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Beschlussvorlage

Einziehung eines Teilstückes der Straße ''Heidkampweg'' in der Gemarkung Mehrhoog, Flur 32, Flurstück 307, gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRW

2003/0200

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamminkeln wird im Rahmen der Sitzung am 5. November 2003 über die Einziehung eines Teilstückes der Straße „Heidkampweg“ in der Gemarkung Mehrhoog beraten. Konkret handelt es sich um die Fläche der Flur 32, Flurstück 307.

Die Grundlage für dieses Vorhaben ist der bereits am 22. Mai 2003 gefasste Beschluss des Rates, die betreffende Fläche einzuziehen. Hintergrund der Maßnahme ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „GE-Mehrhoog“. Durch diesen Plan wurde die Parzelle planungsrechtlich von einer Verkehrsfläche in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt.

Die Absicht zur Einziehung wurde bereits am 6. Juni 2003 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln veröffentlicht. Im Zuge der darauf folgenden öffentlichen Auslegungsfrist, die bis zum 6. September 2003 andauerte, wurden keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung eingereicht.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat die Einziehung der ehemaligen Straßenparzelle gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRW mit sofortiger Wirkung beschließt.

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