Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Marienthal'' - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0167 behandelt die sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche, um zusätzliche Baumöglichkeiten im Ortsteil Marienthal zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im November 2002 durch den Rat gefasst.
Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte im Zeitraum vom 14. Juli 2003 bis zum 14. August 2003. Während der Auslegungsfrist wurden vonseiten der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht.
Ein Hinweis des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege ging ein, wonach die Verpflichtung zur Information bei archäologischen Bodenfunden sowie der unveränderte Erhalt von Fundstellen in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll. Die Verwaltung führt dazu aus, dass ein entsprechender Hinweis bereits Bestandteil des Bebauungsplanes ist und der Anregung somit entsprochen wurde.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“ zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0166 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Verkehrsflächen an den aktuellen Straßenbauentwurf sowie die Umstellung der Regenwasserentwässerung von einer zentralen auf eine dezentrale Versickerung.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zwischen Juli und August 2003 wurden Anregungen des Staatlichen Umweltamtes Duisburg berücksichtigt. Bezüglich der potenziellen Konfliktsituation zwischen dem bestehenden Sportplatz und dem neuen Wohnbaugebiet wird darauf verwiesen, dass die planerische Berücksichtigung durch die Ausweisung eines Ersatzstandortes im Bebauungsplan Nr. 1 Sportgelände Mühlenrott erfolgt ist. Die weitere Umsetzung ist an die finanzielle Sicherung der Auslagerung gebunden. Die aktuelle Erschließungsmaßnahme liegt nicht in unmittelbarer Nähe zum Sportplatz, wessofern keine Immissionskonflikte entstehen.
Zudem wird auf die Lage des Gebiets in einem Grundwasserreservegebiet hingewiesen. Die textlichen Festsetzungen sehen vor, dass Niederschlagswasser schadlos zu versickern ist, was den Ausschluss bestimmter Anlagen bei hohem Grundwasserstand oder in Wasserschutzzonen impliziert. Der Bebauungsplan soll künftig explizit auf die Lage im Wasserreservegebiet hinweisen.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Rohstraße'' in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten ÄnderungsverfahrensZur Vorlage · 2003/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB beantragt.
Der bestehende Bebauungsplan ist seit 1975 rechtsverbindlich. Eine im Jahr 1980 durchgeführte vierte vereinfachte Änderung weist laut der Verwaltung sowohl planungsinhaltliche als auch verfahrenstechnische Mängel auf. Als Gründe werden textliche Festsetzungen angeführt, die auf damaligen nachbarschaftlichen Differenzen basieren und einer Rechtsgrundlage entbehren. Zudem wurde lediglich für einen Teilbereich ein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst und veröffentlicht, während die Rechtskraft für den gesamten Änderungsbereich beansprucht wurde. Des Weiteren wurde die formelle Begründung zur damaligen Änderung nach dem Satzungsbeschluss modifiziert, ohne dass dies einer erneuten Beschlussfassung unterlag.
Da zwischen den betroffenen Grundstücken erneut Differenzen aufgetreten sind und ein Rechtsstreit im Rahmen eines anstehenden Baugenehmigungsverfahrens zu erwarten ist, empfiehlt die Verwaltung die Durchführung des Änderungsverfahrens. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße planungsrechtliche Grundlage herzustellen und die bestehenden Mängel der früheren Änderung zu beheben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 51. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Halfmannsfeld II'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten ÄnderungsverfahrensZur Vorlage · 2003/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB beantragt.
Der bestehende Bebauungsplan, der seit November 1996 rechtsverbindlich ist, sieht für das ehemalige Gelände der Tennisanlage „Am Rott“ eine Kombination aus ein- und zweigeschossiger Bebauung vor. Während ein Teilbereich für Geschosswohnungsbau reserviert bleibt, hat sich für die restlichen Flächen ein veränderter Bedarf an eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern ergeben.
Die geplante Änderung sieht vor, die bisherige Festsetzung einer zwingend zweigeschossigen Bebauung auf eine maximal zweigeschossige Bebauung abzuschwächen. Zudem sollen die überbaubaren Grundstücksflächen geringfügig erweitert werden, um die Umsetzung der im Grundstücksausschuss am 16. Juli 2003 vorgestellten Konzeptionen zu ermöglichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Grundzüge der Planung durch diese Anpassungen nicht berührt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 17. September 2003 sowie für den Rat am 25. September 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ''Ortskern östlich der B 473'' (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden Antragstellerin: Anneliese BraunZur Vorlage · 2003/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0169 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ im Ortsteil Dingden vor. Die Antragstellerin beabsichtigt, auf einem bebauten Grundstück an der Weberstraße im rückwärtigen Bereich ein zusätzliches Wohnhaus zu errichten.
Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes, der den Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung Post festgesetzt hat. Da die Post den Standort an der Weberstraße aufgeben möchte, sieht der Antrag die Umwandlung dieser Gemeinbedarfsfläche in eine Mischgebietsfläche sowie eine entsprechende Anpassung der Baugrenze vor. Eine bauliche Verdichtung in diesem Bereich wird städtebaulich als sinnvoll bewertet, da innerörtliches Baupotenzial in einem erschlossenen Gebiet genutzt werden kann.
Der Plan sieht zudem den Abriss eines vorhandenen eingeschossigen Nebengebäudes vor, um eine Erschließung von der Weberstraße aus zu ermöglichen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Anordnung der Stellflächen so erfolgen sollte, dass ein Rückwärtsauffahren auf die Straße vermieden wird. Da die Änderung des Bebauungsplanes eine Anpassung des Flächennutzungsplanes nach sich zieht, ist dieser Schritt erforderlich. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 10Landschaftsplan des Kreises Wesel für den Raum Hamminkeln - Stellungnahme der StadtZur Vorlage · 2003/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum Entwurf des Landschaftsplanes des Kreises Wesel. Der Kreistag hat die Offenlage des Entwurfs für den Zeitraum vom 15. September bis zum 17. Oktober 2003 beschlossen.
Im Rahmen der bisherigen Planungen wurden bereits Forderungen nach der Darstellung temporärer Entwicklungsbereiche in den Ortsteilen Hamminkeln und Brünen im aktuellen Entwurf berücksichtigt. Ein zentraler Punkt bleibt jedoch die Festsetzung der Fläche Elleringdeich als Naturschutzgebiet, was der Stadt Hamminkeln Bedenken gegenüber dem Flächennutzungsplan aufwirft. Die Stadt erklärte sich bereit, diese Bedenken zurückzustellen, sofern eine alternative Fläche für Wohnbebauung im Ortsteil Ringenberg im Landschaftsplan freigehalten wird.
Der Entwurf des Kreises Wesel sieht als mögliche Alternativstandorte die Erweiterung der Fläche Quintersweide, den Bereich der Pferdelaufbahn am Schlootweg sowie eine Freifläche zwischen der Pfarrer-Steinbach-Siedlung und der Autobahn A 3 vor. Während die Flächen am Schlootweg und an der Autobahn aufgrund von Einschränkungen bei der Wohnqualität, der Erschließung oder der Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen zum Schloss als weniger geeignet bewertet werden, wird die Fläche Quintersweide aus städtebaulicher Sicht favorisiert.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken gegen die Naturschutzgebiet-Festsetzung für Elleringdeich aufrechtzuerhalten. Eine Zurückstellung der Bedenken soll nur erfolgen, wenn als Ersatz eine zusätzliche Erweiterungsfläche im Bereich Wolfsdeich/Quintersweide von den Schutzgebietsfestsetzungen freigehalten wird.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 11Regionalbahnstrecke Wesel - Bocholt; Technische Sicherung des Bahnüberganges Ißhorst-Nord in Bahn-km 12,148 und Beseitigung des Bahnüberganges Ißhorst-Süd in Bahn-km 11,805 mit Anbindung eines GE-Gebietes an das klassifizierte Straßennetz im Ortsteil DingZur Vorlage · 2003/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der technischen Sicherung und Umgestaltung von Bahnübergängen auf der Regionalbahnstrecke Wesel - Bocholt im Ortsteil Dingden. Im Zentrum steht der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung gemäß § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz.
Für den Bahnübergang Ißhorst-Nord ist eine technische Nachrüstung vorgesehen. Die derzeit nur durch Übersicht gesicherte Stelle soll durch Lichtzeichen in der Farbfolge Gelb/Rot sowie durch Halbschranken und Geh-/Radwegschranken gesichert werden. Parallel dazu ist der Rückbau des Bahnübergangs Ißhorst-Süd geplant, um Gefahrenstellen auf Schiene und Straße zu vermeiden und Wendemöglichkeiten für den Straßenverkehr zu schaffen. Ergänzend dazu plant die Stadt den Ausbau der Straße Ißhorst, um ein angrenzendes Gewerbegebiet an das klassifizierte Straßennetz anzubinden. Die neue Straßenführung soll dabei parallel zur bestehenden Fahrbahn verlaufen und die alte Straße als Geh- und Radweg nutzen.
Die Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 255.981,15 Euro. Davon entfallen 140.164,99 Euro auf den Bahnübergang Ißhorst-Nord, 59.108,79 Euro auf den Bahnübergang Ißhorst-Süd und 56.707,37 Euro auf den Straßenausbau. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Kosten zu jeweils einem Drittel von der Deutschen Bahn AG, dem Bund und der Stadt als Straßenbaulastträger zu tragen. Die Stadt beantragt für das Vorhaben eine Zuwendung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Höhe von 80 Prozent, wodurch sich der Eigenanteil der Stadt auf 51.196,23 Euro reduziert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Vereinbarung zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 17.09.2003 · Planungsausschuss (26. Sitzung)
- 12Zuschuss an die Musikschule HamminkelnZur Vorlage · 2003/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Musikschule Hamminkeln. Die Musikschule, deren Träger der Musikverein Ringenberg e.V. ist, hat in einem Schreiben die aktuelle wirtschaftliche Lage dargelegt und um eine Entscheidung über die Höhe der Zuschüsse vor den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2004 gebeten.
In der Vergangenheit variierten die bewilligten Mittel: Für das Jahr 2000 wurden umgerechnet 99.191,00 € bereitgestellt, für die Jahre 2001 und 2002 jeweils 94.078,00 €. Für das Haushaltsjahr 2003 sind 89.000,00 € veranschlagt. Die Musikschule weist darauf hin, dass für das Jahr 2003 ein Haushaltsdefizit von 6.000,00 € entsteht und eine Erhöhung der Schulgebühren als unzumutbar betrachtet wird. Zudem wird um eine langfristige Zusage statt jährlicher Einzelentscheidungen gebeten, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Verwaltung schlägt vor, der Musikschule für die Jahre 2004 bis 2006 einen gleichbleibenden jährlichen Zuschuss in Höhe von 75.000,00 € zuzusichern. Bei der Festlegung der Höhe sollen die finanzielle Situation der Stadt Hamminkeln sowie die Gleichbehandlung anderer kultureller Organisationen berücksichtigt werden. Der Vorschlag sieht Gesamtkosten in Höhe von 225.000,00 € für den Dreijahreszeitraum vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den jährlichen Zuschuss von 75.000,00 € für die Jahre 2004, 2005 und 2006 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 18.09.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
- 13Über- und außerplanmäßige Ausgaben im I. bis III. Quartal 2003Zur Vorlage · 2003/0177 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage Nummer 2003/0177 wird der Rat der Stadt Hamminkeln über über- und außerplanmäßige Ausgaben informiert, die im Zeitraum von Januar bis September 2003 angefallen sind. Die Vorlage legt dar, dass die entsprechenden Haushaltsüberschreitungen, die in der Anlage des Dokuments detailliert aufgeführt sind, durch den Kämmerer genehmigt wurden.
Nach Angaben der Verwaltung war die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die genannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das erste bis dritte Quartal des Jahres 2003 lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im September 2003 erstellt und war für die Sitzung des Rates am 25. September 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 14Erste Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003Zur Vorlage · 2003/0171 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2003/0171 behandelt die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003. Anlass der Anpassungen sind Änderungen der Prioritäten im Vermögenshaushalt, insbesondere die Vorfinanzierung der Landesstraßenbaumaßnahme Bahnhofstraße im zweiten Bauabschnitt, sowie höhere Gewerbesteuereinnahmen im Verwaltungshaushalt um 2,5 Millionen Euro. Im Verwaltungshaushalt belaufen sich die Planwerte für Einnahmen und Ausgaben auf 42.188.939 Euro. Im Vermögenshaushalt werden Einnahmen und Ausgaben mit 5.879.297 Euro angesetzt, wobei ein Anstieg der allgemeinen Rücklage um etwa 3,0 Millionen Euro auf voraussichtlich 4.413.571 Euro zum Jahresende erwartet wird.
Der Entwurf zum Vermögenshaushalt beinhaltet verschiedene Anpassungen bei den Einnahmen und Ausgaben. Zu den Einnahmen zählen Erhöhungen bei der Feuerschutzpauschale, einem Eigenanteil des Löschzugs Dingden sowie bei Bürgschaften und Grundstücksverkäufen. Dem stehen Rückgänge bei Erschließungsbeiträgen, Kanalanschlussbeiträgen und einem Landeszuschuss für die P+R-Anlage am Bahnhof Mehrhoog gegenüber. Bei den Ausgaben sind Erhöhungen für den Erwerb beweglicher Sachen, die Instandsetzung der Turmwindmühle Nordbrock sowie für den Grunderwerb und den Ausbau der Bislichen Straße vorgesehen. Reduziert werden die Planansätze für den Straßenausbau im Elsholtweg, die P+R-Anlage Mehrhoog und den Bebauungsplan Nr. 15 Mühlenbusch.
Weitere geplante Maßnahmen im Vermögenshaushalt umfassen die Anschaffung von Messgeräten für Abwasseranlagen, Instandsetzungen an Entwässerungsanlagen sowie den Rückbau der Pumpstation „Am Hövel“. Zudem sind die Errichtung einer Druckrohrleitung für die Gewerbegebiete Dingden und Kanalisationsarbeiten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 13 vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Verabschiedung der Satzung.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 18.09.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
- 15Ausbildungsplätze 2004Zur Vorlage · 2003/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Jahr 2004. Die Verwaltung legt dar, dass die Besetzung von Ausbildungsstellen grundsätzlich bedarfsorientiert und abhängig von der Wiederbesetzung freier Stellen erfolgen sollte. Zum aktuellen Zeitpunkt sind verschiedene Ausbildungsverhältnisse in Bereichen wie Informatik, Bürokommunikation, Bäderbetriebe, Garten- und Landschaftsbau sowie Verwaltung vorhanden, deren Ende zwischen 2004 und 2006 liegt. Zudem befinden sich zwei Beamte des mittleren Dienstes in einem Lehrgang zum Aufstieg in den gehobenen Dienst.
Obwohl derzeit kein unmittelbarer Bedarf an zusätzlichen Nachwuchskräften absehbar ist, schlägt die Verwaltung vor, für das Einstellungsjahr 2004 über den Bedarf hinaus einen Ausbildungsplatz für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten einzurichten. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Verantwortung der Stadt angesichts der allgemeinen Situation auf dem Ausbildungsmarkt.
Zusätzlich wird die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes für den Beruf der Anlagenmechanikerin bzw. des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik vorgeschlagen. Da die Stadt Hamminkeln in diesem Bereich noch nicht als Ausbildungsbetrieb anerkannt ist, ist dieser Vorschlag an die Bedingung der offiziellen Anerkennung geknüpft. Erste Gespräche mit der Handwerkskammer Düsseldorf deuten darauf hin, dass eine Anerkennung durch eine Kooperation mit einem örtlichen Handwerksbetrieb möglich ist. Die geschätzten Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf etwa 25.000 Euro pro Jahr, wobei die Finanzierung über anteilige Haushaltsmittel im Plan 2004 vorgesehen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003 · Rat (35. Sitzung)
- 18.09.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
- 16Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
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