3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Rohstraße'' in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB beantragt.
Der bestehende Bebauungsplan ist seit 1975 rechtsverbindlich. Eine im Jahr 1980 durchgeführte vierte vereinfachte Änderung weist laut der Verwaltung sowohl planungsinhaltliche als auch verfahrenstechnische Mängel auf. Als Gründe werden textliche Festsetzungen angeführt, die auf damaligen nachbarschaftlichen Differenzen basieren und einer Rechtsgrundlage entbehren. Zudem wurde lediglich für einen Teilbereich ein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst und veröffentlicht, während die Rechtskraft für den gesamten Änderungsbereich beansprucht wurde. Des Weiteren wurde die formelle Begründung zur damaligen Änderung nach dem Satzungsbeschluss modifiziert, ohne dass dies einer erneuten Beschlussfassung unterlag.
Da zwischen den betroffenen Grundstücken erneut Differenzen aufgetreten sind und ein Rechtsstreit im Rahmen eines anstehenden Baugenehmigungsverfahrens zu erwarten ist, empfiehlt die Verwaltung die Durchführung des Änderungsverfahrens. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße planungsrechtliche Grundlage herzustellen und die bestehenden Mängel der früheren Änderung zu beheben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 17.09.2003kein Ergebnis hinterlegt
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