Erlass einer Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht die Erlassung einer Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vor. Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BürgerentscheidDVO) des Innenministeriums NRW, die die Kommunen dazu verpflichtet, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bürgerentscheiden durch Satzung zu regeln.
Ein Bürgerentscheid setzt ein Bürgerbegehren voraus, das von mindestens 8 % der Bürger unterzeichnet sein muss. Für den Erfolg des Entscheidungsverfahrens ist ein Zustimmungsquorum von 20 % der Abstimmberechtigten erforderlich. Die Satzung muss Vorgaben zur Abstimmungsbenachrichtigung, zur Information über die Auffassungen der Vertretungsberechtigten sowie zur Ermöglichung der Briefwahl und der Barrierefreiheit berücksichtigen.
Die Verwaltung empfiehlt für die Umsetzung eine Kombination aus der Stimmabgabe im Wahllokal und der Stimmabgabe per Brief auf Antrag. Dabei soll lediglich ein Stimmbezirk im Rathaus eingerichtet und ein Abstimmungszeitraum von zwei Wochen festgelegt werden. Diese Variante soll den personellen Aufwand für die Wahlhelfergewinnung minimieren und die unterschiedliche Wahlbeteiligung in den Ortsteilen berücksichtigen. Zudem wird die unmittelbare Zusendung von Briefwahlunterlagen an alle Bürger abgelehnt, um unnötige Kosten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf etwa 12.000 Euro. Der Rat wird gebeten, die Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005kein Ergebnis hinterlegt
- 16.06.2005kein Ergebnis hinterlegt
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