Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 ''Wohnpark Klostermühle'' in Marienthal - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung und Behördenbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll über die Abwägungsbeschlüsse zur Bürger- und Behördenbeteiligung sowie über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marienthal entscheiden. Der Plan sieht die Ausweisung von Wohngebieten vor.
Im Rahmen der Abwägung wird die Ablehnung einer direkten Fußwegverbindung zwischen der Pastor-Winkelmann-Straße und der Straße im Isselgrund sowie die Ablehnung einer Ausweitung öffentlicher Stellplätze vorgeschlagen. Im Teilbaugebiet nördlich der Issel sind zehn Stellplätze vorgesehen. Die Bebauung soll eine maximale Firsthöhe von 13,5 Metern im zweigeschossigen Bereich bzw. 10,5 Metern in den rückwärtigen Gebieten aufweisen. Die Forderung des Landesbetriebes Wald und Holz nach einer Ersatzaufforstung wird abgelehnt.
Hinsichtlich der Regenwasserentsorgung wird aufgrund der nicht einhaltbaren Mindestgrundwasserflurabstände an der Issel die Einleitung von Regenwasser in den Vorfluter oder in den öffentlichen Kanal geprüft und im Bebauungsplan sowie der Begründung verankert. Dabei sind die Anregungen des Staatlichen Umweltamtes zur Regenwasserbeseitigung zu berücksichtigen. Die Anregung des Staatlichen Umweltamtes bezüglich eines fünf Meter breiten Uferstreifens wird abgelehnt; stattdessen wird ein vier Meter breiter Freihaltestreifen festgelegt, der sich am Unterhaltungsstreifen des Isselverbandes orientiert. Die Auswirkungen werden im Umweltbericht bewertet. Zudem sind die Hinweise des Kreises Wesel, des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel, der Deutschen Telekom AG, des Landesbetriebes Straßenbau NRW sowie des Isselverbandes zu beachten.
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Beratungsfolge
- 15.02.2006kein Ergebnis hinterlegt
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