Neuerlass einer Sperrzeitverordnung für Volksfeste und Kirmesveranstaltungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, eine neue Sperrzeitverordnung für Volksfeste, Kirmesveranstaltungen und Jahrmärkte zu erlassen. Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Notwendigkeit, die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1985 an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Durch eine Änderung der Gaststättenverordnung, die seit Juli 2001 wirksam ist, haben sich die gesetzlichen Sperrzeiten grundlegend verändert.
Nach der aktuellen Rechtslage endet die Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften erst zwischen 05:00 und 06:00 Uhr, während für öffentliche Vergnügungsstätten eine Sperrzeit von 01:00 bis 06:00 Uhr gilt. Für Jahrmärkte und Volksfeste sieht das Gesetz eine Sperrzeit von 22:00 bis 07:00 Uhr vor. Da die Sperrzeit in Gaststätten durch die gesetzliche Neuregelung bereits generell nach hinten verschoben wurde, entfällt die Notwendigkeit für spezifische Ausnahmen an Anlässen wie Karneval oder Silvester.
Dennoch ist ein neuer Erlass erforderlich, um den Schaustellungsbetrieb und den Ausschank bei Kirmesveranstaltungen und ähnlichen Festen im Stadtgebiet weiterhin bis 24:00 Uhr zu ermöglichen. Der Entwurf der neuen Verordnung liegt der Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung bei. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die ordnungsbehördliche Verordnung zur Hinausschiebung des Sperrzeitbeginns in der vorliegenden Form zu verabschieden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.06.2005kein Ergebnis hinterlegt
- 16.06.2005kein Ergebnis hinterlegt
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