Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 sowie des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2003 - 2007Zur Vorlage · 2003/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2003/0203 dient der Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 sowie des Finanzplanes mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2003 bis 2007. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2004 inklusive der Anlagen durch die Kämmerei aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt, um ihn anschließend dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass der Haushaltsentwurf zunächst in den Fraktionen vorberaten wird. Im Anschluss sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Entwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung am 5. Februar 2004 vorgesehen. Die detaillierten finanziellen Auswirkungen sind dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmen, welcher vor Beginn der Sitzung verteilt wird. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird der Rat beauftragt, die Fachausschüsse mit der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung zu betrauen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 2Bewilligung von Altersteilzeit für BeamteZur Vorlage · 2003/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0180 liegt ein Antrag zur Regelung der Altersteilzeit für Beamte der Stadtverwaltung vor. Hintergrund ist ein konkreter Antrag eines Beamten auf Altersteilzeit im Blockmodell für den Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. November 2008.
Da der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter in beamtenrechtlichen Angelegenheiten entscheidet, sieht das Landesbeamtengesetz vor, dem Rat die Möglichkeit einzuräumen, einen Rahmen für Entscheidungen in Altersteilzeitfragen festzulegen. Der Rat kann dabei festlegen, die Regelungen generell nicht anzuwenden, auf bestimmte Gruppen zu beschränken, die Anwendung nur im Blockmodell vorzusehen oder eine Arbeitsphase von 60 Prozent festzulegen.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass Einschränkungen der Flexibilität vermieden werden sollten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum Tarifbereich kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Altersteilzeit besteht. Die finanzielle Regelung sieht eine Besoldung in Höhe von 50 Prozent der vor der Altersteilzeit erzielten Bruttobesoldung zuzüglich eines Zuschlages vor, um das Nettoeinkommen auf ein Niveau von 83 Prozent des Vollzeitnettoeinkommens über den gesamten Zeitraum zu bringen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die bestehenden Altersteilzeitregelungen für Beamte nicht zu modifizieren.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 08.10.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (32. Sitzung)
- 3Einziehung eines Teilstückes der Straße ''Heidkampweg'' in der Gemarkung Mehrhoog, Flur 32, Flurstück 307, gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRWZur Vorlage · 2003/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird im Rahmen der Sitzung am 5. November 2003 über die Einziehung eines Teilstückes der Straße „Heidkampweg“ in der Gemarkung Mehrhoog beraten. Konkret handelt es sich um die Fläche der Flur 32, Flurstück 307.
Die Grundlage für dieses Vorhaben ist der bereits am 22. Mai 2003 gefasste Beschluss des Rates, die betreffende Fläche einzuziehen. Hintergrund der Maßnahme ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „GE-Mehrhoog“. Durch diesen Plan wurde die Parzelle planungsrechtlich von einer Verkehrsfläche in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt.
Die Absicht zur Einziehung wurde bereits am 6. Juni 2003 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln veröffentlicht. Im Zuge der darauf folgenden öffentlichen Auslegungsfrist, die bis zum 6. September 2003 andauerte, wurden keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung eingereicht.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat die Einziehung der ehemaligen Straßenparzelle gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRW mit sofortiger Wirkung beschließt.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 440. Änderung des Flächennutzungsplanes (alte Post in Dingden) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0183 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0183 behandelt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln, konkret im Bereich der ehemaligen Post in Dingden. Hintergrund der Vorlage ist die bereits beschlossene 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6. Diese Änderung sieht vor, die bisherige Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung „Post“ aufzuheben und stattdessen ein Mischgebiet auszuweisen. Zudem soll eine zusätzliche überbaubare Fläche im rückwärtigen Grundstücksbereich dargestellt werden.
Da der aktuelle Flächennutzungsplan das betreffende Gebiet weiterhin als Fläche für den Gemeinbedarf ausweist, ist eine entsprechende Anpassung auf Ebene des Flächennutzungsplanes notwendig, um die rechtliche Grundlage für die Bebauungsplanänderung zu schaffen. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes sollen dabei parallel durchgeführt werden.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Zudem wird vorgeschlagen, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen, sofern der Aufstellungsbeschluss durch den Rat erfolgt. Die Beratung im Planungsausschuss ist für den 16. Oktober 2003 und im Rat für den 5. November 2003 vorgesehen.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 5Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Hamminkeln Antragsteller: Evangelisches Krankenhaus Wesel GmbHZur Vorlage · 2003/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Krankenhaus Wesel GmbH hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Ortsteil Hamminkeln beantragt. Das geplante Projekt umfasst die Errichtung einer Seniorenwohnanlage im Bereich der Weststraße sowie der Straße Am Feldrain. Die Anlage soll 80 Pflegeplätze, davon 10 Kurzzeitpflegeplätze, sowie 13 Wohnungen für betreutes Wohnen bereitstellen. Eine Bedarfsbestätigung für eine Pflegeeinrichtung in Hamminkeln liegt seit Oktober 2022 durch den Landschaftsverband Rheinland vor.
Der Bebauungsplan soll neben der Seniorenwohnanlage auch einen geplanten Bolzplatz nördlich eines Kindergartens integrieren, für den zuvor ein separates Verfahren durchgeführt wurde. Die verkehrliche Erschließung der Anlage soll unmittelbar über die Weststraße erfolgen; eine Anbindung für den Fahrverkehr über die Straße Am Feldrain ist nicht vorgesehen. Eine fußläufige Verbindung zum Feldrain soll über die Grünfläche des Bolzplatzes realisiert werden. Die technische Straßenplanung für den Anschluss an die Weststraße wurde bereits mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt.
Zusätzlich ist eine weitere Baufläche an der Westseite der Straße Am Feldrain vorgesehen, die für seniorengerechtes oder allgemeines Wohnen genutzt werden kann. Der Entwurf sieht eine Sondergebietsfläche für die Seniorenwohnanlage sowie ein allgemeines Wohngebiet entlang der Straße Am Feldrain vor. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um die weiteren Verfahrensschritte und die Vorbereitung vertraglicher Regelungen einzuleiten.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 641. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur BürgerbeteiligungZur Vorlage · 2003/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2003/0194 die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Vorlage gebracht. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung für ein geplantes Bauvorhaben, das die Errichtung einer Seniorenwohnanlage umfasst. Da die für das Projekt vorgesehene Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, soll diese im Rahmen der Änderung in eine Sondergebietsfläche sowie eine Wohngebietsfläche umgewandelt werden.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel zum Aufstellungsverfahren des entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen.
Zudem wird im Rahmen der Vorlage vorgeschlagen, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Dieser Beschluss zur Beteiligung steht unter dem Vorbehalt des endgültigen Aufstellungsbeschlusses durch den Rat. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 16. Oktober 2003 sowie für den Rat der Stadt am 5. November 2003 vorgesehen.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Kuckuck'' in Mehrhoog Antragsteller: Reeser Bau-UnternehmungZur Vorlage · 2003/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Reeser Bau-Unternehmung hat mit Schreiben vom 16. September 2003 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog beantragt. Das betroffene Grundstück befindet sich im Bereich der Ampelkreuzung B 8 / Bahnhofstraße und wird derzeit als Brachfläche genutzt. Nach dem bestehenden Bebauungsplan ist auf der Fläche eine bauliche Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) mit bis zu vier Vollgeschossen zulässig.
Der Antrag sieht die Errichtung einer Reihenhausbebauung mit insgesamt zehn Wohneinheiten in zweigeschossiger Bauweise mit Pultdach vor. Das Grundstück umfasst eine Gesamtgröße von 3.752 Quadratmetern, was einem Flächenanteil von 375 Quadratmetern pro Wohneinheit entspricht. Die Erschließung soll über den Storchenweg erfolgen, wobei im Aufstellungsverfahren die Möglichkeit einer Erschließung über den Gehweg zur L 602 Bahnhofstraße zu prüfen ist.
Die geplante Änderung beinhaltet eine Neuordnung der überbaubaren Grundstücksfläche mit einer Verschiebung in Richtung B 8, die Begrenzung der Geschossigkeit auf maximal zwei Vollgeschosse sowie die Anordnung von Stellplätzen und Garagen im östlichen Grundstücksteil. Die Festsetzung als Wohngebiet und die Möglichkeit geschlossener Bebauung bleiben bestehen. Die Verwaltung empfiehlt, die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 8Anbindung der Straße Ißhorst an die Weberstraße (L 602) in Dingden - Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRWZur Vorlage · 2003/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Ausbau der Straße Ißhorst in Dingden, um diese im Zuge der technischen Sicherung des Bahnüberganges „Ißhorst – Nord“ sowie der Aufhebung des Bahnüberganges „Ißhorst – Süd“ an das klassifizierte Straßennetz anzubinden. Ziel der Maßnahme ist die Anbindung des angrenzenden Gewerbegebiets. Die neue Straßenführung soll parallel zur bestehenden Fahrbahn verlaufen, an der Weberstraße (L 602) beginnen und schließlich in den Altbestand münden.
Durch die Erweiterung des Einmündungsbereichs ist die Errichtung einer Verkehrsinsel sowie eines Ausfahrkeils mit einer Dreiecksinsel vorgesehen, um das Rechtsabbiegen von der Weberstraße in die Straße Ißhorst zu ermöglichen. Der bestehende Radweg wird dabei über die Dreiecksinsel geführt und an den Bestand angebunden.
Die Umsetzung der baulichen Umgestaltung am Knotenpunkt Weberstraße – Ißhorst erfordert eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung. Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Kosten der Stadt belaufen sich auf 255.981,15 Euro. Für die Maßnahme wurde eine Zuwendung nach dem GVFG in Höhe von 80 Prozent beantragt, wodurch ein Eigenanteil der Stadt von 51.196,23 Euro verbleibt. Zusätzlich fallen Kosten für die Straßenunterhaltung durch den Landesbetrieb an, deren genaue Höhe nach den geltenden Ablöserichtlinien noch nicht feststeht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Zustimmung zur Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Beauftragung der Verwaltung zum Abschluss dieser Vereinbarung zu empfehlen.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 9Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Mussum der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes „Mussum“, welches das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH umfasst. Das Verfahren zur Neufestsetzung wird von der Bezirksregierung Münster durchgeführt.
Die Anpassung des Schutzgebietes ist notwendig, da die derzeitige Fläche nicht mehr der wasserrechtlich bewilligten Fördermenge entspricht. Zudem befinden sich neue Brunnenstandorte außerhalb der bisherigen Schutzzone I, wodurch der prioritär zu schützende Bereich nicht mehr abgedeckt ist. Auch der aktuelle Verlauf der Schutzzonen erfüllt die Schutzziele nicht mehr. Eine entsprechende Übersichtskarte der geplanten Neufestsetzung liegt der Vorlage bei.
Der Entwurf der vorgesehenen Wasserschutzgebietsverordnung liegt im Zeitraum vom 22. September bis zum 22. Oktober 2003 bei den Bürgermeisterämtern der Städte Bocholt und Hamminkeln zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen die Neufestsetzung können bis zum 19. November 2003 erhoben werden. Laut Verwaltung werden durch die Neufestsetzung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt Hamminkeln berührt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes zu erheben.
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Beratungsfolge
- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 10Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung Wertherbruch der Fa. Kathage GmbH - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag der Kathage GmbH auf eine Fristverlängerung für die Abgrabung im Wertherbruch. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 11. April 1994 sah den Abbau und die Herrichtung der Fläche bis zum 31. Dezember 2003 vor. Das Unternehmen hat nun bei der zuständigen Genehmigungsbehörde des Kreises Wesel eine Verlängerung der Befristung um insgesamt vier Jahre beantragt. Nach diesem Antrag soll der Abbau bis zum 31. Dezember 2005 abgeschlossen sein, während die anschließende Rekultivierung bis zum 31. Dezember 2007 erfolgen soll.
Als Gründe für die beantragte Verlängerung werden die derzeit schwierige Absatzsituation in der Region sowie Verzögerungen beim Erwerb von Liegenschaften für die genehmigten Flächen angeführt. Für den Abbau der bereits genehmigten Flächen wird ein zusätzlicher Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren benötigt, worauf sich eine zweijährige Phase der Flächenherrichtung anschließt. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Verlängerung der Genehmigung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt Hamminkeln berührt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die beantragte Verlängerung der Abgrabung vorzubringen.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 16.10.2003 · Planungsausschuss (27. Sitzung)
- 11Ergänzende Stellungnahme zum Entwurf des Landschaftsplanes hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2003/0207 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2003/0207 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, die eine Ergänzung der bereits am 25. September 2003 verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf des Landschaftsplanes vorsieht. Die Entscheidung wurde am 16. Oktober 2003 durch den Bürgermeister und mehrere Ratsmitglieder gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen, da die Frist zur Stellungnahme am 17. Oktober 2003 endete und eine Einberufung des Rates nicht mehr rechtzeitig möglich war.
Die Ergänzung der Stellungnahme bezieht sich auf den Landschaftsraum nördlich der Ortslage Blumenkamp. Es wird vorgeschlagen, die geplante Rücknahme der Landschaftsschutzgebietsausweisung in diesem Bereich bis zur Höhe der Gaststätte „Zum Weißenstein“ zu überdenken. Die neue Grenze des Schutzgebietes soll stattdessen entlang der Bahnlinie Wesel-Bocholt und am südlichen Rand des dortigen Wäldchens verlaufen.
Grundlage hierfür sind neue Informationen zur kulturhistorischen Bedeutung der Flächen zwischen der B 473 und der Bahnlinie. Diese Gebiete umfassen die ältesten bekannten ackerbaulich genutzten Fluren im Umfeld von Hamminkeln und stehen in Zusammenhang mit der Isselniederung. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Aufnahme des gesamten Bereichs östlich der B 473 in das Landschaftsschutzgebiet zu prüfen. Sollten diese Aspekte im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, wird die Rücknahme der Konzentrationszone für Windkraftanlagen durch die Stadt nicht weiter verfolgt.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 12Möglichkeiten der Verwaltungskooperation mit Nachbarkommunen und Beitritt zu einer Dienstleistungsgesellschaft hier: Antrag der Fraktion ''Bündnis 90/Die Grünen'' vom 15.10.2003Zur Vorlage · 2003/0204 · Mitteilungsvorlage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2003 beantragt, das Thema der Verwaltungskooperation mit Nachbarkommunen sowie den Beitritt zu einer Dienstleistungsgesellschaft auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 5. November 2003 zu setzen.
Im Zentrum der Anfrage steht die Möglichkeit, die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen über kommunale Eigengesellschaften abzuwickeln. Als Beispiele werden die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH im Kreis Borken sowie die Gesellschaft für Kommunallogistik GmbH (KomLog GmbH) im Kreis Kleve angeführt. Ziel solcher Strukturen ist die Erzielung von Synergieeffensten durch zentralen Einkauf. Während für die KomLog GmbH ein finanzieller Vorteil von etwa 4 bis 5 Prozent des ausschreibungspflichtigen Haushaltsvolumens angegeben wurde, sind Kosten für eine Ganztagsstelle sowie Stammeinlagen der Gesellschafter zu berücksichtigen.
Die Verwaltung plant in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt eine detaillierte Prüfung sowie weitere Gespräche mit bestehenden Gesellschaften und interessierten Kommunen im Kreis Wesel. Ein Bezug wird zudem zu einem landesweiten Beschaffungsprogramm für Feuerwehrfahrzeuge über die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes hergestellt, an dem die Stadt Hamminkeln grundsätzliches Interesse bekundet hat. Bezüglich der interkommunalen Zusammenarbeit bei Pflichtaufgaben wurden bereits erste Gespräche mit benachbarten Kommunen geführt, wobei zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreten Verhandlungsergebnisse vorliegen.
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- 05.11.2003 · Rat (36. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen