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Beschlussvorlage

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Marienthal'' - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2003/0167

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0167 behandelt die sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche, um zusätzliche Baumöglichkeiten im Ortsteil Marienthal zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im November 2002 durch den Rat gefasst.

Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte im Zeitraum vom 14. Juli 2003 bis zum 14. August 2003. Während der Auslegungsfrist wurden vonseiten der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht.

Ein Hinweis des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege ging ein, wonach die Verpflichtung zur Information bei archäologischen Bodenfunden sowie der unveränderte Erhalt von Fundstellen in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll. Die Verwaltung führt dazu aus, dass ein entsprechender Hinweis bereits Bestandteil des Bebauungsplanes ist und der Anregung somit entsprochen wurde.

Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“ zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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