Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Umnutzung des Mühlenstandortes und benachbarter Flächen im Ortsteil Marienthal hier: Vorstellung eines PlanentwurfesZur Vorlage · 2005/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Umnutzung des Mühlenstandortes sowie angrenzender Flächen im Ortsteil Marienthal. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der Eigentümer des Gewerbebetriebes Klostermühle vom 23. März 2005. Hintergrund des Antrags ist die Aufgabe des bisherigen Mühlenbetriebs. Durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Marienthal soll eine Umnutzung der Betriebsflächen sowie der nördlich der Issel gelegenen Eigentumsflächen zu Wohnbauzwecken ermöglicht werden.
Derzeit sind die Flächen der Klostermühle sowie eine kleine Waldfläche nördlich der Issel als Gewerbegebiet festgesetzt, während das angrenzende Grundstück als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Die Verwaltung führt aus, dass die Aufgabe der gewerblichen Nutzung aus städtebaulicher Sicht begrüßt wird, da die Flächen Potenzial für neuen Wohnraum sowie für die Ergänzung der Nutzungen auf der Ostseite der Pastor-Winkelmann-Straße bieten.
Die Umsetzung der Maßnahme soll durch einen privaten Investor im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen. Ein erster Bebauungskonzept des Vorhabenträgers wird im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgestellt. Zur Vorbereitung der Beratung ist zudem ein interfraktionelles Gespräch angesetzt. Sofern der Entwurf als tragfähig bewertet wird, ist die Fassung eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 2Umwandlung von öffentlichen Grünflächen in private Grünflächen des Bebauungsplanes Nr. 21 ''Dingden-Süd'' im Bereich des Königsbaches im 1. BauabschnittZur Vorlage · 2005/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag der Eigentümer der Grundstücke am Königsbach 24 bis 34. Die Antragsteller streben den käuflichen Erwerb einer im Bebauungsplan Nr. 21 „Dingden-Süd“ ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche im Bereich des Königsbaches an. Die Fläche befindet sich zwischen den privaten Grundstücken und dem Königsbach. Der Antrag ist mit der Auflage verbunden, die Bepflanzung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes vorzunehmen sowie die Fläche zu pflegen und zu erhalten.
Eine Veräußerung der Fläche ist nach aktuellem Stand aufgrund der bestehenden Festsetzungen im Bebauungsplan nicht möglich, da hierfür eine Änderung der Widmung von einer öffentlichen in eine private Grünfläche erforderlich wäre. Die Verwaltung hat hierzu eine fachliche Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde eingeholt, welche Bedenken gegen die Änderung äußerte. Laut Verwaltung müssten diese Bedenken im Rahmen eines formellen Änderungsverfahrens im Abwägungsprozess gewürdigt werden.
Die Verwaltung stellt fest, dass ein hinreichender städtebaulicher Belang für eine Änderung des Bebauungsplanes nicht abzuleiten ist. Aufgrund der fehlenden städtebaulichen Begründung sowie der fachlichen Bedenken der Landschaftsbehörde empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den Antrag der Grundstückseigentümer abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 24 ''Am Beltingshof'' in Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2005/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0106 behandelt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Beltingshof“ in Dingden sowie die damit verbundene 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der Grundstückseigentümer der Klausenhofstraße 85, eine Teilfläche von etwa 2.500 Quadratmetern an der Krechtinger Straße zu einem Bauland zu entwickeln.
Das geplante Vorhaben sieht die Schaffung von vier Baugrundstücken für Einzelhäuser vor, die sich in Verlängerung der bestehenden Wohnbebauung der Straße Am Klausenhof befinden sollen. Da die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen bereits vorhanden sind, ist kein weiterer Erschließungsaufwand erforderlich. Im Rahmen des Bodenmanagements wurde ein Notarvertrag zwischen den Eigentümern und der Stadt abgeschlossen, der die Übertragung eines etwa 550 Quadratmeter großen Bauplatzes an die Stadt vorsieht.
Planerisch ist die Maßnahme als kleinteilige Arrondierung eines bestehenden Wohngebietes vorgesehen, begrenzt durch einen Grabenverlauf und eine Teichanlage. Da die Fläche derzeit im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche für den Klausenhof ausgewiesen und baurechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist, sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Änderung sieht vor, die Sonderbaufläche in eine Wohnbaufläche umzuwandeln, wobei im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet mit eingeschossigen Wohnhäusern festgesetzt werden soll. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2005/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 24 „Güterstraße“ liegt eine Beschlussvorlage zur Einleitung der weiteren Planungsphasen vor. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 2. Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Ein wesentliches Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes, wobei bestimmte Einzelhandelsnutzungen, die für die Zentrum- und Nahversorgung relevant sind, ausgeschlossen werden sollen. Dieser Ausschluss dient dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs im Ortskern.
Um die planerische Begründung für diesen Einzelhandelsausschluss zu untermauern, wurde ein Einzelhandelskonzept erarbeitet. Dieses Konzept dient als inhaltliche Grundlage für das weitere Aufstellungsverfahren und soll die Notwendigkeit der Einschränkungen belegbar machen. Der vorliegende Planentwurf wurde im Zuge des Verfahrens verkleinert.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, auf Basis des vorgestellten Planentwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB durchzuführen. Damit wird die Fortführung des Verfahrens zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans Güterstraße eingeleitet. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 25. Mai 2005 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 5Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Straße ''Hellefisch'' in Hamminkeln Antragsteller: Ehel. Kamps und Ehel. BanischZur Vorlage · 2005/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich der Straße „Hellefisch“. Nachdem die Entscheidung in einer vorangegangenen Sitzung des Planungsausschusses zurückgestellt worden war, wurde die Verwaltung mit der Durchführung einer Anliegerbefragung beauftragt.
Das Ergebnis dieser Befragung zeigt ein uneinheitliches Meinungsbild unter den Anliegern. Während fünf Anlieger der geplanten Bebauung zustimmen, haben drei Anlieger ihre Zustimmung an Auflagen gebunden. Vier Anlieger lehnen das Vorhaben grundsätzlich ab. Die Ablehnung wird unter anderem mit der Befürchtung von erhöhtem Verkehrsaufkommen, Lärm, Verschattung, verringerten Sichtmöglichkeiten sowie einer Minderung der Wohnqualität und des Immobilienwerts begründet.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die vorgebrachten Argumente der Anlieger nicht unmittelbar gegen eine weitere Planung sprechen. Durch die Gestaltung des Bebauungsplans könne eine Steuerung erfolgen, die unzumutbare Beeinträchtigungen der Nachbarschaft vermeidet. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass die betroffenen Anlieger im Rahmen einer Normenkontrolle die Rechtmäßigkeit des Verfahrens überprüfen können, wobei die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht im Voraus absehbar sei. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 29 „Hellefisch“ zu fassen oder nicht zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 6Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Saatweide'' in Ringenberg Antragsteller: WelsingZur Vorlage · 2005/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit einem erneuten Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Ziel der geplanten zweiten Änderung ist die Schaffung einer Baumöglichkeit für ein Wohnhaus auf einem Grundstück am westlichen Ende der Straße Saatweide. Ein vorangegangenes Verfahren wurde im Dezember 2001 eingestellt, nachdem das Forstamt sowie die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel Bedenken hinsichtlich des Waldschutzes sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbeurteilung angemeldet hatten.
Nach zwischenzeitlichen Verhandlungen und Ortsterminen mit den Fachbehörden haben sich neue Voraussetzungen ergeben. Die Untere Landschaftsbehörde signalisierte die Bereitschaft, Bedenken zurückzustellen, sofern ein entsprechender Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft sichergestellt wird. Die Forstbehörde deutete an, ihre Einwände unter der Bedingung einer entsprechenden Ersatzaufforstellung in Einvernehmen mit der Behörde zurückstellen zu können.
Der Grundstückseigentümer hat im Januar 2005 einen neuen Antrag gestellt und dabei mitgeteilt, dass ein Grundstück für Ersatzaufforstungsmaßnahmen sowie für den Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft zur Verfügung gestellt und die Durchführung dieser Maßnahmen übernommen werden kann. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu fassen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Fachbehörden zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 7Ökoprofit, ein Projekt zur Wirtschaftsförderung der Städte Dinslaken und HamminkelnZur Vorlage · 2005/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0075 befasst sich mit der Durchführung des Gemeinschaftsprojektes „ÖKOPROFIT Dinslaken-Hamminkeln“. Bei diesem Programm handelt es sich um eine Initiative zur Wirtschaftsförderung, die darauf abzielt, den betrieblichen Umweltschutz zu verbessern und Kosten in Unternehmen zu senken. Die Städte Dinslaken und Hamminkeln fungieren dabei als gemeinsame Projektträger, wobei die Stadt Hamminkeln die Federführung bei der Antragstellung beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übernimmt.
Der Projektzeitraum ist vom 1. März 2005 bis zum 30. Juni 2006 befristet. Eine Förderung durch Landesmittel ist für bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, wobei die Zuwendung pro Projekt auf maximal 25.000 € begrenzt ist. Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens zehn Unternehmen. Die anfallenden Eigenanteile der Städte für die Jahre 2005 und 2006 werden zu gleichen Teilen zwischen den beteiligten Kommunen aufgeteilt. Die Stadt Dinslaken leistet hierzu Zahlungen in Höhe von 3.000 € für das Jahr 2005 sowie 3.650 € für das Jahr 2006 an die Stadt Hamminkeln.
Die teilnehmenden Betriebe leisten für die Bausteine „individuelle Beratung“ und „Workshops“ einen Eigenanteil, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Mitarbeiterzahl richtet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Unternehmen und dem beauftragten Beratungsunternehmen auf Grundlage privatrechtlicher Verträge. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Durchführung des Projektes zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 8Aufstiegserlaubnis für die Modellfluggruppe Wesel zur Durchführung von Flugbetrieb mit Flugmodellen bis zu 25 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht im Kreis Wesel, Gemarkung Brünen, Flur 25, Flurstücke 11 + 12 hier: Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2005/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Modellfluggruppe Wesel hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Aufstiegserlaubnis für den Flugbetrieb mit Elektro-, Segel- und Verbrennungsmotoren-Modellen beantragt. Die Erlaubnis soll Flugmodelle mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 25 kg auf dem Grundstück in der Gemarkung Brünen, Flur 25, Flurstücke 11 und 12, ermöglichen. Die Bezirksregierung beabsichtigt, diese Erlaubnis zunächst auf zwei Jahre zu befristen und sieht zur Sicherung des Betriebs die Errichtung eines etwa 2,5 Meter hohen mobilen Schutzzauns aus Maschendraht oder ähnlichem Material vor.
Die Stadt Hamminkeln nimmt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange Stellung. Eine bereits im Jahr 2002 erteilte Baugenehmigung für den Modellflugplatz beschränkte den Betrieb auf Modelle unter 5 kg ohne Raketenantrieb. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Erweiterung auf schwerere Flugmodelle sowie die Installation des Schutzzaunes eine Beeinträchtigung des Außenbereichs und des Landschaftsschutzgebietes darstellt. Zudem wird die Sicherheit der Anwohner gegenüber potenziell außer Kontrolle geratenden Modellen höher gewichtet als das Recht der Antragsteller auf den erweiterten Flugbetrieb. Ein weiterer Aspekt der Stellungnahme ist die Sorge, dass die Immissionsrichtwerte für den Außenbereich nicht eingehalten werden können. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zustimmung zur beantragten Aufstiegserlaubnis nicht zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 9Einzelhandelskonzept für den Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2005/0109 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2005/0109 die Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für den Ortsteil Hamminkeln veranlasst. Ziel der Maßnahme ist es, die im Stadtmarketingkonzept sowie im regionalen Einzelhandelskonzept Westliches Ruhrgebiet gesetzten Rahmenbedingungen zu vertiefen. Während das bisherige Stadtmarketingkonzept allgemeine Leitlinien für die Stadtentwicklung festlegte, sollen nun konkrete Aussagen zur bestehenden Einzelhandelssituation sowie zur geplanten Entwicklung auf Ortsteilebene getroffen werden. Zudem sollen eindeutige Planungsziele definiert und Handlungsempfehlungen formuliert werden.
Für die Erarbeitung wurde das Büro „sbp Sozioökonomische Beratung und Planung“ aus Essen beauftragt. Die Untersuchung konzentriert sich primär auf den Ortsteil Hamminkeln, wobei eine Erweiterung des Auftrags auf weitere Ortsteile möglich ist. Eine서 wesentliche Grundlage für die Notwendigkeit dieses Konzepts stellt die Aufstellung des Bebauungsplanes Güterstraße dar, in dem der Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel beabsichtigt ist. Hierfür sind belastbare Aussagen zur Einzelhandelsentwicklung erforderlich. Darüber hinaus dient das Konzept als Basis für die weiteren Planungen zur Entwicklung des Ortskernes.
Eine Vorstellung und Beratung des Konzepts im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung kann aufgrund terminlicher Gründe erst in der nächsten Sitzung erfolgen. Die wesentlichen Ergebnisse sind der Vorlage beigefügt, und den Fraktionen wurden gedruckte Ausfertigungen zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen