Wahl der Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung und in den Interkommunalen Beirat für Entwicklungsfragen der NFN-NaturFreizeitverbund GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0120 befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Hamminkeln für die NFN NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH. Nachdem der Rat der Stadt bereits am 14. Juni 2006 beschlossen hatte, der Gesellschaft mit einer Stammeinlage von 1.300 Euro beizutreten, steht nun die Besetzung der Organe an. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GmbH ist die Stadt berechtigt, eine Vertretung in die Gesellschafterversammlung sowie vier Vertreter in den Interkommunalen Beirat für Entwicklungsfragen zu entsenden.
Die Wahl der Vertretung für die Gesellschafterversammlung erfolgt nach den Vorgaben der Gemeindeordnung, wobei die gewählte Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten muss. In diesem Gremium ist der Bürgermeister stimmberechtigt. Für die Besetzung des Interkommunalen Beirats für Entwicklungsfragen ist laut Gesetz ein Sitz der Verwaltung vorbehalten, wobei der Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person diesem Gremium angehören muss. Die verbleibenden drei Sitze werden durch den Rat besetzt. Hierbei können sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl abstimmen. Die Amtsperiode der Vertreter endet mit dem Ausscheiden aus dem Rat bzw. dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006kein Ergebnis hinterlegt
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