Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln (Bereich Brauereigelände) hier: Vorstellung von Vorentwürfen und Beratung über die weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2006/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0127 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ im Bereich des Brauereigeländes in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Umnutzung des Geländes am Ortsrand. Grundlage für die weitere Planung ist eine Studie des Büros Plan-Lokal zur Standortentwicklung, die verschiedene Nutzungsvarianten aufzeigt.
Die Planung basiert auf der Voraussetzung, dass die Brauerei ihren Produktionsbetrieb beibehält und lediglich die gewerbliche Lohnabfüllung ausgelagert wird. Aufgrund des Immissionsverhaltens der Brauerei ist eine vollständige Wohnbebauung der Fläche nicht möglich. Die vorgestellten Konzepte sehen eine Unterteilung des Geländes in drei Abschnitte vor. Während der dem Ortskern zugewandte Teil als Mischgebiet festgesetzt werden soll, ist für den hinteren Bereich am Weißdornweg eine Wohnbebauung denkbar. Eine Nutzung des gesamten Geländes als Mischgebiet für einen Discounter wurde nach vorliegenden Informationen durch die entsprechenden Unternehmen ausgeschlossen. Verbleibende Optionen umfassen eine Mischnutzung mit nicht störendem Gewerbe, Dienstleistungen oder Büros in Kombination mit angrenzender Wohnnutzung.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die vorgelegten Vorentwürfe als Grundlage für das weitere Verfahren zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Durchführung des Änderungsverfahrens die noch offenen immissionsschutzrechtlichen Fragen zu klären und das Immissionsverhalten der Brauerei sowie notwendige Schutzmaßnahmen zu untersuchen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 2Ausbau der Diersfordter Straße in Hamminkeln hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Südwestumgehung und zum Ausbau der Diersfordter StraßeZur Vorlage · 2006/0128 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2006/0128 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion zum Ausbau der Diersfordter Straße sowie zur Schaffung einer Südwestumgehung in Hamminkeln. Nachdem die Entscheidung in einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vertagt worden war, liegt der Verwaltung nun ein Bauentwurf vor, der im Rahmen der Ausbauplanungen zum Bebauungsplan Nr. 13 erstellt wurde. Ein Ausbau der Diersfordter Straße würde nach diesem Entwurf eine Erweiterung sowohl nach Norden bis zum Gelände des Hallenbades als auch nach Süden bis zum Ende des Bebauungszusammenhangs umfassen.
Die Verwaltung weist auf technische und finanzielle Herausforderungen beim Ausbau der Diersfordter Straße hin. Eine Entwässerung über einen Regenwasserkanal ist nur mit hohem Aufwand möglich, weshalb alternativ Versickerungsmulden in Betracht gezogen werden könnten, was jedoch zusätzlichen Grunderwerb erfordern würde. Zudem ist aufgrund der einseitigen Bebauung die Rückführung von Baukosten über Erschließungskostenbeiträge nur eingeschränkt möglich.
Als Alternative zur Entlastung der Diersfordter Straße von nicht anliegergebundenem Verkehr wird der Bau des Südabschnitts der Westtangente zwischen der L 480 und der Zufahrt zum Sportgelände thematisiert. Da für dieses Vorhaben derzeit keine Landesfördermittel absehbar sind, wäre eine Eigenfinanzierung durch die Stadt notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, für beide Varianten einen konkreten Kostenrahmen zu ermitteln und die Maßnahmen in einem Kosten-Nutzenvergleich gegenüberzustellen, um eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 3Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in HamminkelnZur Vorlage · 2006/0129 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ liegt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ein Antrag zur Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre vor. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherstellung einer städtebaulich verträglichen Nachfolgebebauung auf den Flächen des aktuellen Speditionsgeländes. Die geltende Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Maßnahmen den Planungszielen der Stadt entgegenstehen.
Ein im Jahr 2002 erteilter Baugenehmigung zum Anbau einer Halle auf dem Grundstück der Spedition ist im November 2005 erloschen, da mit dem Bauvorhaben nicht begonnen wurde. Die Spedition hat die rückwirkende Verlängerung dieser Genehmigung beantragt. Da die geplante Lagerhalle mit einer Nutzfläche von etwa 420 Quadratmetern nicht der Zielsetzung der Bebauungsplanänderung entspricht, wurde zuvor eine Befristung der Genehmigung auf fünf Jahre zur Existenzsicherung des Betriebs in Erwägung gezogen.
Nachdem die Vertretung des Unternehmens sowie die steuerliche Beratung darauf hingewiesen haben, dass eine fünfjährige Befristung die steuerliche Abschreibung des Neubaus verhindere und die wirtschaftliche Nutzung erschwere, wurde die Angelegenheit zur erneuten Beratung an den Ausschuss zurückverwiesen. Die Verwaltung legt nun keinen anderen Beschlussvorschlag vor, als die Ausnahme von der Veränderungssperre unter der Bedingung einer fünfjährigen Befristung der Baugenehmigung für den Hallenanbau zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 443. Änderung des Flächennutzungsplanes ''Am Beltingshof'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung und Behördenbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2006/0130 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2006/0130 behandelt die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Beltingshof“ in Dingden. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens, das der Rat der Stadt Hamminkeln am 23.06.2005 einleitete, wurden die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung zur Abwägung vorgelegt. Eine Bürgerversammlung im Mai 2006 ergab keine abwägungsrelevanten Anregungen.
Die Beteiligung der Behörden im Zeitraum von Juni bis Juli 2006 führte zu verschiedenen Hinweisen. Der Kreis Wesel regte an, den Ausgleich für Eingriffe über das bestehende Ökokonto vorzunehmen, was durch die Ergänzung des Vertrages für die Kompensationsflächen im Bereich Dellmannhof umgesetzt werden soll. Die Deutsche Telekom AG wies auf die Notwendigkeit der Verlegung von Telekommunikationslinien hin, worauf die Verwaltung mit Kenntnisnahme reagierte. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege empfahl einen Hinweis im Bebauungsplan für den Fall archäologischer Funde, was bereits im Entwurf berücksichtigt ist.
Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sowie die Wehrbereichsverwaltung West gaben Hinweise zu Leitungen und Bauhöhenbeschränkungen, die die Verwaltung zur Kenntnis nahm. Das Bergamt Gelsenkirchen regte die Beteiligung der Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Minerva“ an, worauf die Stadt mit einer Anfrage bei der betreffenden Gesellschaft reagierte. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt abschließend, die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zur öffentlichen Auslegung auszulegen.
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- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 24 ''Am Beltingshof'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung und Behördenbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2006/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0131 zum Bebauungsplan Nr. 24 „Am Beltingshof“ in Dingden befasst sich mit der Auswertung der Beteiligungsergebnisse der Öffentlichkeit und der Behörden sowie dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gingen verschiedene Hinweise ein, die im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl aufgrund der Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes, bei größeren Bohrungen ein entsprechendes Verfahren festzulegen. Der Kreis Wesel regte eine Ergänzung des Ökokontovertrages für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft an sowie eine Anpassung der Entwässerung der Garagenzufahrten an die öffentliche Kanalisation. Die Verwaltung sieht die Versickerung über die belebte Bodenzone aufgrund eines vorliegenden Gutachtens als gesichert an.
Weitere Hinweise der Deutschen Telekom AG zur Verlegung von Leitungen, des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zum Umgang mit Bodenfunden sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke zur Betriebssicherheit von Gasleitungen wurden zur Kenntnis genommen. Die Wehrbereichsverwaltung West forderte eine Bauhöhenbeschränkung von 16 Metern, was durch die im Plan festgesetzte Firsthöhe von 9 Metern bereits abgedeckt ist. Das Bergamt Gelsenkirchen regte die Beteiligung der Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Minerva“ an, worauf die Verwaltung mit einer Anfrage bei der betreffenden Gesellschaft reagierte.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen.
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- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 16 ''Am Schwershof'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung von BehördenZur Vorlage · 2006/0132 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 16 „Am Schwershof“ in Mehrhoog liegt der Verwaltung eine Beschlussvorlage zur weiteren Vorgehensweise vor. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln im Dezember 2005 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verschiedene Planungsoptionen erörtert.
Die Verwaltung präsentierte im Zuge einer Bürgerversammlung drei Varianten, um einen aktuellen Bauantrag für einen Lebensmittelmarkt in die Ortsmitte von Mehrhoog zu integrieren. Während die ursprünglichen Varianten unterschiedliche städtebauliche Ansätze verfolgten, wurde auf Basis der Rückmeldungen aus der Bürgerschaft eine überarbeitete Fassung, die sogenannte Variante 1.1, entwickelt. Diese orientiert sich eng am bestehenden Rahmenplan, sieht eine Reduzierung der Stellflächen auf dem Platz vor und gewährleistet die fußläufige Begehbarkeit der Platzfassaden. Die neue Erschließungsstraße führt dabei geradlinig von der Bahnhofstraße nach Norden.
Im Rahmen der Abwägung wurde ein von Bürgern konzipierter Alternativvorschlag abgelehnt, da die Verwaltung die städtebaulichen Abstände zur bestehenden Wohnbebauung als zu gering bewertet und eine mangelnde bauliche Verknüpfung des Marktgebäudes feststellte. Die Hinweise der Bürger zur Realisierbarkeit des Einzelhandels wurden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung empfiehlt nun, auf Grundlage der Variante 1.1 die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB einzuleiten.
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- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Saatweide'' in Ringenberg hier: Beschlussfassung über die Weiterführung des VerfahrensZur Vorlage · 2006/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0133 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Gegenstand der Entscheidung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist die Frage, ob das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes fortgeführt oder eingestellt werden soll.
Zuvor hatten der Rat und der Planungsausschuss auf Antrag des Grundstückseigentümers einen neuen Aufstellungsbeschluss gefasst und die Beteiligung der Fachbehörden veranlasst. Während die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel ihre Bedenken gegen die Änderung unter der Bedingung verbindlicher Ausgleichsmaßnahmen zurückgestellt hat, hält das Staatliche Forstamt Wesel an seiner ablehnenden Stellungnahme fest. Das Forstamt sieht die Inanspruchnahme der Waldfläche für die Bebauung als nicht hinnehmbar an und fordert eine Wiederaufforstung des Geländes.
Der Antragsteller hat zwischenzeitlich eine privatrechtlich gesicherte Ausgleichsfläche zur Bereitstellung von Ökopunkten und für eine Ersatzaufforstung gefunden. Für eine Fortführung des Verfahrens und die anstehende öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs ist jedoch eine Entscheidung darüber erforderlich, ob der Rat bereit ist, die fachlichen Bedenken der Forstbehörde im Rahmen der Abwägung zu überwinden. Hierfür müsste städtebaulich dargelegt werden, dass die Erweiterung der Baufläche sinnvoll und erforderlich ist und die Realisierbarkeit der Ersatzaufforstung sichergestellt ist.
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- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 81. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Sportgelände Hamminkeln'' - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ sieht eine Änderung und Ergänzung des bestehenden Plans vor. Ziel der Anpassung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Grundlage an den aktuellen Entwicklungsstand der Sportstättenentwicklung in Hamminkeln.
Im Rahmen der Neugestaltung soll die Nutzung der Flächen von der ursprünglichen Konzeption abweichen. Nach Abstimmungen zwischen der Verwaltung sowie den beteiligten Sportvereinen ist vorgesehen, auf die geplante 400-Meter-Laufbahn zu verzichten. Statt der ursprünglich separaten Baufläche für eine Luftgewehrschießhalle soll ein gemeinsames Gebäude errichtet werden. Dieses Gebäude soll im Souterrain die Nutzung durch den Sportschützenverein ermöglichen, während das Erdgeschoss Umkleideeinrichtungen und ein Vereinsheim für den SV Hamminkeln beherbergt. Durch diesen Entfall der spezifischen Schießhallenfläche können zudem Flächen für die Parkplatzgestaltung und eine Aufstellfläche für ein Festzelt geschaffen werden.
Zudem wird eine Erweiterung des Sportgeländes nach Nordwesten in Richtung der Trasse der Westtangente angestrebt, um zusätzliche Trainingsflächen zu schaffen. Die Vorlage umfasst den Aufstellungsbeschluss für diese Änderungen sowie den Beschluss zur Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren zu beauftragen.
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- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 9Bebauungsplan Nr. 14 für den Bereich Sportplatz ''Brüner Straße'' - Vorstellung von Vorentwürfen - Beschluss zur Bürger- und Behördenbeteiligung - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2006/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0135 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 für den Bereich Sportplatz „Brüner Straße“ in Hamminkeln. Grundlage ist der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 23. März 2006, der die Einbeziehung der Fläche bis zur Straße „Hellefisch“, den Verzicht auf einen Einzelhandelsstandort sowie die Planung eines nicht emittierenden Dorfplatzes vorsieht.
Die Verwaltung stellt drei Entwurfsvarianten vor, die alle eine optimierte Ausrichtung der Wohnbauflächen und eine Erschließung über Stichwege mit Wendehammer beinhalten. Variante 1 sieht die Erschließung über die Brüner Straße und die geplante Feldblumenstraße vor, wobei die Realisierung ohne Inanspruchnahme fremden Eigentums möglich ist. Diese Variante umfasst öffentliche Grünflächen sowie einen geplanten Dorfplatz. Variante 2 nutzt ebenfalls die Erschließung aus der Brüner Straße und der Feldblumenstraße, konzentriert die Grünflächen jedoch auf den vorhandenen Spielplatz und sieht zusätzliche Wohnbauflächen mit möglicher Zweigeschossigkeit vor. Variante 3 erfordert die Einbeziehung von Flächen aller Eigentümer und nutzt die Feldblumenstraße als Haupterschließung.
Bezüglich eines Altlastverdachts im Bereich zwischen Sportplatz und Brüner Straße teilt die Verwaltung mit, dass der Kreis Wesel den Verdacht nicht bestätigen konnte. Ein von der Verwaltung beauftragtes Altlastgutachten steht noch aus; bei Bestätigung müssten die Entwürfe gegebenenfalls angepasst werden. Die landesplanerische Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung liegt vor. Zudem wird der Antrag der SPD-Fraktion zur Erstellung des Bebauungsplans als erledigt betrachtet. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll über die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 10Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 ''Gelände Borgers'' hier: Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes durch den Vorhabenträger Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2006/0142 wird dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Gelände Borgers“ vorgeschlagen. Der Rat der Stadt hatte bereits am 14. Juni 2006 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst, welcher die planungsrechtliche Grundlage für die Umnutzung eines Baustofflagers darstellt.
Ein Vorhabenträger hat zwischenzeitlich einen Bebauungsplanvorentwurf sowie ein Modell des Vorhabens erstellt, welches die geplante Bebauung im Verhältnis zur Umgebung darstellt. Die im Juni vorgestellte Hochbauplanung ist in ihren wesentlichen Bestandteilen unverändert geblieben. Die im Ausschuss vorzustellenden Unterlagen dienen als Grundlage für die anstehenden Verfahrensschritte der Beteiligung von Bürgern und Behörden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Beteiligungsverfahren für das betreffende Gebiet einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 11Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich ''Weikensee'' in Hamminkeln hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 31.01.2005 und 24.06.2006 und eines Hamminkelner BürgersZur Vorlage · 2006/0136 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2006/0136 befasst sich mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Weikensee in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage sind Anträge der CDU-Fraktion aus den Jahren 2005 und 2006 sowie ein Anliegen eines Bürgers. Der Kern des Antrags der CDU-Fraktion besteht darin, bei der Planung eines Naherholungs- und Freizeitbereichs am Weikensee auch die nördlich angrenzenden, derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen einzubeziehen.
Zusätzliche Faktoren für die Planung sind die Investitionsbereitschaft der Eigentümerschaft des Restaurants „Zur Seerose“ sowie ein Konzept zur Errichtung einer Wake- und Wasserskiseilbahn, das der Verwaltung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens vorgelegt wurde.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Erweiterung des Freizeitbereichs nach Norden in Flächen eingreifen würde, die im Stadtmarketingkonzept als Reserve für gewerbliche Entwicklungen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Transport und Logistik, vorgesehen sind. Diese Flächen gelten aufgrund der Erschließung durch die Autobahnabfahrt als besonders geeignet für eine gewerbliche Nutzung.
Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung über Einzelanträge oder geplante Investitionen zurückzustellen. Eine abschließende Klärung der Flächengröße und der Zweckbindung soll erst im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgen, nachdem die überregionale oder lokale Bedeutung des Standortes für Freizeitnutzungen definiert wurde.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 12Fortschreibung des Verkehrskonzeptes hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2006/0137 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 2006/0137 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes für Hamminkeln. Der Antrag, der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2005 gestellt wurde, sieht die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes vor, wobei bestehende Konzepte fortgeschrieben und für weitere Ortsteile neu entwickelt werden sollen.
Nach Angaben der Verwaltung existieren für die Siedlungsschwerpunkte Hamminkeln und Dingden bereits seit Anfang der 1990er Jahre separate Verkehrsentwicklungspläne. Der Plan für Hamminkeln wurde im Zuge städtebaulicher Entwicklungen an der Diersfordter Straße sowie der Westtangentenplanung bereits vor einigen Jahren aktualisiert. Der Verkehrsentwicklungsplan für Dingden, dessen Kern die Planung der Westtangente im Westen des Ortsteils umfasst, ist in seinen grundsätzlichen Aussagen weiterhin gültig. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist bei Bewilligung entsprechender Fördermittel vorgesehen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass neuere verkehrliche Belange bereits im Rahmen der Erarbeitung des Stadtmarketingkonzeptes für alle Ortsteile berücksichtigt wurden. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher zum aktuellen Zeitpunkt kein besonderer Bedarf für die Fortführung oder die Neuaufstellung spezieller Verkehrskonzepte. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung für den Termin am 17. August 2006 vorgesehen.
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- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 13Auslagerung der Sportplätze an der Brüner Straße und an der Diersfordter Straße hier: Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2006/0138 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2006/0138 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion zur Auslagerung der Sportplätze an der Brüner Straße und an der Diersfordter Straße. Die Fraktion regt an, dass die Verwaltung die Planungen und Ermittlungen zur Überführung der Sportplätze an der Diersfordter Straße in ein neues Sportzentrum zeitnah aufnimmt und hierzu Gespräche mit den betroffenen Vereinen führt.
Nach Angaben der Verwaltung fanden in der Vergangenheit bereits Gespräche mit dem SV Hamminkeln sowie dem Sportschützenverein statt. Ein Ergebnis dieser Gespräche ist die Bereitschaft beider Vereine, ein gemeinsames Gebäude zu nutzen. Ein entsprechender Entwurf für ein solches Gebäude wurde von der Verwaltung erstellt und liegt den Vereinen zur Abstimmung vor.
Zudem wird seitens der Verwaltung ein Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenrott“ sowie ein konkreter Bebauungsplanentwurf für die Umnutzung des Sportgeländes an der Brüner Straße vorgelegt. Ziel ist es, nach einer entsprechenden Beschlussfassung die planungsrechtlichen Grundlagen für die weitere Durchführung der Auslagerung der Sportplätze zu schaffen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll den Sachverhalt in der Sitzung am 17. August 2006 zur Kenntnis nehmen.
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- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 14Erstellung eines Gesamtkonzeptes für Abgrabungsflächen hier: Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2006/0139 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 24. Juni 2006 beantragt, ein städtebauliches Gesamtkonzept für die Abgrabungsflächen in Hamminkeln zu entwickeln und auf dieser Grundlage entsprechende Planverfahren einzuleiten.
Derzeit erfolgt die räumliche Steuerung der Standorte über den Gebietsentwicklungsplan, der Abgrabungen auf speziell ausgewiesene Flächen begrenzt. Weitere Flächen sind grundsätzlich nicht für Abgrabungen vorgesehen, es sei denn, es wird ein besonderer volkswirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Mehrwert nachgewiesen. Aktuell sind drei Bereiche festgelegt: Die Standorte Kläranlage und Rissenweg in Lankern sind bereits in Nutzung, während der Bereich Loikum eine mögliche Neuaufschließung darstellt.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Erstellung eines aufwendigen Konzepts zur Steuerung zusätzlicher Abgrabungsflächen derzeit nicht zielführend ist. Ein solches Konzept müsste fachlich fundiert und mit allen Akteuren abgestimmt sein sowie städtebauliche Begründungen für die Eignung oder Nicht-Eignung von Flächen liefern. Zudem könnte ein solches Vorhaben keine generelle Verhinderung künftiger Abgrabungsmaßnahmen auf dem Stadtgebiet bewirken. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der langfristigen gesamtstädtischen Entwicklung Konzepte für die weitere Folgenutzung der entstehenden Abgrabungsflächen zu entwickeln.
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- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 15Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Hamminkeln hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2006/0140 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2006/0140 befasst sich mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2005 gestellt wurde. Die Fraktion hatte beantragt, dass die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes durch die Verwaltung erfolgen und nicht an externe Dienstleister vergeben werden soll.
In der Vorlage wird auf eine Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 15. Februar 2006 Bezug genommen. In dieser Sitzung wurde das von der Verwaltung beabsichtigte Vorgehen zur Neuaufstellung des Plans erläutert. Die Verwaltung plant, die inhaltliche Bearbeitung teilweise mit eigenem Personal durchzuführen, während andere Bestandteile, wie beispielsweise der Umweltbericht, extern vergeben werden sollen. Der Ausschuss hatte die entsprechende Vorlage zu diesem Zeitpunkt zur Kenntnis genommen.
Derzeit befinden sich die vorbereitenden Arbeiten zur Einleitung einer ersten grundlegenden Beratungsphase bezüglich der konkreten inhaltlichen Ausrichtung des Flächennutzungsplanes im Gange. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Informationen zur aktuellen Planung und zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis nimmt.
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- 17.08.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 16Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 17Mitteilungen und Anfragen