Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahl einer Schiedsperson in der Stadt Hamminkeln
- 2Erlass einer Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2005/0102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht die Erlassung einer Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vor. Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BürgerentscheidDVO) des Innenministeriums NRW, die die Kommunen dazu verpflichtet, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bürgerentscheiden durch Satzung zu regeln.
Ein Bürgerentscheid setzt ein Bürgerbegehren voraus, das von mindestens 8 % der Bürger unterzeichnet sein muss. Für den Erfolg des Entscheidungsverfahrens ist ein Zustimmungsquorum von 20 % der Abstimmberechtigten erforderlich. Die Satzung muss Vorgaben zur Abstimmungsbenachrichtigung, zur Information über die Auffassungen der Vertretungsberechtigten sowie zur Ermöglichung der Briefwahl und der Barrierefreiheit berücksichtigen.
Die Verwaltung empfiehlt für die Umsetzung eine Kombination aus der Stimmabgabe im Wahllokal und der Stimmabgabe per Brief auf Antrag. Dabei soll lediglich ein Stimmbezirk im Rathaus eingerichtet und ein Abstimmungszeitraum von zwei Wochen festgelegt werden. Diese Variante soll den personellen Aufwand für die Wahlhelfergewinnung minimieren und die unterschiedliche Wahlbeteiligung in den Ortsteilen berücksichtigen. Zudem wird die unmittelbare Zusendung von Briefwahlunterlagen an alle Bürger abgelehnt, um unnötige Kosten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf etwa 12.000 Euro. Der Rat wird gebeten, die Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 3Neuerlass einer Sperrzeitverordnung für Volksfeste und KirmesveranstaltungenZur Vorlage · 2005/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, eine neue Sperrzeitverordnung für Volksfeste, Kirmesveranstaltungen und Jahrmärkte zu erlassen. Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Notwendigkeit, die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1985 an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Durch eine Änderung der Gaststättenverordnung, die seit Juli 2001 wirksam ist, haben sich die gesetzlichen Sperrzeiten grundlegend verändert.
Nach der aktuellen Rechtslage endet die Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften erst zwischen 05:00 und 06:00 Uhr, während für öffentliche Vergnügungsstätten eine Sperrzeit von 01:00 bis 06:00 Uhr gilt. Für Jahrmärkte und Volksfeste sieht das Gesetz eine Sperrzeit von 22:00 bis 07:00 Uhr vor. Da die Sperrzeit in Gaststätten durch die gesetzliche Neuregelung bereits generell nach hinten verschoben wurde, entfällt die Notwendigkeit für spezifische Ausnahmen an Anlässen wie Karneval oder Silvester.
Dennoch ist ein neuer Erlass erforderlich, um den Schaustellungsbetrieb und den Ausschank bei Kirmesveranstaltungen und ähnlichen Festen im Stadtgebiet weiterhin bis 24:00 Uhr zu ermöglichen. Der Entwurf der neuen Verordnung liegt der Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung bei. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die ordnungsbehördliche Verordnung zur Hinausschiebung des Sperrzeitbeginns in der vorliegenden Form zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 41. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vom 28.05.2004Zur Vorlage · 2005/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0120 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Die Verwaltung schlägt vor, den Altfriedhof „Krechtinger Straße“ wieder vollständig in die Bewirtschaftung aufzunehmen. Damit soll der Ratsbeschluss vom 14. Februar 1991, der eine eingeschränkte Nutzung vorsah und eine sukzessive Umwandlung in eine öffentliche Parkanlage vorsah, aufgehoben werden.
Die vorgeschlagene Neuregelung umfasst die Festlegung der Friedhofsflächen in den Stadtteilen Dingden und Hamminkeln. Konkret sollen die Friedhöfe „Dingden“ mit den Flächen „Am Bokern“ und „Krechinger Straße“ sowie der Friedhof „Hamminkeln“ mit den Flächen „Brauereistraße“ und „Diersfordter Straße“ Bestandteil der Satzung sein. Zudem soll der Absatz 5 des § 2 der geltenden Friedhofssatzung aufgehoben werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Regelung, dass mehrstellige Gruften nach Ablauf des Nutzungsrechtes ganz oder teilweise wieder erworben werden können, sofern die Friedhofsbewirtschaftung oder eine Neuaufteilung der Grabfelder dem nicht entgegensteht. Im Falle eines teilweisen Wiedererwerbs ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, die nicht wiedererworbenen Grabstellen auf eigene Kosten zu räumen und Grabaufbauten sowie Bepflanzungen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hinsichtlich der Infrastruktur wird festgelegt, dass für den Friedhof „Dingden“ die Leichenhalle „Am Bokern“ zur Verfügung steht, während die Leichenhalle „Krechtinger Straße“ langfristig aufgegeben werden soll und keine Neuinvestitionen mehr erfolgen. Für den Friedhof „Hamminkeln“ ist die Leichenhalle „Brauereistraße“ vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine neue Bewirtschaftungsordnung die Struktur und das Erscheinungsbild der Friedhöfe verändern wird.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 5Abschluss einer Vereinbarung über die Zuweisung von städtischem Personal an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kreis WeselZur Vorlage · 2005/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht den Abschluss einer Vereinbarung über die Zuweisung von städtischem Personal an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kreis Wesel vor. Grundlage ist die seit dem 1. Januar 2005 bestehende öffentlich-rechtliche Struktur zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II. Mit dem 1. Juli 2005 erfolgt die Zusammenführung der Fallbearbeitung in den neu errichteten Job Centern.
Die Stadt Hamminkeln ist dem Job Center rechtsrheinisch Nord, Wesel, zugeordnet, welches in angemieteten Räumen im Rathaus SGB II-Leistungen erbringt. Für diese Außenstelle wird Personal aus dem bisherigen Bereich des Sozialamtes bereitgestellt. Die Zuweisung umfasst insgesamt acht Vollzeitstellen, die sich auf die Leistungsgewährung, die Arbeitsberatung, das Fallmanagement, das Kundenbüro sowie die Heranziehung Unterhaltspflichtiger verteilen. Zudem werden Teilzeitstellen der Stadt Wesel sowie der Arbeitsagentur in die Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung integriert.
Da eine direkte Umsetzung oder Abordnung des Personals durch die Verwaltung rechtlich nicht möglich ist, ist eine formale Zuweisung nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz sowie nach dem Bundesbeamtengesetz erforderlich. Die Stellen verbleiben im städtischen Stellenplan, und die Stadt Hamminkeln trägt weiterhin die Verantwortung für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge. Im Gegenzug erhält die Stadt eine Kostenerstattung nach Pauschalsätzen, die auf etwa 386.000 Euro beziffert wird. Eine abschließende Beurteilung der finanziellen Auswirkungen auf die Kreisumlage ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 6ILEK - Integriertes ländliches Entwicklungskonzept hier: Mögliche Entwicklungsförderung, Aufteilung in mehrere GemeindebereicheZur Vorlage · 2005/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung befasst sich mit der Teilnahme an zwei unterschiedlichen Projekten im Rahmen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) in Nordrhein-Westfalen. Das ILEK dient der Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaft durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Aktuell werden zwei voneinander unabhängige Konzepte geplant. Das westliche ILEK umfasst die Beteiligung der Städte Wesel und Rees, wobei eine Einbindung des Hamminkelner Ortsteils Mehrhoog sowie die Gestaltung des dortigen Dorfplatzes möglich ist. Das östliche ILEK wird von den Kommunen Raesfeld, Hünxe und Schermbeck durchgeführt, was eine Einbindung der Ortsteile Loikum, Wertherbruch, Dingden, Hamminkeln und Marienthal sowie die Entwicklung des Dorfplatzes in Wertherbruch ermöglichen könnte.
Die Teilnahme an beiden Projekten ist nach Angaben der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich, wobei die Förderbeträge innerhalb der Kommune aufgeteilt werden müssten. Für die Stadt Hamminkeln wird ein Eigenanteil zwischen 3.000 und 3.500 Euro für beide Konzepte veranschlagt. Die Verwaltung sieht in der Beteiligung an beiden ILEK-Prozessen eine Chance, die Ziele des Stadtmarketings und der Dorfentwicklung zu unterstützen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Stadtverwaltung mit der Teilnahme an beiden ILEK-Prozessen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 7Zusammenlegung der Löschgruppen Loikum und Wertherbruch; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNENZur Vorlage · 2005/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0094 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Prüfung einer Zusammenlegung der Löschgruppen Loikum und Wertherbruch. Ziel der Untersuchung sollte es sein, durch eine Zusammenlegung an einem neuen Standort dauerhafte Kostenersparnisse zu erzielen und die langfristige Einsatzbereitschaft zu sichern.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Feuerschutsausschuss wurde der entsprechende Antrag bereits diskutiert und in der Absicht, eine Beratung in einer separaten Sitzung des Ausschusses durchzuführen, zurückgezogen. Die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung sowie der Feuerwehrleitung weisen darauf hin, dass die künftigen Auswirkungen auf die Gebäudeunterhaltungs- und -bewirtschaftungskosten von der künftigen Nutzung der bisherigen Gerätehäuser in Loikum und Wertherbruch abhängen. Für das Jahr 2004 beliefen sich die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung dieser beiden Standorte gemeinsam auf etwa 7.500,00 Euro.
Auf Grundlage der Stellungnahmen der Feuerwehrleitung und der Verwaltung empfiehlt der Feuerschutsausschuss dem Rat, keine weitergehende Prüfung einer Zusammenlegung der Löschgruppen Loikum und Wertherbruch vorzunehmen. Die Vorlage war zur Beratung im Feuerschutsausschuss am 12. Mai 2005 sowie im Rat am 23. Juni 2005 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 12.05.2005 · Feuerschutzausschuss (2. Sitzung)
- 9Kontrollierte Grünschnittannahme aus Hausgärten hier: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Vorlage · 2005/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung befasst sich mit der Neugestaltung der kontrollierten Grünschnittannahme aus Hausgärten. Hintergrund ist ein Anstieg der Grünschnittmengen im Jahr 2004 um etwa 20 Prozent, wobei die Annahme an bestimmten Standorten, insbesondere in Hamminkeln, schwer kontrollierbar bleibt. Es besteht der Verdacht, dass auch Mengen von außerhalb angeliefert werden. Da eine Verlagerung der Annahme auf private Unternehmen in der Umgebung aufgrund fehlender Genehmigungsvoraussetzungen derzeit nicht realisierbar ist, schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der Standorte vor.
Konkret sollen die Annahmestellen in Wertherbruch, Loikum, Dingden und Hamminkeln entfallen. Die Abwicklung der Grünschnittannahme soll weiterhin über bestehende gewerbliche Annahmestellen erfolgen. Als zusätzliche Option wird die Einrichtung einer dritten Annahmestelle auf dem Gelände der alten Kläranlage in Dingden in Erwägung gezogen, wobei eine gewerbliche Nutzung angestrebt wird. Um die Reduzierung der Standorte auszugleichen, sollen die Annahmezeiten erweitert werden, unter anderem durch ein Angebot am Freitagnachmittag.
Die Reduzierung der Standorte soll neben einer geringeren Menge auch die Kosten für die Unternehmervergütung senken, setzt jedoch einen erhöhten Personalaufwand für die Ausweitung der Kontrollen voraus. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Streichung der genannten Annahmestellen ab dem Jahr 2006 umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Herrichtung der Kläranlage in Dingden zu ermitteln sowie einen Vorschlag für eine künftige Entgeltregelung zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 19.05.2005 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 10Umnutzung des Mühlenstandortes und benachbarter Flächen im Ortsteil Marienthal hier: Vorstellung eines PlanentwurfesZur Vorlage · 2005/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Umnutzung des Mühlenstandortes sowie angrenzender Flächen im Ortsteil Marienthal. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der Eigentümer des Gewerbebetriebes Klostermühle vom 23. März 2005. Hintergrund des Antrags ist die Aufgabe des bisherigen Mühlenbetriebs. Durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Marienthal soll eine Umnutzung der Betriebsflächen sowie der nördlich der Issel gelegenen Eigentumsflächen zu Wohnbauzwecken ermöglicht werden.
Derzeit sind die Flächen der Klostermühle sowie eine kleine Waldfläche nördlich der Issel als Gewerbegebiet festgesetzt, während das angrenzende Grundstück als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Die Verwaltung führt aus, dass die Aufgabe der gewerblichen Nutzung aus städtebaulicher Sicht begrüßt wird, da die Flächen Potenzial für neuen Wohnraum sowie für die Ergänzung der Nutzungen auf der Ostseite der Pastor-Winkelmann-Straße bieten.
Die Umsetzung der Maßnahme soll durch einen privaten Investor im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen. Ein erster Bebauungskonzept des Vorhabenträgers wird im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgestellt. Zur Vorbereitung der Beratung ist zudem ein interfraktionelles Gespräch angesetzt. Sofern der Entwurf als tragfähig bewertet wird, ist die Fassung eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 11Umwandlung von öffentlichen Grünflächen in private Grünflächen des Bebauungsplanes Nr. 21 ''Dingden-Süd'' im Bereich des Königsbaches im 1. BauabschnittZur Vorlage · 2005/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag der Eigentümer der Grundstücke am Königsbach 24 bis 34. Die Antragsteller streben den käuflichen Erwerb einer im Bebauungsplan Nr. 21 „Dingden-Süd“ ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche im Bereich des Königsbaches an. Die Fläche befindet sich zwischen den privaten Grundstücken und dem Königsbach. Der Antrag ist mit der Auflage verbunden, die Bepflanzung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes vorzunehmen sowie die Fläche zu pflegen und zu erhalten.
Eine Veräußerung der Fläche ist nach aktuellem Stand aufgrund der bestehenden Festsetzungen im Bebauungsplan nicht möglich, da hierfür eine Änderung der Widmung von einer öffentlichen in eine private Grünfläche erforderlich wäre. Die Verwaltung hat hierzu eine fachliche Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde eingeholt, welche Bedenken gegen die Änderung äußerte. Laut Verwaltung müssten diese Bedenken im Rahmen eines formellen Änderungsverfahrens im Abwägungsprozess gewürdigt werden.
Die Verwaltung stellt fest, dass ein hinreichender städtebaulicher Belang für eine Änderung des Bebauungsplanes nicht abzuleiten ist. Aufgrund der fehlenden städtebaulichen Begründung sowie der fachlichen Bedenken der Landschaftsbehörde empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den Antrag der Grundstückseigentümer abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 13Bebauungsplan Nr. 24 ''Am Beltingshof'' in Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2005/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0106 behandelt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Beltingshof“ in Dingden sowie die damit verbundene 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der Grundstückseigentümer der Klausenhofstraße 85, eine Teilfläche von etwa 2.500 Quadratmetern an der Krechtinger Straße zu einem Bauland zu entwickeln.
Das geplante Vorhaben sieht die Schaffung von vier Baugrundstücken für Einzelhäuser vor, die sich in Verlängerung der bestehenden Wohnbebauung der Straße Am Klausenhof befinden sollen. Da die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen bereits vorhanden sind, ist kein weiterer Erschließungsaufwand erforderlich. Im Rahmen des Bodenmanagements wurde ein Notarvertrag zwischen den Eigentümern und der Stadt abgeschlossen, der die Übertragung eines etwa 550 Quadratmeter großen Bauplatzes an die Stadt vorsieht.
Planerisch ist die Maßnahme als kleinteilige Arrondierung eines bestehenden Wohngebietes vorgesehen, begrenzt durch einen Grabenverlauf und eine Teichanlage. Da die Fläche derzeit im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche für den Klausenhof ausgewiesen und baurechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist, sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Änderung sieht vor, die Sonderbaufläche in eine Wohnbaufläche umzuwandeln, wobei im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet mit eingeschossigen Wohnhäusern festgesetzt werden soll. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 14Aufstiegserlaubnis für die Modellfluggruppe Wesel zur Durchführung von Flugbetrieb mit Flugmodellen bis zu 25 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht im Kreis Wesel, Gemarkung Brünen, Flur 25, Flurstücke 11 + 12 hier: Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2005/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Modellfluggruppe Wesel hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Aufstiegserlaubnis für den Flugbetrieb mit Elektro-, Segel- und Verbrennungsmotoren-Modellen beantragt. Die Erlaubnis soll Flugmodelle mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 25 kg auf dem Grundstück in der Gemarkung Brünen, Flur 25, Flurstücke 11 und 12, ermöglichen. Die Bezirksregierung beabsichtigt, diese Erlaubnis zunächst auf zwei Jahre zu befristen und sieht zur Sicherung des Betriebs die Errichtung eines etwa 2,5 Meter hohen mobilen Schutzzauns aus Maschendraht oder ähnlichem Material vor.
Die Stadt Hamminkeln nimmt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange Stellung. Eine bereits im Jahr 2002 erteilte Baugenehmigung für den Modellflugplatz beschränkte den Betrieb auf Modelle unter 5 kg ohne Raketenantrieb. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Erweiterung auf schwerere Flugmodelle sowie die Installation des Schutzzaunes eine Beeinträchtigung des Außenbereichs und des Landschaftsschutzgebietes darstellt. Zudem wird die Sicherheit der Anwohner gegenüber potenziell außer Kontrolle geratenden Modellen höher gewichtet als das Recht der Antragsteller auf den erweiterten Flugbetrieb. Ein weiterer Aspekt der Stellungnahme ist die Sorge, dass die Immissionsrichtwerte für den Außenbereich nicht eingehalten werden können. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zustimmung zur beantragten Aufstiegserlaubnis nicht zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen