Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln (Bereich Brauereigelände) hier: Vorstellung von Vorentwürfen und Beratung über die weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2006/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0127 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ im Bereich des Brauereigeländes in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Umnutzung des Geländes am Ortsrand. Grundlage für die weitere Planung ist eine Studie des Büros Plan-Lokal zur Standortentwicklung, die verschiedene Nutzungsvarianten aufzeigt.
Die Planung basiert auf der Voraussetzung, dass die Brauerei ihren Produktionsbetrieb beibehält und lediglich die gewerbliche Lohnabfüllung ausgelagert wird. Aufgrund des Immissionsverhaltens der Brauerei ist eine vollständige Wohnbebauung der Fläche nicht möglich. Die vorgestellten Konzepte sehen eine Unterteilung des Geländes in drei Abschnitte vor. Während der dem Ortskern zugewandte Teil als Mischgebiet festgesetzt werden soll, ist für den hinteren Bereich am Weißdornweg eine Wohnbebauung denkbar. Eine Nutzung des gesamten Geländes als Mischgebiet für einen Discounter wurde nach vorliegenden Informationen durch die entsprechenden Unternehmen ausgeschlossen. Verbleibende Optionen umfassen eine Mischnutzung mit nicht störendem Gewerbe, Dienstleistungen oder Büros in Kombination mit angrenzender Wohnnutzung.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die vorgelegten Vorentwürfe als Grundlage für das weitere Verfahren zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Durchführung des Änderungsverfahrens die noch offenen immissionsschutzrechtlichen Fragen zu klären und das Immissionsverhalten der Brauerei sowie notwendige Schutzmaßnahmen zu untersuchen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 2Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Saatweide'' in Ringenberg hier: Beschlussfassung über die Weiterführung des VerfahrensZur Vorlage · 2006/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0133 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Gegenstand der Entscheidung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist die Frage, ob das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes fortgeführt oder eingestellt werden soll.
Zuvor hatten der Rat und der Planungsausschuss auf Antrag des Grundstückseigentümers einen neuen Aufstellungsbeschluss gefasst und die Beteiligung der Fachbehörden veranlasst. Während die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel ihre Bedenken gegen die Änderung unter der Bedingung verbindlicher Ausgleichsmaßnahmen zurückgestellt hat, hält das Staatliche Forstamt Wesel an seiner ablehnenden Stellungnahme fest. Das Forstamt sieht die Inanspruchnahme der Waldfläche für die Bebauung als nicht hinnehmbar an und fordert eine Wiederaufforstung des Geländes.
Der Antragsteller hat zwischenzeitlich eine privatrechtlich gesicherte Ausgleichsfläche zur Bereitstellung von Ökopunkten und für eine Ersatzaufforstung gefunden. Für eine Fortführung des Verfahrens und die anstehende öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs ist jedoch eine Entscheidung darüber erforderlich, ob der Rat bereit ist, die fachlichen Bedenken der Forstbehörde im Rahmen der Abwägung zu überwinden. Hierfür müsste städtebaulich dargelegt werden, dass die Erweiterung der Baufläche sinnvoll und erforderlich ist und die Realisierbarkeit der Ersatzaufforstung sichergestellt ist.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 31. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Sportgelände Hamminkeln'' - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ sieht eine Änderung und Ergänzung des bestehenden Plans vor. Ziel der Anpassung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Grundlage an den aktuellen Entwicklungsstand der Sportstättenentwicklung in Hamminkeln.
Im Rahmen der Neugestaltung soll die Nutzung der Flächen von der ursprünglichen Konzeption abweichen. Nach Abstimmungen zwischen der Verwaltung sowie den beteiligten Sportvereinen ist vorgesehen, auf die geplante 400-Meter-Laufbahn zu verzichten. Statt der ursprünglich separaten Baufläche für eine Luftgewehrschießhalle soll ein gemeinsames Gebäude errichtet werden. Dieses Gebäude soll im Souterrain die Nutzung durch den Sportschützenverein ermöglichen, während das Erdgeschoss Umkleideeinrichtungen und ein Vereinsheim für den SV Hamminkeln beherbergt. Durch diesen Entfall der spezifischen Schießhallenfläche können zudem Flächen für die Parkplatzgestaltung und eine Aufstellfläche für ein Festzelt geschaffen werden.
Zudem wird eine Erweiterung des Sportgeländes nach Nordwesten in Richtung der Trasse der Westtangente angestrebt, um zusätzliche Trainingsflächen zu schaffen. Die Vorlage umfasst den Aufstellungsbeschluss für diese Änderungen sowie den Beschluss zur Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren zu beauftragen.
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- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 4Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich ''Weikensee'' in Hamminkeln hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 31.01.2005 und 24.06.2006 und eines Hamminkelner BürgersZur Vorlage · 2006/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0136 befasst sich mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Weikensee in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage sind Anträge der CDU-Fraktion aus den Jahren 2005 und 2006 sowie ein Anliegen eines Bürgers. Der Kern des Antrags der CDU-Fraktion besteht darin, bei der Planung eines Naherholungs- und Freizeitbereichs am Weikensee auch die nördlich angrenzenden, derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen einzubeziehen.
Zusätzliche Faktoren für die Planung sind die Investitionsbereitschaft der Eigentümerschaft des Restaurants „Zur Seerose“ sowie ein Konzept zur Errichtung einer Wake- und Wasserskiseilbahn, das der Verwaltung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens vorgelegt wurde.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Erweiterung des Freizeitbereichs nach Norden in Flächen eingreifen würde, die im Stadtmarketingkonzept als Reserve für gewerbliche Entwicklungen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Transport und Logistik, vorgesehen sind. Diese Flächen gelten aufgrund der Erschließung durch die Autobahnabfahrt als besonders geeignet für eine gewerbliche Nutzung.
Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über Einzelanträge oder geplante Investitionen zurückzustellen. Eine abschließende Klärung der Flächengröße und der Zweckbindung soll erst im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgen, nachdem die überregionale oder lokale Bedeutung des Standortes für Freizeitnutzungen definiert wurde.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 5Ausbau der Neuhardenbergstraße in Hamminkeln hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2006/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Ausbau der Neuhardenbergstraße in Hamminkeln sieht den endgültigen Ausbau eines bestimmten Straßenabschnitts sowie des Stichweges „A“ vor. Hintergrund der Maßnahme sind Niederschlagsereignisse im August 2006, die zu Überflutungen der Baustraße und Beeinträchtigungen der Zuwegung zu neu errichteten Einfamilienhäusern führten. Während in bereits ausgebauten Bereichen des Bebauungsplans Nr. 13 durch vorhandene Mulden- und Rigolensysteme kein Rückstau auftrat, soll der betroffene Bereich der Neuhardenbergstraße nun analog zu den Straßen Märkische Straße und Graf-von-Hardenbergstraße fertiggestellt werden. Der Ausbau des Stichweges „A“ ist zudem erforderlich, um die Abrechnung der Erschließungsbeiträge für die Märkische Straße durchführen zu können.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 76.350,00 Euro, wobei der Ausbau der Neuhardenbergstraße mit 63.500,00 Euro und die Errichtung des Stichweges „A“ mit 12.850,00 Euro veranschlagt werden. Da im Haushaltstitel für Straßenausbau im Bereich des Bebauungsplans Nr. 13 lediglich 2.240,75 Euro zur Verfügung stehen, wird als Deckungsvorschlag der Haushaltstitel für die Kanalisation im selben Bereich herangezogen, welcher über ein Guthaben von 93.826,04 Euro verfügt. Der Bauausschuss wird angehalten, den Baubeschluss vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat zu fassen und dem Rat die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 24.08.2006 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 6Vorfinanzierung Radwegneubau Wertherbruch - Loikum hier: Überplanmäßige AusgabeZur Vorlage · 2006/0155 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2006/0155 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Vorfinanzierung des Radwegneubaus zwischen Wertherbruch und Loikum. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau (SBV) wurde bereits eine Vorfinanzierung beschlossen, deren Grundlage die ursprüngliche Kostenberechnung der SBV in Höhe von 611.000 Euro war. Bisher wurden hierfür Haushaltsmittel in der Gesamthöhe von 575.000 Euro bereitgestellt.
Nach aktuellen Informationen der Verwaltung werden für die Maßnahme Mehrkosten erwartet. Die SBV hat nach einer Aufforderung zur Ermittlung des Gesamtausgabebedarfs voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 748.000 Euro mitgeteilt. Laut Auskunft des Städte- und Gemeindebundes besteht die Möglichkeit, dass der Vorfinanzierungsbetrag entsprechend aufgestockt werden muss.
Zur Begleichung einer offenen Rechnung des Energieversorgers RWE in Höhe von 41.000 Euro sollen überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden. Da die Einbringung eines Nachtragshaushaltsplans nicht beabsichtigt ist, sieht die Vorlage vor, die Deckung dieser Kosten über bisher nicht verausgabte Haushaltsreste vorzunehmen. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird angefragt, die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 41.000 Euro sowie dem entsprechenden Deckungsvorschlag zuzustimmen. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 07.09.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 7Einziehung eines Teilstückes des Weges ''Uhlandweg'' als öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Dingden, Flur 8, Flurstück 1154Zur Vorlage · 2006/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ein Teilstück des Weges „Uhlandweg“ in der Gemarkung Dingden als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Gegenstand der Beschlussvorlage 2006/0152 ist das Flurstück 1154 in der Flur 8. Die Maßnahme basiert auf dem Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandweg“, der im Februar 2004 rechtsverbindlich wurde. Dieser Plan sieht die Aufhebung des Uhlandweges im Bereich zwischen der Sachsenstraße und der neuen Erschließungsstraße „Schwanenschlatt“ vor.
Da die Erschließungsstraße „Schwanenschlatt“ in Teilbereichen fertiggestellt ist, wird ein etwa 80 Meter langer Abschnitt des Uhlandweges als für den öffentlichen Verkehr entbehrlich eingestuft. Die Absicht zur Einziehung wurde gemäß den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen im März 2006 öffentlich bekannt gemacht. Während der dreimonatigen Auslegungsfrist wurden bis zum 20. Juni 2006 keine Einwendungen gegen die geplante Einziehung eingereicht.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll daher beschließen, das betreffende Teilstück des Weges mit sofortiger Wirkung einzuziehen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 8Berufung eines allgemeinen Vertreters für den Fall der Verhinderung des Ersten BeigeordnetenZur Vorlage · 2006/0118 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2006/0118 liegt dem Rat der Stadt Hamminkeln ein Antrag zur Regelung der allgemeinen Vertretung vor. Hintergrund der Vorlage ist die Neubesetzung der Position der Kämmerin zum 1. Juni 2006. Da die neue Kämmerin als Laufbahnbeamtin gemäß § 68 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nicht zur allgemeinen Vertretung befugt ist, besteht im Falle einer Verhinderung des Bürgermeisters und des Ersten Beigeordneten derzeit keine Regelung für eine Vertretungsperson.
Die Vorlage erläutert, dass der Rat den Bürgermeister durch einen Beigeordneten vertreten lässt und die weiteren Beigeordneten in einer festgelegten Reihenfolge zur Vertretung berufen kann. In Gemeinden mit nur einem Beigeordneten sieht die Verwaltungsvorschrift zudem die Möglichkeit vor, einen weiteren Beamten zur allgemeinen Vertretung zu berufen, falls der primäre Vertreter verhindert ist. Diese Regelung wurde in der Vergangenheit bereits für die vorherige Kämmerin angewandt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Kämmerin gemäß § 68 GO NRW zur allgemeinen Vertretung zu berufen, sofern der Erste Beigeordnete Haupt verhindert ist. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht die Berufung der Kämmerin für diesen Fall vor.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 9Wahl der Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung und in den Interkommunalen Beirat für Entwicklungsfragen der NFN-NaturFreizeitverbund GmbHZur Vorlage · 2006/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0120 befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Hamminkeln für die NFN NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH. Nachdem der Rat der Stadt bereits am 14. Juni 2006 beschlossen hatte, der Gesellschaft mit einer Stammeinlage von 1.300 Euro beizutreten, steht nun die Besetzung der Organe an. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GmbH ist die Stadt berechtigt, eine Vertretung in die Gesellschafterversammlung sowie vier Vertreter in den Interkommunalen Beirat für Entwicklungsfragen zu entsenden.
Die Wahl der Vertretung für die Gesellschafterversammlung erfolgt nach den Vorgaben der Gemeindeordnung, wobei die gewählte Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten muss. In diesem Gremium ist der Bürgermeister stimmberechtigt. Für die Besetzung des Interkommunalen Beirats für Entwicklungsfragen ist laut Gesetz ein Sitz der Verwaltung vorbehalten, wobei der Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person diesem Gremium angehören muss. Die verbleibenden drei Sitze werden durch den Rat besetzt. Hierbei können sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl abstimmen. Die Amtsperiode der Vertreter endet mit dem Ausscheiden aus dem Rat bzw. dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis.
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- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 10Nachbesetzung von Gremien von DrittorganisationenZur Vorlage · 2006/0121 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2006/0121 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachbesetzung verschiedener Vertretungen der Verwaltung in Gremien von Drittorganisationen. Grund für die Vakanzen sind der Tod einer ehemaligen Beigeordneten, personelle Umsetzungen innerhalb der Verwaltung sowie der Eintritt eines ehemaligen Kämmerers in die Altersteilzeit.
Betroffen sind Sitze in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-Dämmerwald, im Vorstand sowie in der Mitgliederversammlung der Derik-Baegert-Gesellschaft, im Rat der Tageseinrichtung des Kommunalen Kindergartens in Dingden sowie im Verein Bürgerhaus Friedenshalle Hamminkeln e.V. Die Verwaltung begründet die Besetzung dieser Positionen mit den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie mit der bisherigen Praxis, diese Sitze an Verwaltungsbedienstete zu vergeben.
Die Verwaltung schlägt vor, die vakanten Positionen mit den jeweiligen Nachfolgern in den Ämtern zu besetzen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Kämmerin die Vertretungen in der Derik-Baegert-Gesellschaft sowie im Verein Bürgerhaus Friedenshalle Hamminkeln e.V. übernimmt. Zudem soll eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied in den Rat der Tageseinrichtung des Kommunalen Kindergartens in Dingden berufen werden. Die Wahl der Nachfolge in den Organen der Drittorganisationen erfolgt gemäß der Gemeindeordnung durch Mehrheitswahl.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen