliche Umsetzung zu ermöglichen. Die Inhalte wurden durch eine Begleitkommission, bestehend aus Vertretern der Gesellschafter sowie aus Ministerien und Behörden, überprüft. Der Entwurf wird dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, das Strukturkonzept zur Kenntnis zu nehmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, das Konzept in der Schlussabstimmung der NFN-Gremien mit zu unterzeichnen.
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Beratungsfolge
- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet an der Issel" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0169 behandelt die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“ in Hamminkeln. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gleisanschlusses der Firma Max Bögl Fertigteilwerke GmbH & Co. KG zu schaffen. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Behörden geprüft und Abwägungsbeschlüsse vorbereitet.
Die Planung umfasst die Festlegung eines fünf Meter breiten Schutzstreifens für Erdgasleitungen sowie die Kennzeichnung von Kampfmittelverdachtsmomenten. Zudem werden Waldflächen ausgewiesen und die Einbeziehung der Wehrbereichsverwaltung West bei baulichen Anlagen über 20 Meter Höhe geregelt. Die Einhaltung von Denkmalschutzvorschriften sowie artenschutzrechtlichen Prüfungen ist Bestandteil der Vorlage.
Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel fordert den Erhalt von Gehölzbeständen, die Bepflanzung vegetationsfreier Flächen im Bereich der Industriestraße sowie die Nutzung insektenschonender Beleuchtung. Zur rechtlichen Absicherung wird eine Festsetzung im Bebauungsplan oder ein Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB vorgeschlagen, ergänzt durch ein Monitoring mit Überprüfungsterminen im Herbst 2010 und Sommer 2014. Die Stadt soll vor Rechtskraft des Bebauungsplanes einen Vertrag mit dem Unternehmen schließen, der die Maßnahmen gemäß einem Fachgutachten festlegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, der Anregung zur Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde zu folgen und den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" - Abwägung von nachträglich eingegangenen Stellungnahmen - erneuter OffenlagebeschlussZur Vorlage · 2009/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0170 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“. Gegenstand der Vorlage ist die Abwägung nachträglich eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Entscheidung über eine erneute Offenlage.
In den eingegangenen Schreiben wurden Anregungen zur Begrenzung der Gebäudehöhe auf maximal 9 Meter, die Prüfung eines Alternativstandorts für Gewerbeansiedlungen an der Kesseldorfer Rott sowie Bedenken hinsichtlich einer Zunahme der Lärmbelastung durch den Fahrzeugverkehr geäußert. Zudem wurde eine Verschiebung der Baugrenze an der Ringenberger Straße vorgeschlagen, um das Ortsbild am Kreisverkehr zu wahren, sowie die Option eines Radweges am nördlichen Rand der Straße thematisiert.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine einheitliche Gebäudehöhe von 9 Metern städtebaulich nicht erforderlich ist und eine Ansiedlung an der Kesseldorfer Rott aufgrund fehlender Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich ist. Bezüglich des Verkehrsaufkommens wird auf die Verteilung der Erschließung über verschiedene Zufahrtswege verwiesen. Zur Baugrenze an der Ringenberger Straße schlägt die Verwaltung vor, die Baugrenze im westlichen Abschnitt auf 14 Meter und im Bereich des Kreisverkehrs auf 10 Meter festzusetzen, um eine optische Einengung des Straßenbildes zu vermeiden. Zudem soll die Werbeverbotszone im Bereich des Kreisverkehrs ergänzt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, die Punkte zur Gebäudehöhe und zum Alternativstandort nicht zu berücksichtigen, die Anpassung der Baugrenze jedoch umzusetzen und den modifizierten Entwurf erneut öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 54. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Havelich" in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2009/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“ im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Planung sieht vor, das bestehende Wochenendhausgebiet auf den aktuellen Bestand zu beschränken und weitere Erweiterungen zu unterbinden. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Regelung des Teilbaugebietes 6 am Isseltalweg. Eine zuvor geplante Herausnahme dieses Bereichs aus dem Bebauungsplan wurde im Jahr 2008 nicht umgesetzt, da eine Bauvoranfrage eines Grundstückseigentümers Entschädigungsansprüche nach dem Baugesetzbuch begründen konnte. Da diese Bauvoranfrage inzwischen zurückgenommen wurde und die entsprechende Frist abgelaufen ist, kann die ursprüngliche planerische Absicht nun wieder aufgegriffen werden.
Ziel der Änderung ist es, das Gebiet städtebaulich sowie hinsichtlich der erschließungsvertraglichen Regelungen abzuschließen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung zu fassen und die entsprechenden Beteiligungsverfahren einzuleiten. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss am 25. November 2009 und für den Rat am 14. Dezember 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 6Wegekonzept ''Dingdener Heide''Zur Vorlage · 2009/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0177 befasst sich mit dem überarbeiteten Wegekonzept „Dingdener Heide“. Nach einer Informationsveranstaltung im März 2009 und dem Eingang von Stellungnahmen aus der Bürgerschaft wurde ein geändertes Konzept vorgelegt. Diese Änderungen erfolgten in Abstimmung zwischen der biologischen Station, der Landwirtschaft und den Projektträgern.
Das neue Konzept unterscheidet verschiedene Kategorien von Straßen und Wegen. Während nicht farbig markierte Wege für den allgemeinen Verkehr offenbleiben, sind farbig markierte Abschnitte für den Kfz-Verkehr gesperrt. Dabei bleibt das Wegerecht für Eigentümer, Pächter und Anlieger unberührt. Die farbigen Markierungen unterteilen sich in Wege, die nur für den Kfz-Verkehr gesperrt sind, durchgehend zugängliche Wege mit Nutzungsbeschränkungen sowie ganzjährig gesperrte Wege mit Schrankenregelung.
Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf wurden die Bereiche mit Hundeverboten reduziert. Dennoch verbleibt eine Strecke von etwa 6,5 Kilometern, auf der das Mitführen von Hunden untersagt ist. Da für ein solches Verbot auf öffentlich zugänglichen Wegen keine rechtliche Grundlage ersichtlich ist, empfiehlt die Verwaltung, dem Konzept zuzustimmen, jedoch die Sperrung für Hunde explizit auszuklammern. Zudem wird betont, dass die Wegerechte der Nutzungsberechtigten auf allen gesperrten Abschnitten gewahrt bleiben müssen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der Vorlage mit der Ausnahme bezüglich der Hundeverbote zuzustimmen.
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- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 7Mitteilung über die Verabschiedung des VRR Nahverkehrsplanes 2009Zur Vorlage · 2009/0172 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2009/0172 informiert über die Verabschiedung des Nahverkehrsplanes 2009 durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Im Rahmen der gesetzlichen Entwicklungen auf Landesebene wurde die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr auf die Bundesländer übertragen, woraus die Bildung von Kooperationsräumen resultierte. Für den Bereich des Niederrheins, der die Kreise Wesel und Kleve umfasst, wurde der Nahverkehrszweckverband Niederrhein als zuständiges Organ für die Planung und Organisation des Schienenpersonennahverkehrs etabliert.
Durch die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes durch das Land Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2008 wurden die Gebietskörperschaften der Kreise Kleve und Wesel in einem gemeinsamen Kooperationsraum zusammengeführt. In der Folge haben der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZV VRR) und der Nahverkehrszweckverband Niederrhein die Bildung der VRR AöR als gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts vollzogen. Diese Anstalt übernimmt die Planung, Ausgestaltung und Organisation des Schienenpersonennahverkehrs sowie die Aufstellung des Nahverkehrsplanes im gesamten Kooperationsraum.
Nachdem im Februar 2009 ein Entwurf des Nahverkehrsplanes vorgelegt und durch die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben wurde, hat der Verwaltungsrat des VRR den Plan am 10.09.2009 einstimmig beschlossen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, die vorliegende Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die wesentlichen Inhalte des Planes sind der Vorlage beigefügt.
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- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 8Mitteilung über die neue Streckenführung des Bürgerbusses MehrhoogZur Vorlage · 2009/0173 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 2009/0173 informiert die Verwaltung über eine Neugestaltung der Streckenführung des Bürgerbusses Mehrhoog. Zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2009 wird die bisherige Linienführung angepasst. Die Bereiche Sonsfeld, Bergerfurth und Töven, die seit der Aufnahme des Linienbetriebs am 1. September 2008 Bestandteil der Route waren, werden aus der Linie herausgenommen. Grund hierfür ist eine fehlende Nachfrage in diesen Gebieten.
Im Gegenzug wird die Linie nach Westen in Richtung der Ortsmitte und nach Osten bis nach Brünen verlängert. Mit dieser Änderung wird auch die Taktung angepasst: Die Bedienungshäufigkeit wird von einem Zwei-Stunden-Takt auf einen Eineinhalb-Stunden-Takt erhöht. Parallel zur neuen Linienführung entfällt die Bedienung durch das Anrufsammeltaxi während der Betriebszeiten des Bürgerbusses auf der gesamten Strecke. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird über diese Änderungen in Kenntnis gesetzt.
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- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen