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Beschlussvorlage

Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in Hamminkeln

2006/0129

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ liegt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ein Antrag zur Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre vor. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherstellung einer städtebaulich verträglichen Nachfolgebebauung auf den Flächen des aktuellen Speditionsgeländes. Die geltende Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Maßnahmen den Planungszielen der Stadt entgegenstehen.

Ein im Jahr 2002 erteilter Baugenehmigung zum Anbau einer Halle auf dem Grundstück der Spedition ist im November 2005 erloschen, da mit dem Bauvorhaben nicht begonnen wurde. Die Spedition hat die rückwirkende Verlängerung dieser Genehmigung beantragt. Da die geplante Lagerhalle mit einer Nutzfläche von etwa 420 Quadratmetern nicht der Zielsetzung der Bebauungsplanänderung entspricht, wurde zuvor eine Befristung der Genehmigung auf fünf Jahre zur Existenzsicherung des Betriebs in Erwägung gezogen.

Nachdem die Vertretung des Unternehmens sowie die steuerliche Beratung darauf hingewiesen haben, dass eine fünfjährige Befristung die steuerliche Abschreibung des Neubaus verhindere und die wirtschaftliche Nutzung erschwere, wurde die Angelegenheit zur erneuten Beratung an den Ausschuss zurückverwiesen. Die Verwaltung legt nun keinen anderen Beschlussvorschlag vor, als die Ausnahme von der Veränderungssperre unter der Bedingung einer fünfjährigen Befristung der Baugenehmigung für den Hallenanbau zu beschließen.

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