Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 24 „Güterstraße“ liegt eine Beschlussvorlage zur Einleitung der weiteren Planungsphasen vor. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 2. Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Ein wesentliches Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes, wobei bestimmte Einzelhandelsnutzungen, die für die Zentrum- und Nahversorgung relevant sind, ausgeschlossen werden sollen. Dieser Ausschluss dient dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs im Ortskern.
Um die planerische Begründung für diesen Einzelhandelsausschluss zu untermauern, wurde ein Einzelhandelskonzept erarbeitet. Dieses Konzept dient als inhaltliche Grundlage für das weitere Aufstellungsverfahren und soll die Notwendigkeit der Einschränkungen belegbar machen. Der vorliegende Planentwurf wurde im Zuge des Verfahrens verkleinert.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, auf Basis des vorgestellten Planentwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB durchzuführen. Damit wird die Fortführung des Verfahrens zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans Güterstraße eingeleitet. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 25. Mai 2005 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2005kein Ergebnis hinterlegt
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