Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Erster Finanzzwischenbericht 2005Zur Vorlage · 2005/0112 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2005/0112 wird der erste Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr vorgelegt. Der Kämmerer beabsichtigt, in der entsprechenden Sitzung zur voraussichtlichen Entwicklung der wesentlichen Einnahmepositionen des Verwaltungshaushaltes Stellung zu beziehen. Dies umfasst insbesondere die Gewerbesteuer, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie die Schlüsselzuweisungen. Zudem sollen mögliche Abweichungen innerhalb der Budgets sowie aktuelle Einschätzungen zur allgemeinen finanziellen Situation der Kommunen erläutert werden.
Hinsichtlich des Vermögenshaushalts wird eine kurze Darstellung der bereits eingeleiteten Maßnahmen sowie der voraussichtlichen weiteren Abwicklung im Laufe des Haushaltsjahres vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Ausführungen des Kämmerers zur aktuellen Finanzsituation zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 2Erlass einer Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2005/0102 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht die Erlassung einer Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vor. Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BürgerentscheidDVO) des Innenministeriums NRW, die die Kommunen dazu verpflichtet, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bürgerentscheiden durch Satzung zu regeln.
Ein Bürgerentscheid setzt ein Bürgerbegehren voraus, das von mindestens 8 % der Bürger unterzeichnet sein muss. Für den Erfolg des Entscheidungsverfahrens ist ein Zustimmungsquorum von 20 % der Abstimmberechtigten erforderlich. Die Satzung muss Vorgaben zur Abstimmungsbenachrichtigung, zur Information über die Auffassungen der Vertretungsberechtigten sowie zur Ermöglichung der Briefwahl und der Barrierefreiheit berücksichtigen.
Die Verwaltung empfiehlt für die Umsetzung eine Kombination aus der Stimmabgabe im Wahllokal und der Stimmabgabe per Brief auf Antrag. Dabei soll lediglich ein Stimmbezirk im Rathaus eingerichtet und ein Abstimmungszeitraum von zwei Wochen festgelegt werden. Diese Variante soll den personellen Aufwand für die Wahlhelfergewinnung minimieren und die unterschiedliche Wahlbeteiligung in den Ortsteilen berücksichtigen. Zudem wird die unmittelbare Zusendung von Briefwahlunterlagen an alle Bürger abgelehnt, um unnötige Kosten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf etwa 12.000 Euro. Der Rat wird gebeten, die Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 3Neuerlass einer Sperrzeitverordnung für Volksfeste und KirmesveranstaltungenZur Vorlage · 2005/0069 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, eine neue Sperrzeitverordnung für Volksfeste, Kirmesveranstaltungen und Jahrmärkte zu erlassen. Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Notwendigkeit, die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1985 an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Durch eine Änderung der Gaststättenverordnung, die seit Juli 2001 wirksam ist, haben sich die gesetzlichen Sperrzeiten grundlegend verändert.
Nach der aktuellen Rechtslage endet die Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften erst zwischen 05:00 und 06:00 Uhr, während für öffentliche Vergnügungsstätten eine Sperrzeit von 01:00 bis 06:00 Uhr gilt. Für Jahrmärkte und Volksfeste sieht das Gesetz eine Sperrzeit von 22:00 bis 07:00 Uhr vor. Da die Sperrzeit in Gaststätten durch die gesetzliche Neuregelung bereits generell nach hinten verschoben wurde, entfällt die Notwendigkeit für spezifische Ausnahmen an Anlässen wie Karneval oder Silvester.
Dennoch ist ein neuer Erlass erforderlich, um den Schaustellungsbetrieb und den Ausschank bei Kirmesveranstaltungen und ähnlichen Festen im Stadtgebiet weiterhin bis 24:00 Uhr zu ermöglichen. Der Entwurf der neuen Verordnung liegt der Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung bei. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die ordnungsbehördliche Verordnung zur Hinausschiebung des Sperrzeitbeginns in der vorliegenden Form zu verabschieden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 4Windelsäcke und Einführung einer Sozialklausel / Sozialabgabe im Bereich der Abfallgebühren hier: Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2005/0073 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0073 befasst sich mit den Anträgen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abfallentsorgung und zu den Abfallgebühren. Im Zentrum steht die mögliche Einführung eines Systems für Windelsäcke. Während die Stadt seit 1996 die Nutzung von Mehrwegwindeln unterstützt, wird die Einrichtung eines separaten Sammelsystems für Windelsäcke geprüft, das außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung betrieben werden könnte. Ein solches Modell würde den Verkauf von Säcken an Ausgabestellen vorsehen, wobei die Entsorgung der gefüllten Säcke über den Bauhof oder einen privaten Dienstleister erfolgen könnte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Vermeidung der Entsorgung von Restmüll über dieses System eine kontrollierte Annahme sowie Nachweise über die Berechtigung zum Erwerb erforderlich wären, was einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Zudem wird die Anfrage zur Einführung einer Sozialklausel bei den Abfallgebühren behandelt. Die Verwaltung stellt fest, dass eine allgemeine Gebührenreduzierung aufgrund der Familienverhältnisse rechtlich unzulässig ist, eine Ermäßigung bei unbilliger Härte jedoch möglich bleibt. Bezüglich des Antrags der CDU-Fraktion auf einen pauschalen Zuschuss pro Kind unter drei Jahren wird eine weitere Prüfung durch den Haupt- und Finanzausschuss angestrebt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Ermittlung der Kosten für die Einführung eines kontrollierten, von der öffentlichen Entsorgung unabhängigen Windelsacksystems zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 19.05.2005 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 51. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vom 28.05.2004Zur Vorlage · 2005/0120 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0120 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Die Verwaltung schlägt vor, den Altfriedhof „Krechtinger Straße“ wieder vollständig in die Bewirtschaftung aufzunehmen. Damit soll der Ratsbeschluss vom 14. Februar 1991, der eine eingeschränkte Nutzung vorsah und eine sukzessive Umwandlung in eine öffentliche Parkanlage vorsah, aufgehoben werden.
Die vorgeschlagene Neuregelung umfasst die Festlegung der Friedhofsflächen in den Stadtteilen Dingden und Hamminkeln. Konkret sollen die Friedhöfe „Dingden“ mit den Flächen „Am Bokern“ und „Krechinger Straße“ sowie der Friedhof „Hamminkeln“ mit den Flächen „Brauereistraße“ und „Diersfordter Straße“ Bestandteil der Satzung sein. Zudem soll der Absatz 5 des § 2 der geltenden Friedhofssatzung aufgehoben werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Regelung, dass mehrstellige Gruften nach Ablauf des Nutzungsrechtes ganz oder teilweise wieder erworben werden können, sofern die Friedhofsbewirtschaftung oder eine Neuaufteilung der Grabfelder dem nicht entgegensteht. Im Falle eines teilweisen Wiedererwerbs ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, die nicht wiedererworbenen Grabstellen auf eigene Kosten zu räumen und Grabaufbauten sowie Bepflanzungen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hinsichtlich der Infrastruktur wird festgelegt, dass für den Friedhof „Dingden“ die Leichenhalle „Am Bokern“ zur Verfügung steht, während die Leichenhalle „Krechtinger Straße“ langfristig aufgegeben werden soll und keine Neuinvestitionen mehr erfolgen. Für den Friedhof „Hamminkeln“ ist die Leichenhalle „Brauereistraße“ vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine neue Bewirtschaftungsordnung die Struktur und das Erscheinungsbild der Friedhöfe verändern wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 6Ökoprofit, ein Projekt zur Wirtschaftsförderung der Städte Dinslaken und HamminkelnZur Vorlage · 2005/0075 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0075 befasst sich mit der Durchführung des Gemeinschaftsprojektes „ÖKOPROFIT Dinslaken-Hamminkeln“. Bei diesem Programm handelt es sich um eine Initiative zur Wirtschaftsförderung, die darauf abzielt, den betrieblichen Umweltschutz zu verbessern und Kosten in Unternehmen zu senken. Die Städte Dinslaken und Hamminkeln fungieren dabei als gemeinsame Projektträger, wobei die Stadt Hamminkeln die Federführung bei der Antragstellung beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übernimmt.
Der Projektzeitraum ist vom 1. März 2005 bis zum 30. Juni 2006 befristet. Eine Förderung durch Landesmittel ist für bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, wobei die Zuwendung pro Projekt auf maximal 25.000 € begrenzt ist. Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens zehn Unternehmen. Die anfallenden Eigenanteile der Städte für die Jahre 2005 und 2006 werden zu gleichen Teilen zwischen den beteiligten Kommunen aufgeteilt. Die Stadt Dinslaken leistet hierzu Zahlungen in Höhe von 3.000 € für das Jahr 2005 sowie 3.650 € für das Jahr 2006 an die Stadt Hamminkeln.
Die teilnehmenden Betriebe leisten für die Bausteine „individuelle Beratung“ und „Workshops“ einen Eigenanteil, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Mitarbeiterzahl richtet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Unternehmen und dem beauftragten Beratungsunternehmen auf Grundlage privatrechtlicher Verträge. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Durchführung des Projektes zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 25.05.2005 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 7ILEK - Integriertes ländliches Entwicklungskonzept hier: Mögliche Entwicklungsförderung, Aufteilung in mehrere GemeindebereicheZur Vorlage · 2005/0118 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung befasst sich mit der Teilnahme an zwei unterschiedlichen Projekten im Rahmen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) in Nordrhein-Westfalen. Das ILEK dient der Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaft durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Aktuell werden zwei voneinander unabhängige Konzepte geplant. Das westliche ILEK umfasst die Beteiligung der Städte Wesel und Rees, wobei eine Einbindung des Hamminkelner Ortsteils Mehrhoog sowie die Gestaltung des dortigen Dorfplatzes möglich ist. Das östliche ILEK wird von den Kommunen Raesfeld, Hünxe und Schermbeck durchgeführt, was eine Einbindung der Ortsteile Loikum, Wertherbruch, Dingden, Hamminkeln und Marienthal sowie die Entwicklung des Dorfplatzes in Wertherbruch ermöglichen könnte.
Die Teilnahme an beiden Projekten ist nach Angaben der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich, wobei die Förderbeträge innerhalb der Kommune aufgeteilt werden müssten. Für die Stadt Hamminkeln wird ein Eigenanteil zwischen 3.000 und 3.500 Euro für beide Konzepte veranschlagt. Die Verwaltung sieht in der Beteiligung an beiden ILEK-Prozessen eine Chance, die Ziele des Stadtmarketings und der Dorfentwicklung zu unterstützen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Stadtverwaltung mit der Teilnahme an beiden ILEK-Prozessen zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 8Abschluss einer Vereinbarung über die Zuweisung von städtischem Personal an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kreis WeselZur Vorlage · 2005/0078 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht den Abschluss einer Vereinbarung über die Zuweisung von städtischem Personal an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kreis Wesel vor. Grundlage ist die seit dem 1. Januar 2005 bestehende öffentlich-rechtliche Struktur zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II. Mit dem 1. Juli 2005 erfolgt die Zusammenführung der Fallbearbeitung in den neu errichteten Job Centern.
Die Stadt Hamminkeln ist dem Job Center rechtsrheinisch Nord, Wesel, zugeordnet, welches in angemieteten Räumen im Rathaus SGB II-Leistungen erbringt. Für diese Außenstelle wird Personal aus dem bisherigen Bereich des Sozialamtes bereitgestellt. Die Zuweisung umfasst insgesamt acht Vollzeitstellen, die sich auf die Leistungsgewährung, die Arbeitsberatung, das Fallmanagement, das Kundenbüro sowie die Heranziehung Unterhaltspflichtiger verteilen. Zudem werden Teilzeitstellen der Stadt Wesel sowie der Arbeitsagentur in die Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung integriert.
Da eine direkte Umsetzung oder Abordnung des Personals durch die Verwaltung rechtlich nicht möglich ist, ist eine formale Zuweisung nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz sowie nach dem Bundesbeamtengesetz erforderlich. Die Stellen verbleiben im städtischen Stellenplan, und die Stadt Hamminkeln trägt weiterhin die Verantwortung für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge. Im Gegenzug erhält die Stadt eine Kostenerstattung nach Pauschalsätzen, die auf etwa 386.000 Euro beziffert wird. Eine abschließende Beurteilung der finanziellen Auswirkungen auf die Kreisumlage ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen