1. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vom 28.05.2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0120 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Die Verwaltung schlägt vor, den Altfriedhof „Krechtinger Straße“ wieder vollständig in die Bewirtschaftung aufzunehmen. Damit soll der Ratsbeschluss vom 14. Februar 1991, der eine eingeschränkte Nutzung vorsah und eine sukzessive Umwandlung in eine öffentliche Parkanlage vorsah, aufgehoben werden.
Die vorgeschlagene Neuregelung umfasst die Festlegung der Friedhofsflächen in den Stadtteilen Dingden und Hamminkeln. Konkret sollen die Friedhöfe „Dingden“ mit den Flächen „Am Bokern“ und „Krechinger Straße“ sowie der Friedhof „Hamminkeln“ mit den Flächen „Brauereistraße“ und „Diersfordter Straße“ Bestandteil der Satzung sein. Zudem soll der Absatz 5 des § 2 der geltenden Friedhofssatzung aufgehoben werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Regelung, dass mehrstellige Gruften nach Ablauf des Nutzungsrechtes ganz oder teilweise wieder erworben werden können, sofern die Friedhofsbewirtschaftung oder eine Neuaufteilung der Grabfelder dem nicht entgegensteht. Im Falle eines teilweisen Wiedererwerbs ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, die nicht wiedererworbenen Grabstellen auf eigene Kosten zu räumen und Grabaufbauten sowie Bepflanzungen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hinsichtlich der Infrastruktur wird festgelegt, dass für den Friedhof „Dingden“ die Leichenhalle „Am Bokern“ zur Verfügung steht, während die Leichenhalle „Krechtinger Straße“ langfristig aufgegeben werden soll und keine Neuinvestitionen mehr erfolgen. Für den Friedhof „Hamminkeln“ ist die Leichenhalle „Brauereistraße“ vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine neue Bewirtschaftungsordnung die Struktur und das Erscheinungsbild der Friedhöfe verändern wird.
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- 23.06.2005kein Ergebnis hinterlegt
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