Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 144. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnpark Klostermühle in Marienthal) - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung und Behördenbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2006/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0031 behandelt die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Wohnparks Klostermühle in Marienthal. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer gewerblichen Baufläche und einer Grünfläche in Wohnbauflächen im Bereich des ehemaligen Mühlenbetriebes sowie auf einer nördlich der Issel gelegenen Erweiterungsfläche. Dieses Verfahren wird parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Während die Bürgerbeteiligung keine Anregungen oder Bedenken zu den geänderten Darstellungen ergab, liegen Hinweise von Behörden vor. Der Kreis Wesel regte eine Ergänzung des Umweltberichts sowie des landschaftspflegerischen Fachbeitrags an, insbesondere im Hinblick auf die Nachbarschaftslage zur Issel und die Darstellung der Regenentwässerung. Die Verwaltung sieht vor, den Umweltbericht entsprechend zu ergänzen und die Regelungen zur Regenwasserversickerung vor der öffentlichen Auslegung zu konkretisieren.
Das Staatliche Umweltamt Duisburg äußerte Bedenken hinsichtlich der Regenwasserversickerung über Mulden aufgrund des Grundwasserflurabstands sowie die Forderung nach einem fünf Meter breiten, bebauungsfreien Uferstreifen entlang der Issel. Die Verwaltung plant, diese Punkte auf Ebene des Bebauungsplanes im Rahmen der Erschließungsplanung zu klären. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die vorliegenden Anregungen und Bedenken zur Kenntnis nehmen und die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 ''Wohnpark Klostermühle'' in Marienthal - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung und Behördenbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2006/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll über die Abwägungsbeschlüsse zur Bürger- und Behördenbeteiligung sowie über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marienthal entscheiden. Der Plan sieht die Ausweisung von Wohngebieten vor.
Im Rahmen der Abwägung wird die Ablehnung einer direkten Fußwegverbindung zwischen der Pastor-Winkelmann-Straße und der Straße im Isselgrund sowie die Ablehnung einer Ausweitung öffentlicher Stellplätze vorgeschlagen. Im Teilbaugebiet nördlich der Issel sind zehn Stellplätze vorgesehen. Die Bebauung soll eine maximale Firsthöhe von 13,5 Metern im zweigeschossigen Bereich bzw. 10,5 Metern in den rückwärtigen Gebieten aufweisen. Die Forderung des Landesbetriebes Wald und Holz nach einer Ersatzaufforstung wird abgelehnt.
Hinsichtlich der Regenwasserentsorgung wird aufgrund der nicht einhaltbaren Mindestgrundwasserflurabstände an der Issel die Einleitung von Regenwasser in den Vorfluter oder in den öffentlichen Kanal geprüft und im Bebauungsplan sowie der Begründung verankert. Dabei sind die Anregungen des Staatlichen Umweltamtes zur Regenwasserbeseitigung zu berücksichtigen. Die Anregung des Staatlichen Umweltamtes bezüglich eines fünf Meter breiten Uferstreifens wird abgelehnt; stattdessen wird ein vier Meter breiter Freihaltestreifen festgelegt, der sich am Unterhaltungsstreifen des Isselverbandes orientiert. Die Auswirkungen werden im Umweltbericht bewertet. Zudem sind die Hinweise des Kreises Wesel, des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel, der Deutschen Telekom AG, des Landesbetriebes Straßenbau NRW sowie des Isselverbandes zu beachten.
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- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 343. Änderung des Flächennutzungsplanes (Am Beltingshof in Dingden) - Beschluss zur Bürgerbeteiligung und zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Beltingshof“ im Ortsteil Dingden. Das betreffende Gebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand an der Krechtinger Straße. Derzeit ist die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebietsfläche für den Klausenhof ausgewiesen und wird aktuell als Wiese genutzt.
Das Vorhaben sieht vor, die Fläche im Flächennutzungsplan in eine Wohnbaufläche sowie eine Grünfläche umzuwandeln. Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Wohnbaufläche, um die angrenzende Wohnbebauung zu erweitern. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.
Auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfes wird im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Beschluss zur Durchführung der Beteiligungsverfahren angestrebt. Dies umfasst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss für die entsprechenden Planungen wurde bereits in der Ratssitzung vom 23. Juni 2005 gefasst.
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- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 24 ''Am Beltingshof'' in Dingden - Beschluss zur Bürgerbeteiligung und zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2006/0034 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 24 „Am Beltingshof“ im Ortsteil Dingden. Der Planbereich liegt am nordöstlichen Ortsrand an der Krechtinger Straße und umfasst eine derzeit als Wiese genutzte Fläche sowie Teile einer bestehenden Teichanlage. Das Vorhaben knüpft an den Aufstellungsbeschluss des Rates vom 23. Juni 2005 an.
Das planerische Konzept sieht eine kleinteilige Erweiterung des bestehenden Wohngebietes vor. Die Bebauung soll straßenbegleitend angeordnet werden, wobei die Art und das Maß der Gebäude an die vorhandene Nachbarbebauung angelehnt sind. Geplant sind ein- bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser mit einer maximalen Firsthöhe von 9,0 Metern. Zur Abgrenzung zum Außenbereich ist ein fünf Meter breiter Streifen für Anpflanzungen vorgesehen, während zwischen der Wohnbaufläche und der Teichanlage private Grünflächen festgesetzt werden sollen.
Die öffentliche Verkehrsfläche wird auf den aktuellen Straßenverlauf ausgerichtet und soll Platz für einen Fußweg sowie Parkbuchten bieten. Dabei ist eine Reduzierung der Fahrbahnbreite von etwa 6,0 Meter auf 4,50 Meter vorgesehen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes angestrebt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll beschließen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 16 ''Raiffeisenstraße'' in Hamminkeln - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung und zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2006/0035 einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist es, die städtebauliche Entwicklung der Flächen nördlich der Raiffeisenstraße sowie die planungsrechtliche Absicherung des Straßenverlaufs und der Nebenanlagen zu regeln.
Die Vorlage beschreibt die Vorgeschichte des Vorhabens, das bereits in den 1990er Jahren Gegenstand von Beratungen war. Damals stand die mögliche Auslagerung eines Gewerbebetriebes im Fokus. Ein im Jahr 2001 gefasster Aufstellungsbeschluss hatte den Bereich bereits auf die gesamte Raiffeisenstraße ausgeweitet. Da eine bisher angestrebte inhaltliche Ausarbeitung in Kooperation mit einem Grundstückseigentümer zu keinem konkreten Planentwurf geführt hat, schlägt die Verwaltung nun vor, das Verfahren auf der Grundlage eines eigenständigen Planentwurfs fortzuführen. Dies soll die städtebauliche Verwertbarkeit der Privatflächen sowie die Abgrenzung zu öffentlichen Verkehrsflächen sicherstellen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen. Zudem wird beantragt, die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Behördenbeteiligung zu beauftragen, sofern der Rat der Beschlussfassung zustimmt. Die Beratung im Ausschuss ist für den 15. Februar 2006 und die Entscheidung im Rat für den 9. März 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 14 ''Sportplatz Brüner Straße'' in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0028 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2006/0028 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 „Sportplatz Brüner Straße“ in Hamminkeln beantragt. Das Ziel ist die planerische Sicherung des Sportplatzgeländes sowie der angrenzenden Wiesenflächen für eine mögliche Folgenutzung, nachdem die Auslagerung der Sportanlage in den Mühlenrott bereits vorbereitet wurde.
Das Gelände umfasst etwa 3,5 Hektar, wovon circa 1,6 Hektar im Eigentum der Stadt stehen. Da die Fläche derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Sportzweck ausgewiesen ist, ist eine Änderung des Plans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Verwaltung prüft verschiedene Nutzungsszenarien. Ein Szenario sieht die Ansiedlung eines Einzelhandelsstandortes vor, wobei die Bewerbung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.200 Quadratmeter und einem Flächenbedarf von rund 6.000 Quadratumfang vorliegt. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, die Verkaufsfläche auf maximal 700 bis 800 Quadratmeter zu begrenzen, um die Zentrumsstruktur nicht zu gefährden.
Alternativ werden eine reine Wohnbebauung oder die Schaffung eines Dorfplatzes in Betracht gezogen. Letzteres könnte auch die südlich der Brüner Straße liegenden Wiesenflächen einbeziehen. Die Finanzierung der notwendigen Investitionen für den neuen Sportstandort soll durch die Verkaufserlöse der städtischen Grundstücke im Bereich des Sportplatzes erfolgen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 29 ''Westtangente Hamminkeln'' - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung und zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0036 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 29 „Westtangente Hamminkeln“ sowie die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung beantragt. Die Westtangente ist als zentraler Bestandteil der verkehrlichen Konzeption für die langfristige Weiterentwicklung der Ortslage Hamminkeln vorgesehen. Das Vorhaben wurde bereits 1996 in den Verkehrsentwicklungsplan aufgenommen und 1998 im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes integriert.
Die Stadt hat im Jahr 1999 einen Einplanungsantrag gestellt, um Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu erhalten. Eine vollständige Förderung ist an den Nachweis des Eigentums an den erforderlichen Grundstücksflächen sowie an die Schaffung von Baurecht gebunden. Da der bisherige freihändige Grunderwerb nur teilweise erfolgreich war, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieses Verfahren ermöglicht der Stadt die notwendigen Abwägungen und dient der Dokumentation der Planungsabsicht. Zudem soll durch die Schaffung von Baurecht die Position der Stadt in weiteren Verhandlungen zum Grunderwerb gestärkt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die konkrete Straßentrasse inklusive der erforderlichen Nebenflächen auf Basis eines vorliegenden Straßenbauentwurfs. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 8Neuaufstellung des FlächennutzungsplanesZur Vorlage · 2006/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln plant im Jahr 2006 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Das Vorhaben umfasst die Fortschreibung des bestehenden Plans, wobei die inhaltliche Bearbeitung nach einem festgelegten Ablaufschema erfolgen soll.
Die Umsetzung der Maßnahme ist als Mischkalkulation aus Eigenleistung und externer Vergabe vorgesehen. Während die Verwaltung die Verfahrensabwicklung sowie die inhaltlichen Planungsleistungen im eigenen Haus durchführen möchte, soll der Bereich der Umweltprüfung und des Umweltberichts extern beauftragt werden. Grund hierfür ist der hohe Bearbeitungsumfang in diesem Bereich. Als Grundlage für die Fortschreibung dient zudem der digital aufbereitete Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Ruhrgebiet.
Der erste Bearbeitungsschritt umfasst die Ermittlung und Bewertung umweltrelevanter Belange sowie die räumliche Konkretisierung der Inhalte aus dem Stadtmarketingkonzept. Aufgrund des zeitlichen Aufwands für diese Vorarbeiten wird mit der Einleitung des formellen Verfahrens auf Basis eines abgestimmten Vorentwurfs erst im Folgejahr gerechnet. Die gesamte Bearbeitungsdauer bis zum Abschluss des Verfahrens wird auf mindestens zwei bis zweieinhalb Jahre geschätzt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die vorliegende Information zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 9Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Elleringdeich'' in Ringenberg Antragsteller: Nicole und Dirk Boland und Karl BuschmannZur Vorlage · 2006/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0038 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Elleringdeich“ in Ringenberg vor. Die Antragsteller beabsichtigen, auf einem Grundstück im Bereich zwischen der Hauptstraße und der Straße „Hirschweide“ ein Einfamilienhaus zu errichten.
Der aktuelle Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 legt für dieses Gebiet ein reines Wohngebiet mit eingeschossiger Bauweise, einer Dachneigung von 30 Grad und einer Drempelhöhe von 50 cm fest. Zudem ist ein Fußweg als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen, der den Wendehammer der Hirschweide mit der Hauptstraße verbindet. Die Antragsteller beantragen den Wegfall dieses Fußweges, eine Verschiebung der Baugrenzen zur Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche sowie eine Änderung der textlichen Festsetzungen, insbesondere der Dachneigung.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist, da die derzeitige Wegeführung nach aktuellen Kriterien nicht mehr als sinnvoll oder durchsetzbar eingestuft wird. Als Alternative zum vollständigen Wegfall des Fußweges wird eine veränderte Wegeführung entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgrenzen in Betracht gezogen. Eine solche Anpassung würde die Nutzbarkeit der Grundstücke verbessern und eine fußläufige Verbindung zum Ortskern ermöglichen. Die Entscheidung über den Wegfall oder die Verlegung des Weges obliegt dem Ausschuss. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 10Erneuerung des Durchlasses ''Hellweg'' in Dingden - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2006/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2006/0030 sieht den Neubau eines Durchlasses am Königsbach im Ortsteil Dingden vor. Das Bauwerk soll die bestehenden Durchlässe „Hellweg“ und „Am Ehrenmal“ ersetzen. Hintergrund der Maßnahme ist der bauliche Zustand der vorhandenen Strukturen, wobei der Durchlass „Hellweg“ aufgrund von Scheitelbrüchen und Setzungen in der Fahrbahndecke bereits für den Kfz- und Lkw-Verkehr gesperrt werden musste. Da eine Sanierung der Bauwerke aufgrund von Rissbildungen, Betonabplatzungen und Unterspülungen der Widerlager als nicht wirtschaftlich eingestuft wird, ist der Abbruch und Ersatz durch ein neues Kreuzungsbauwerk geplant.
Das neue Bauwerk soll aus Stahlbetonrahmenprofilen mit einem Durchmesser von 2,00 m auf 1,50 m bestehen und eine Gesamtlänge von 15,45 m aufweisen, um den Begegnungsverkehr von Gelenkbussen zu ermöglichen. Die Konstruktion umfasst zudem Betonholme für Absturzsicherungen sowie eine Sohle, die etwa 35 cm unter der Gewässersohle liegt. Zur Sicherung gegen Auskolkungen sind Steinschüttungen vorgesehen. Da eine Verlegung in der alten Bachachse nicht möglich ist, wird das neue Bachprofil mäandernd in das Bestandsprofil des Königsbachs eingebunden, um die Zufahrt zu einem Grundstück in der Gemarkung Dingden zu gewährleisten. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf circa 63.000,00 Euro, wofür Mittel im Haushalt bereitgestellt sind. Der Entwurfsbeschluss wurde zur Beratung in den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 11Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Spedition Kamps in Hamminkeln und für das Gelände der Firma Borgers in Dingden hier: Antrag der Fraktion ''Bündnis 90 / Die Grünen''Zur Vorlage · 2006/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 3. Februar 2006 den Erlass einer Veränderungssperre für zwei spezifische Areale in Hamminkeln und Dingden beantragt. Betroffen ist das Gelände der Spedition Kamps an der Ringenberger Straße in Hamminkeln sowie das Gelände der Firma Borgers am Stockkamp in Dingden.
Das Gelände der Spedition Kamps befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15. Da das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen ist, ist die Ansiedlung von Einzelhandel nach aktuellem Planungsrecht möglich. Um eine Konzentration von Einzelhandelsflächen außerhalb des Ortskernes zu verhindern und die Ziele des Stadtmarketingkonzepts sowie des Einzelhandelskonzepts zu wahren, wird eine Änderung des Bebauungsplanes angestrebt. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss sowie die Erlassung einer Veränderungssperre sollen zentrenrelevante Nutzungen auf dieser Fläche ausschließen.
Für das Gelände der Firma Borgers in Dingden liegt der Bebauungsplan Nr. BM 7 vor, dessen Festsetzungen aus dem Jahr 1969 eine wirtschaftliche Folgenutzung der Flächen nach aktuellen Kriterien erschweren. Die Verwaltung plant hier ein vorhabenbezogenes Bauleitplanverfahren. Da nach Einschätzung der Verwaltung keine Gefahr einer städtebaulichen Fehlentwicklung besteht, wird lediglich ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes als Grundlage für die Zurückstellung von Baugesuchen vorgeschlagen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 sowie die Veränderungssperre für diesen Bereich und den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen