Abschluss einer Vereinbarung über die Zuweisung von städtischem Personal an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kreis Wesel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht den Abschluss einer Vereinbarung über die Zuweisung von städtischem Personal an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kreis Wesel vor. Grundlage ist die seit dem 1. Januar 2005 bestehende öffentlich-rechtliche Struktur zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II. Mit dem 1. Juli 2005 erfolgt die Zusammenführung der Fallbearbeitung in den neu errichteten Job Centern.
Die Stadt Hamminkeln ist dem Job Center rechtsrheinisch Nord, Wesel, zugeordnet, welches in angemieteten Räumen im Rathaus SGB II-Leistungen erbringt. Für diese Außenstelle wird Personal aus dem bisherigen Bereich des Sozialamtes bereitgestellt. Die Zuweisung umfasst insgesamt acht Vollzeitstellen, die sich auf die Leistungsgewährung, die Arbeitsberatung, das Fallmanagement, das Kundenbüro sowie die Heranziehung Unterhaltspflichtiger verteilen. Zudem werden Teilzeitstellen der Stadt Wesel sowie der Arbeitsagentur in die Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung integriert.
Da eine direkte Umsetzung oder Abordnung des Personals durch die Verwaltung rechtlich nicht möglich ist, ist eine formale Zuweisung nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz sowie nach dem Bundesbeamtengesetz erforderlich. Die Stellen verbleiben im städtischen Stellenplan, und die Stadt Hamminkeln trägt weiterhin die Verantwortung für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge. Im Gegenzug erhält die Stadt eine Kostenerstattung nach Pauschalsätzen, die auf etwa 386.000 Euro beziffert wird. Eine abschließende Beurteilung der finanziellen Auswirkungen auf die Kreisumlage ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005kein Ergebnis hinterlegt
- 16.06.2005kein Ergebnis hinterlegt
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