Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Marienthal'' - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0167 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0167 behandelt die sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche, um zusätzliche Baumöglichkeiten im Ortsteil Marienthal zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im November 2002 durch den Rat gefasst.
Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte im Zeitraum vom 14. Juli 2003 bis zum 14. August 2003. Während der Auslegungsfrist wurden vonseiten der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht.
Ein Hinweis des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege ging ein, wonach die Verpflichtung zur Information bei archäologischen Bodenfunden sowie der unveränderte Erhalt von Fundstellen in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll. Die Verwaltung führt dazu aus, dass ein entsprechender Hinweis bereits Bestandteil des Bebauungsplanes ist und der Anregung somit entsprochen wurde.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“ zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0166 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0166 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Verkehrsflächen an den aktuellen Straßenbauentwurf sowie die Umstellung der Regenwasserentwässerung von einer zentralen auf eine dezentrale Versickerung.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zwischen Juli und August 2003 wurden Anregungen des Staatlichen Umweltamtes Duisburg berücksichtigt. Bezüglich der potenziellen Konfliktsituation zwischen dem bestehenden Sportplatz und dem neuen Wohnbaugebiet wird darauf verwiesen, dass die planerische Berücksichtigung durch die Ausweisung eines Ersatzstandortes im Bebauungsplan Nr. 1 Sportgelände Mühlenrott erfolgt ist. Die weitere Umsetzung ist an die finanzielle Sicherung der Auslagerung gebunden. Die aktuelle Erschließungsmaßnahme liegt nicht in unmittelbarer Nähe zum Sportplatz, wessofern keine Immissionskonflikte entstehen.
Zudem wird auf die Lage des Gebiets in einem Grundwasserreservegebiet hingewiesen. Die textlichen Festsetzungen sehen vor, dass Niederschlagswasser schadlos zu versickern ist, was den Ausschluss bestimmter Anlagen bei hohem Grundwasserstand oder in Wasserschutzzonen impliziert. Der Bebauungsplan soll künftig explizit auf die Lage im Wasserreservegebiet hinweisen.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Rohstraße'' in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten ÄnderungsverfahrensZur Vorlage · 2003/0165 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB beantragt.
Der bestehende Bebauungsplan ist seit 1975 rechtsverbindlich. Eine im Jahr 1980 durchgeführte vierte vereinfachte Änderung weist laut der Verwaltung sowohl planungsinhaltliche als auch verfahrenstechnische Mängel auf. Als Gründe werden textliche Festsetzungen angeführt, die auf damaligen nachbarschaftlichen Differenzen basieren und einer Rechtsgrundlage entbehren. Zudem wurde lediglich für einen Teilbereich ein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst und veröffentlicht, während die Rechtskraft für den gesamten Änderungsbereich beansprucht wurde. Des Weiteren wurde die formelle Begründung zur damaligen Änderung nach dem Satzungsbeschluss modifiziert, ohne dass dies einer erneuten Beschlussfassung unterlag.
Da zwischen den betroffenen Grundstücken erneut Differenzen aufgetreten sind und ein Rechtsstreit im Rahmen eines anstehenden Baugenehmigungsverfahrens zu erwarten ist, empfiehlt die Verwaltung die Durchführung des Änderungsverfahrens. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße planungsrechtliche Grundlage herzustellen und die bestehenden Mängel der früheren Änderung zu beheben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Halfmannsfeld II'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten ÄnderungsverfahrensZur Vorlage · 2003/0163 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB beantragt.
Der bestehende Bebauungsplan, der seit November 1996 rechtsverbindlich ist, sieht für das ehemalige Gelände der Tennisanlage „Am Rott“ eine Kombination aus ein- und zweigeschossiger Bebauung vor. Während ein Teilbereich für Geschosswohnungsbau reserviert bleibt, hat sich für die restlichen Flächen ein veränderter Bedarf an eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern ergeben.
Die geplante Änderung sieht vor, die bisherige Festsetzung einer zwingend zweigeschossigen Bebauung auf eine maximal zweigeschossige Bebauung abzuschwächen. Zudem sollen die überbaubaren Grundstücksflächen geringfügig erweitert werden, um die Umsetzung der im Grundstücksausschuss am 16. Juli 2003 vorgestellten Konzeptionen zu ermöglichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Grundzüge der Planung durch diese Anpassungen nicht berührt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 17. September 2003 sowie für den Rat am 25. September 2003 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 ''Freibad'' in Dingden Antragsteller: Thorsten Ridder und Jörg RidderZur Vorlage · 2003/0168 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0168 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 „Freibad“ in Dingden vor. Die Antragsteller beantragen, eine 820 Quadratmeter große Fläche am Stichweg „Fliederweg“, die nach aktuellem Planungsrecht als Spielplatz des Typs C ausgewiesen ist, in ein Baugrundstück umzuwandeln. Das betreffende Grundstück liegt unmittelbar westlich der ehemaligen Mühle.
Die Verwaltung prüft den Antrag unter zwei Gesichtspunkten. Erstens werden denkmalpflegerische Aspekte berücksichtigt. Da die Untere Denkmalbehörde bereits im ursprünglichen Aufstellungsverfahren darauf hingewiesen hat, dass die Fläche neben der ehemaligen Mühle freizuhalten ist, wird eine Ablehnung durch die Fachbehörde im Änderungsverfahren als wahrscheinlich eingestuft. Zweitens wird die Versorgungsqualität der umliegenden Baugebiete mit Spielplatzflächen bewertet. Der Spielplatz am Fliederweg dient als Quartiersspielplatz für Kleinkinder im unmittelbaren Wohnumfeld. Da andere geplante Spielplatzflächen in der Umgebung bereits aufgegeben wurden, würde eine Aufhebung dieses Standortes dazu führen, dass Teile der angrenzenden Baugebiete nicht mehr über einen in zumutbarer Entfernung befindlichen Spielplatz verfügen würden.
Aufgrund dieser Erwägungen sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine positive Begründung der Änderung. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes abzulehnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 6Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ''Ortskern östlich der B 473'' (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden Antragstellerin: Anneliese BraunZur Vorlage · 2003/0169 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0169 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ im Ortsteil Dingden vor. Die Antragstellerin beabsichtigt, auf einem bebauten Grundstück an der Weberstraße im rückwärtigen Bereich ein zusätzliches Wohnhaus zu errichten.
Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes, der den Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung Post festgesetzt hat. Da die Post den Standort an der Weberstraße aufgeben möchte, sieht der Antrag die Umwandlung dieser Gemeinbedarfsfläche in eine Mischgebietsfläche sowie eine entsprechende Anpassung der Baugrenze vor. Eine bauliche Verdichtung in diesem Bereich wird städtebaulich als sinnvoll bewertet, da innerörtliches Baupotenzial in einem erschlossenen Gebiet genutzt werden kann.
Der Plan sieht zudem den Abriss eines vorhandenen eingeschossigen Nebengebäudes vor, um eine Erschließung von der Weberstraße aus zu ermöglichen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Anordnung der Stellflächen so erfolgen sollte, dass ein Rückwärtsauffahren auf die Straße vermieden wird. Da die Änderung des Bebauungsplanes eine Anpassung des Flächennutzungsplanes nach sich zieht, ist dieser Schritt erforderlich. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 7Landschaftsplan des Kreises Wesel für den Raum Hamminkeln - Stellungnahme der StadtZur Vorlage · 2003/0170 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum Entwurf des Landschaftsplanes des Kreises Wesel. Der Kreistag hat die Offenlage des Entwurfs für den Zeitraum vom 15. September bis zum 17. Oktober 2003 beschlossen.
Im Rahmen der bisherigen Planungen wurden bereits Forderungen nach der Darstellung temporärer Entwicklungsbereiche in den Ortsteilen Hamminkeln und Brünen im aktuellen Entwurf berücksichtigt. Ein zentraler Punkt bleibt jedoch die Festsetzung der Fläche Elleringdeich als Naturschutzgebiet, was der Stadt Hamminkeln Bedenken gegenüber dem Flächennutzungsplan aufwirft. Die Stadt erklärte sich bereit, diese Bedenken zurückzustellen, sofern eine alternative Fläche für Wohnbebauung im Ortsteil Ringenberg im Landschaftsplan freigehalten wird.
Der Entwurf des Kreises Wesel sieht als mögliche Alternativstandorte die Erweiterung der Fläche Quintersweide, den Bereich der Pferdelaufbahn am Schlootweg sowie eine Freifläche zwischen der Pfarrer-Steinbach-Siedlung und der Autobahn A 3 vor. Während die Flächen am Schlootweg und an der Autobahn aufgrund von Einschränkungen bei der Wohnqualität, der Erschließung oder der Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen zum Schloss als weniger geeignet bewertet werden, wird die Fläche Quintersweide aus städtebaulicher Sicht favorisiert.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken gegen die Naturschutzgebiet-Festsetzung für Elleringdeich aufrechtzuerhalten. Eine Zurückstellung der Bedenken soll nur erfolgen, wenn als Ersatz eine zusätzliche Erweiterungsfläche im Bereich Wolfsdeich/Quintersweide von den Schutzgebietsfestsetzungen freigehalten wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 8Regionalbahnstrecke Wesel - Bocholt; Technische Sicherung des Bahnüberganges Ißhorst-Nord in Bahn-km 12,148 und Beseitigung des Bahnüberganges Ißhorst-Süd in Bahn-km 11,805 mit Anbindung eines GE-Gebietes an das klassifizierte Straßennetz im Ortsteil DingZur Vorlage · 2003/0152 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der technischen Sicherung und Umgestaltung von Bahnübergängen auf der Regionalbahnstrecke Wesel - Bocholt im Ortsteil Dingden. Im Zentrum steht der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung gemäß § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz.
Für den Bahnübergang Ißhorst-Nord ist eine technische Nachrüstung vorgesehen. Die derzeit nur durch Übersicht gesicherte Stelle soll durch Lichtzeichen in der Farbfolge Gelb/Rot sowie durch Halbschranken und Geh-/Radwegschranken gesichert werden. Parallel dazu ist der Rückbau des Bahnübergangs Ißhorst-Süd geplant, um Gefahrenstellen auf Schiene und Straße zu vermeiden und Wendemöglichkeiten für den Straßenverkehr zu schaffen. Ergänzend dazu plant die Stadt den Ausbau der Straße Ißhorst, um ein angrenzendes Gewerbegebiet an das klassifizierte Straßennetz anzubinden. Die neue Straßenführung soll dabei parallel zur bestehenden Fahrbahn verlaufen und die alte Straße als Geh- und Radweg nutzen.
Die Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 255.981,15 Euro. Davon entfallen 140.164,99 Euro auf den Bahnübergang Ißhorst-Nord, 59.108,79 Euro auf den Bahnübergang Ißhorst-Süd und 56.707,37 Euro auf den Straßenausbau. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Kosten zu jeweils einem Drittel von der Deutschen Bahn AG, dem Bund und der Stadt als Straßenbaulastträger zu tragen. Die Stadt beantragt für das Vorhaben eine Zuwendung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Höhe von 80 Prozent, wodurch sich der Eigenanteil der Stadt auf 51.196,23 Euro reduziert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Vereinbarung zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen