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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" - Abwägung von nachträglich eingegangenen Stellungnahmen - erneuter Offenlagebeschluss

2009/0170

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2009/0170 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“. Gegenstand der Vorlage ist die Abwägung nachträglich eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Entscheidung über eine erneute Offenlage.

In den eingegangenen Schreiben wurden Anregungen zur Begrenzung der Gebäudehöhe auf maximal 9 Meter, die Prüfung eines Alternativstandorts für Gewerbeansiedlungen an der Kesseldorfer Rott sowie Bedenken hinsichtlich einer Zunahme der Lärmbelastung durch den Fahrzeugverkehr geäußert. Zudem wurde eine Verschiebung der Baugrenze an der Ringenberger Straße vorgeschlagen, um das Ortsbild am Kreisverkehr zu wahren, sowie die Option eines Radweges am nördlichen Rand der Straße thematisiert.

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine einheitliche Gebäudehöhe von 9 Metern städtebaulich nicht erforderlich ist und eine Ansiedlung an der Kesseldorfer Rott aufgrund fehlender Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich ist. Bezüglich des Verkehrsaufkommens wird auf die Verteilung der Erschließung über verschiedene Zufahrtswege verwiesen. Zur Baugrenze an der Ringenberger Straße schlägt die Verwaltung vor, die Baugrenze im westlichen Abschnitt auf 14 Meter und im Bereich des Kreisverkehrs auf 10 Meter festzusetzen, um eine optische Einengung des Straßenbildes zu vermeiden. Zudem soll die Werbeverbotszone im Bereich des Kreisverkehrs ergänzt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, die Punkte zur Gebäudehöhe und zum Alternativstandort nicht zu berücksichtigen, die Anpassung der Baugrenze jedoch umzusetzen und den modifizierten Entwurf erneut öffentlich auszulegen.

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