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Beschlussvorlage

Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Mussum der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln

2003/0195

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Mussum“, welches das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH umfasst. Das Verfahren zur Neufestsetzung wird von der Bezirksregierung Münster durchgeführt.

Die Anpassung des Schutzgebietes ist notwendig, da die derzeitige Fläche nicht mehr der wasserrechtlich bewilligten Fördermenge entspricht. Zudem befinden sich neue Brunnenstandorte außerhalb der bisherigen Schutzzone I, wodurch der prioritär zu schützende Bereich nicht mehr abgedeckt ist. Auch der aktuelle Verlauf der Schutzzonen erfüllt die Schutzziele nicht mehr. Eine entsprechende Übersichtskarte der geplanten Neufestsetzung liegt der Vorlage bei.

Der Entwurf der vorgesehenen Wasserschutzgebietsverordnung liegt im Zeitraum vom 22. September bis zum 22. Oktober 2003 bei den Bürgermeisterämtern der Städte Bocholt und Hamminkeln zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen die Neufestsetzung können bis zum 19. November 2003 erhoben werden. Laut Verwaltung werden durch die Neufestsetzung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt Hamminkeln berührt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes zu erheben.

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