Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 140. Änderung des Flächennutzungsplanes (alte Post in Dingden) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0183 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0183 behandelt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln, konkret im Bereich der ehemaligen Post in Dingden. Hintergrund der Vorlage ist die bereits beschlossene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6. Diese Änderung sieht vor, die bisherige Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung „Post“ aufzuheben und stattdessen ein Mischgebiet auszuweisen. Zudem soll eine zusätzliche überbaubare Fläche im rückwärtigen Grundstücksbereich dargestellt werden.
Da der aktuelle Flächennutzungsplan das betreffende Gebiet weiterhin als Fläche für den Gemeinbedarf ausweist, ist eine entsprechende Anpassung auf Ebene des Flächennutzungsplanes notwendig, um die rechtliche Grundlage für die Bebauungsplanänderung zu schaffen. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes sollen dabei parallel durchgeführt werden.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen, sofern der Aufstellungsbeschluss durch den Rat erfolgt. Die Beratung im Planungsausschuss ist für den 16. Oktober 2003 und im Rat für den 5. November 2003 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 2Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Hamminkeln Antragsteller: Evangelisches Krankenhaus Wesel GmbHZur Vorlage · 2003/0184 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Krankenhaus Wesel GmbH hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Ortsteil Hamminkeln beantragt. Das geplante Projekt umfasst die Errichtung einer Seniorenwohnanlage im Bereich der Weststraße sowie der Straße Am Feldrain. Die Anlage soll 80 Pflegeplätze, davon 10 Kurzzeitpflegeplätze, sowie 13 Wohnungen für betreutes Wohnen bereitstellen. Eine Bedarfsbestätigung für eine Pflegeeinrichtung in Hamminkeln liegt seit Oktober 2022 durch den Landschaftsverband Rheinland vor.
Der Bebauungsplan soll neben der Seniorenwohnanlage auch einen geplanten Bolzplatz nördlich eines Kindergartens integrieren, für den zuvor ein separates Verfahren durchgeführt wurde. Die verkehrliche Erschließung der Anlage soll unmittelbar über die Weststraße erfolgen; eine Anbindung für den Fahrverkehr über die Straße Am Feldrain ist nicht vorgesehen. Eine fußläufige Verbindung zum Feldrain soll über die Grünfläche des Bolzplatzes realisiert werden. Die technische Straßenplanung für den Anschluss an die Weststraße wurde bereits mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt.
Zusätzlich ist eine weitere Baufläche an der Westseite der Straße Am Feldrain vorgesehen, die für seniorengerechtes oder allgemeines Wohnen genutzt werden kann. Der Entwurf sieht eine Sondergebietsfläche für die Seniorenwohnanlage sowie ein allgemeines Wohngebiet entlang der Straße Am Feldrain vor. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um die weiteren Verfahrensschritte und die Vorbereitung vertraglicher Regelungen einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 341. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur BürgerbeteiligungZur Vorlage · 2003/0194 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2003/0194 die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Vorlage gebracht. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung für ein geplantes Bauvorhaben, das die Errichtung einer Seniorenwohnanlage umfasst. Da die für das Projekt vorgesehene Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, soll diese im Rahmen der Änderung in eine Sondergebietsfläche sowie eine Wohngebietsfläche umgewandelt werden.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel zum Aufstellungsverfahren des entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen.
Zudem wird im Rahmen der Vorlage vorgeschlagen, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Dieser Beschluss zur Beteiligung steht unter dem Vorbehalt des endgültigen Aufstellungsbeschlusses durch den Rat. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 16. Oktober 2003 sowie für den Rat der Stadt am 5. November 2003 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Kuckuck'' in Mehrhoog Antragsteller: Reeser Bau-UnternehmungZur Vorlage · 2003/0185 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Reeser Bau-Unternehmung hat mit Schreiben vom 16. September 2003 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog beantragt. Das betroffene Grundstück befindet sich im Bereich der Ampelkreuzung B 8 / Bahnhofstraße und wird derzeit als Brachfläche genutzt. Nach dem bestehenden Bebauungsplan ist auf der Fläche eine bauliche Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) mit bis zu vier Vollgeschossen zulässig.
Der Antrag sieht die Errichtung einer Reihenhausbebauung mit insgesamt zehn Wohneinheiten in zweigeschossiger Bauweise mit Pultdach vor. Das Grundstück umfasst eine Gesamtgröße von 3.752 Quadratmetern, was einem Flächenanteil von 375 Quadratmetern pro Wohneinheit entspricht. Die Erschließung soll über den Storchenweg erfolgen, wobei im Aufstellungsverfahren die Möglichkeit einer Erschließung über den Gehweg zur L 602 Bahnhofstraße zu prüfen ist.
Die geplante Änderung beinhaltet eine Neuordnung der überbaubaren Grundstücksfläche mit einer Verschiebung in Richtung B 8, die Begrenzung der Geschossigkeit auf maximal zwei Vollgeschosse sowie die Anordnung von Stellplätzen und Garagen im östlichen Grundstücksteil. Die Festsetzung als Wohngebiet und die Möglichkeit geschlossener Bebauung bleiben bestehen. Die Verwaltung empfiehlt, die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 5Anbindung der Straße Ißhorst an die Weberstraße (L 602) in Dingden - Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRWZur Vorlage · 2003/0193 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Ausbau der Straße Ißhorst in Dingden, um diese im Zuge der technischen Sicherung des Bahnüberganges „Ißhorst – Nord“ sowie der Aufhebung des Bahnüberganges „Ißhorst – Süd“ an das klassifizierte Straßennetz anzubinden. Ziel der Maßnahme ist die Anbindung des angrenzenden Gewerbegebiets. Die neue Straßenführung soll parallel zur bestehenden Fahrbahn verlaufen, an der Weberstraße (L 602) beginnen und schließlich in den Altbestand münden.
Durch die Erweiterung des Einmündungsbereichs ist die Errichtung einer Verkehrsinsel sowie eines Ausfahrkeils mit einer Dreiecksinsel vorgesehen, um das Rechtsabbiegen von der Weberstraße in die Straße Ißhorst zu ermöglichen. Der bestehende Radweg wird dabei über die Dreiecksinsel geführt und an den Bestand angebunden.
Die Umsetzung der baulichen Umgestaltung am Knotenpunkt Weberstraße – Ißhorst erfordert eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung. Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Kosten der Stadt belaufen sich auf 255.981,15 Euro. Für die Maßnahme wurde eine Zuwendung nach dem GVFG in Höhe von 80 Prozent beantragt, wodurch ein Eigenanteil der Stadt von 51.196,23 Euro verbleibt. Zusätzlich fallen Kosten für die Straßenunterhaltung durch den Landesbetrieb an, deren genaue Höhe nach den geltenden Ablöserichtlinien noch nicht feststeht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Zustimmung zur Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Beauftragung der Verwaltung zum Abschluss dieser Vereinbarung zu empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 6Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Mussum der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0195 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Mussum“, welches das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH umfasst. Das Verfahren zur Neufestsetzung wird von der Bezirksregierung Münster durchgeführt.
Die Anpassung des Schutzgebietes ist notwendig, da die derzeitige Fläche nicht mehr der wasserrechtlich bewilligten Fördermenge entspricht. Zudem befinden sich neue Brunnenstandorte außerhalb der bisherigen Schutzzone I, wodurch der prioritär zu schützende Bereich nicht mehr abgedeckt ist. Auch der aktuelle Verlauf der Schutzzonen erfüllt die Schutzziele nicht mehr. Eine entsprechende Übersichtskarte der geplanten Neufestsetzung liegt der Vorlage bei.
Der Entwurf der vorgesehenen Wasserschutzgebietsverordnung liegt im Zeitraum vom 22. September bis zum 22. Oktober 2003 bei den Bürgermeisterämtern der Städte Bocholt und Hamminkeln zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen die Neufestsetzung können bis zum 19. November 2003 erhoben werden. Laut Verwaltung werden durch die Neufestsetzung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt Hamminkeln berührt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes zu erheben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 7Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung Wertherbruch der Fa. Kathage GmbH - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0196 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag der Kathage GmbH auf eine Fristverlängerung für die Abgrabung im Wertherbruch. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 11. April 1994 sah den Abbau und die Herrichtung der Fläche bis zum 31. Dezember 2003 vor. Das Unternehmen hat nun bei der zuständigen Genehmigungsbehörde des Kreises Wesel eine Verlängerung der Befristung um insgesamt vier Jahre beantragt. Nach diesem Antrag soll der Abbau bis zum 31. Dezember 2005 abgeschlossen sein, während die anschließende Rekultivierung bis zum 31. Dezember 2007 erfolgen soll.
Als Gründe für die beantragte Verlängerung werden die derzeit schwierige Absatzsituation in der Region sowie Verzögerungen beim Erwerb von Liegenschaften für die genehmigten Flächen angeführt. Für den Abbau der bereits genehmigten Flächen wird ein zusätzlicher Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren benötigt, worauf sich eine zweijährige Phase der Flächenherrichtung anschließt. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Verlängerung der Genehmigung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt Hamminkeln berührt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die beantragte Verlängerung der Abgrabung vorzubringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 8Darstellung von Vorrangflächen für Abgrabungen im Gebietsentwicklungsplan - SachstandsberichtZur Vorlage · 2003/0197 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0197 des Amtes für Bauverwaltung, Planung und Umwelt befasst sich mit dem Sachstand zur Darstellung von Vorrangflächen für Abgrabungen im Gebietsentwicklungsplan (GEP). Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 10. Juli 2003, wonach die Darstellung der Abgrabungsbereiche im GEP 99 als nichtig eingestuft wurde. Das Gericht entschied in einem abgrabungsrechtlichen Verfahren, dass die bisherige Regelung zur Wirksamkeit des Ausschlusses von Abgrabungen außerhalb der ausgewiesenen Flächen nicht ausreichend gewährleistet sei. Ein Verfahren gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist anhängig.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, entfiele die planerische Steuerungsmöglichkeit des Gebietsentwicklungsplans für Abgrabungsbereiche, wodurch Abgrabungen im gesamten Gemeindegebiet grundsätzlich möglich wären. Die Bezirksregierung hat bereits eine Vorlage zur Änderung des Gebietsentwicklungsplans vorbereitet, um die rechtlichen Mängel zu beheben.
Die Verwaltung prüft für den Fall eines dauerhaften Verlusts der Steuerungsmöglichkeit im GEP die Schaffung von Ersatz auf kommunaler Ebene. Durch die Darstellung städtebaulich begründeter Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan könnten Abgrabungsvorhaben außerhalb dieser Zonen ausgeschlossen werden. Ein solches Verfahren würde die Entscheidungsebene auf den Rat verlagern. Es ist beabsichtigt, das weitere Vorgehen gemeinsam mit dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen abzustimmen. Der Planungsausschuss soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 9Landschaftsplan des Kreises Wesel für den Raum Hamminkeln - Ergänzung zur Stellungnahme der StadtZur Vorlage · 2003/0202 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2003/0202 befasst sich mit dem Landschaftsplan des Kreises Wesel für den Raum Hamminkeln. Gegenstand des Dokuments ist eine Ergänzung zur bereits vorliegenden Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zu diesem Plan.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Planungsausschuss erstellt, dessen Sitzungstermin auf den 16. Oktober 2003 datiert war. Die Federführung der Vorlage liegt beim Amt für Bauverwaltung, Planung und Umwelt. Der Inhalt der Vorlage dient der Vorbereitung einer Entscheidung oder einer weiteren Stellungnahme im Kontext der regionalen Landschaftsplanung des Kreises Wesel. Weitere Details zu den inhaltlichen Anpassungen oder den finanziellen Auswirkungen sind dem vorliegenden Textabschnitt nicht zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 10Mitteilungen und Anfragen
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse