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Beschlussvorlage

Umwandlung von öffentlichen Grünflächen in private Grünflächen des Bebauungsplanes Nr. 21 ''Dingden-Süd'' im Bereich des Königsbaches im 1. Bauabschnitt

2005/0103

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag der Eigentümer der Grundstücke am Königsbach 24 bis 34. Die Antragsteller streben den käuflichen Erwerb einer im Bebauungsplan Nr. 21 „Dingden-Süd“ ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche im Bereich des Königsbaches an. Die Fläche befindet sich zwischen den privaten Grundstücken und dem Königsbach. Der Antrag ist mit der Auflage verbunden, die Bepflanzung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes vorzunehmen sowie die Fläche zu pflegen und zu erhalten.

Eine Veräußerung der Fläche ist nach aktuellem Stand aufgrund der bestehenden Festsetzungen im Bebauungsplan nicht möglich, da hierfür eine Änderung der Widmung von einer öffentlichen in eine private Grünfläche erforderlich wäre. Die Verwaltung hat hierzu eine fachliche Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde eingeholt, welche Bedenken gegen die Änderung äußerte. Laut Verwaltung müssten diese Bedenken im Rahmen eines formellen Änderungsverfahrens im Abwägungsprozess gewürdigt werden.

Die Verwaltung stellt fest, dass ein hinreichender städtebaulicher Belang für eine Änderung des Bebauungsplanes nicht abzuleiten ist. Aufgrund der fehlenden städtebaulichen Begründung sowie der fachlichen Bedenken der Landschaftsbehörde empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den Antrag der Grundstückseigentümer abzulehnen.

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