Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Nutzungsänderung eines Wohngebäudes in Wertherbruch in eine sozialtherapeutische Wohngruppe mit 8 Schlafräumen für Kinder und JugendlicheZur Vorlage · 2007/0016 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2007/0016 befasst sich mit den Anträgen auf Nutzungsänderung eines Anwesens im Ortsteil Wertherbruch. Ursprünglich wurde für ein Wohngebäude am Kreuzweg 4 die Umwandlung in eine sozialtherapeutische Wohngruppe mit acht Schlafräumen für Kinder und Jugendliche beantragt. Das Konzept sieht eine ganztägige Betreuung durch Therapeuten und Sozialarbeiter vor, wobei Nebengebäude wie eine Scheune und ein Geräteschuppen für Beschäftigungstherapien genutzt werden sollen. Ein separater Antrag für das Werkstattgebäude wurde angekündigt.
Im Zuge einer weiteren Bauvoranfrage vom 12. Januar 2007 wurde die Erweiterung des Vorhabens um den Umbau eines Werkstatt- und Stallgebäudes in ein weiteres Wohngebäude mit sechs Schlafräumen, einem Gruppenraum, einem Büro und einer Küche eingereicht. Damit umfasst das geplante Projekt die Unterbringung von insgesamt 14 Kindern und Jugendlichen. Zudem wurde ein Antrag auf Verlegung der Erschließung von der B 67 zur Provinzialstraße gestellt.
Nach einem Austausch zwischen den Antragstellern und der Verwaltung sowie der Vorlage einer schriftlichen Konzeption stellt die Verwaltung fest, dass die beantragte Nutzung als Heimnutzung einzustufen ist, da sie über eine reine Wohnnutzung hinausgeht und Auswirkungen auf das Umfeld hat. Für eine abschließende bauaufsichtliche Prüfung unter Einbeziehung der Fachbehörden müssen die Antragsteller zunächst weitere Unterlagen und detaillierte Beschreibungen nachreichen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 ''Gelände Borgers'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Bürger- und Behördenbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Gelände Borgers“ in Dingden, der die Umnutzung eines Baustofflagers vorsieht, liegt eine Beschlussvorlage zur Abwägung der Bürger- und Behördenbeteiligung vor. Während die Bürgerbeteiligung keine planrelevanten Anregungen ergab, gingen von verschiedenen Institutionen Stellungnahmen ein.
Der Kreis Wesel verwies auf Einträge im Altlastenkataster bezüglich ehemaliger Flächen, was als rein nachrichtlicher Hinweis in die Begründung aufgenommen wird. Die Deutsche Telekom AG forderte die Anzeige von Erschließungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung von Leitungsrechten; die Verwaltung stellte fest, dass die Baufläche bereits voll erschlossen ist. Die NGW wies auf eine Gasversorgungsleitung hin, die jedoch außerhalb des Planbereichs liegt. Die Wehrbereichsverwaltung West gab keine Bedenken gegen die festgelegte Firsthöhe von 11,50 m vor, sofern diese nicht überschritten wird, worauf die Verwaltung im Plan als Hinweis verweist.
Die DB Service Immobilien GmbH forderte die Beteiligung bei baulichen Veränderungen sowie die Einhaltung von Immissionsschutzregeln, was die Verwaltung durch Abstimmung mit dem Vorhabenträger beantwortete. Die RWE Netz Service GmbH regte die Ausweisung eines Standortes für eine Transformationsstation sowie die Darstellung einer Gasfernleitung inklusive Schutzstreifen an. Der Ausschuss beschloss, der Anregung zur Standortfeststellung zu folgen und die Gasfernleitung als Bestandsdarstellung aufzunehmen. Abschließend wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2007/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2007/0013 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung.
Die Grundlage für die Überarbeitung der Planung bildet die Änderung der Regenwasserentwässerung. Da die Versickerung des Regenwassers nun dezentral auf den einzelnen Grundstücken erfolgen soll, entfällt die Notwendigkeit einer zentralen Versickerungsanlage. In der Folge wird die städtebauliche Konzeption angepasst. Während die ursprüngliche Planung eine Riegelbebauung vorsah, sieht das neue Konzept eine Wohnbebauung vor, die sich von der ehemaligen Struktur der Versickerungsfläche löst.
Geplant ist die Errichtung von eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern auf einer Nettobaufläche von knapp 9.000 Quadratmetern. Die verkehrstechnische Erschließung soll über eine Ringstraße von der Neuhardenbergstraße aus erfolgen, die durch drei platzartige Aufweitungen strukturiert ist. Die Bebauung wird in drei Nachbarschaften unterteilt, wobei die Grundstücke so angeordnet werden, dass die Gartenbereiche an eine fußläufige Verbindungsachse angrenzen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Bürger- sowie Behördenbeteiligung auf Basis des vorliegenden Planentwurfs einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 01.02.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in Hamminkeln - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2007/0014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0014 behandelt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ in Hamminkeln. Ziel der städtebaulichen Änderung ist die Entflechtung der bestehenden Nachbarschaftssituation zwischen Gewerbe und Wohnen durch die Verlagerung eines dort ansässigen Speditionsbetriebes. Als Folge der Änderung ist eine Wohnbebauung vorgesehen, während die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- oder nahversorgungsrelevanten Nutzungen ausgeschlossen werden soll. Zur Sicherung dieser Ziele wurde bereits eine Veränderungssperre beschlossen.
Die von der Verwaltung erarbeitete städtebauliche Konzeption sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes vor. Die Erschließung soll über einen Stichweg von der Ringenberger Straße aus erfolgen, der an seinem Ende eine platzartige Aufweitung als Park-, Rangier- und Aufenthaltsfläche erhält. Die geplante Bebauung umfasst zwei Bauzeilen in Winkelform, wobei der der Straße zugewandte Teilbereich zweigeschossig und der hintere Teilbereich eingeschossig bebaut werden kann. Die Bauweise ist auf Einzel- und Doppelhäuser beschränkt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 52. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Saatweide'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0015 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf einem Einzelgrundstück am Ende der Straße Saatweide, um eine zusätzliche Baumöglichkeit zu schaffen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die NGW wies auf die Betriebssicherheit von Gasleitungen hin; die Verwaltung stellte fest, dass die im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen Leitungen durch die Änderung nicht betroffen sind. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW merkte an, dass Lärmschutzansprüche aufgrund der Autobahnnähe nicht hergeleitet werden können, woraufhin die Verwaltung die Berücksichtigung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Entwurf bestätigte. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl Vorsicht bei Erdarbeiten, was durch einen bereits enthaltenen Standardhinweis im Entwurf abgedeckt ist.
Das Forstamt Wesel äußerte Bedenken gegen die Inanspruchnahme von Waldflächen und die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen. Die Verwaltung entgegnete, dass die Ersatzaufforstung durch privatrechtliche Vereinbarungen und entsprechende Anträge sichergestellt sei und die Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Landschaftsschaftsbehörde abgestimmt wurden. Zudem wurde die Planung als effizient begründet, da die Erweiterung des Baufensters auf ein Minimum beschränkt bleibe. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 01.02.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 6Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''Am Friedhof''Zur Vorlage · 2007/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2007/0033 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Friedhof“ vor. Nachdem die Entscheidung über den Planinhalt in einer vorangegangenen Sitzung um ein halbes Jahr zurückgestellt worden war, hat der Antragsteller nun eine konkrete Bauabsicht vorgelegt. Diese sieht die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf jeweils etwa 340 Quadratmeter großen Grundstücken vor, die zum Postweg orientiert sind. Ein Abstand von drei Metern zum Postweg ist dabei vorgesehen, um den erforderlichen Gebäudeabstand zum bestehenden Haus „An der Flande 20“ zu gewährleisten.
Die Verwaltung stellt fest, dass die geplante Bebauung mit zwei freistehenden Wohneinheiten keine unverhältnismäßige Verdichtung darstellt, jedoch durch die Grundstücksgröße eine untypische Situation im Baugebiet schafft. Die Planung trägt primär den Interessen des Grundstückseigentümers zur Optimierung der Ausnutzbarkeit und zum Erhalt des Bestandsgebäudes Rechnung. Aus städtebaulicher Sicht wird eine Änderung angestrebt, welche die vorhandenen Baufluchten entlang des Postweges und der Straße An der Flande berücksichtigt. Dies würde die Vorgartenflächen vergrößern, jedoch die Ausnutzbarkeit der Grundstücke einschränken.
Es werden verschiedene Änderungsvarianten zur Entscheidung vorgelegt. Während Entwurf Nummer 1 den Vorschlag des Antragstellers übernimmt, entsprechen die Entwürfe Nummer 2 und 3 eher den Vorgaben einer städtebaulich begründeten Planung. Innerhalb dieser Varianten wird der Entwurf Nummer 2 als bevorzugte Lösung zur Ausgleichung der Interessen zwischen städtebaulicher Planung und den Verwertungsinteressen des Eigentümers betrachtet.
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Beratungsfolge
- 01.02.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen