Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 143. Änderung des Flächennutzungsplanes ("Am Beltingshof" in Dingden) - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0148 befasst sich mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Beltingshof“ in Dingden sowie dem Bebauungsplanentwurf Nr. 24. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche und einer Grünfläche. Im Rahmen des Verfahrens sollen die Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung festgelegt werden.
Die Planung umfasst die Ergänzung eines Ökokontovertrages mit dem Kreis Wesel zur Kompensation von Eingriffen auf etwa 30.000 m² Grünlandflächen. Zudem sind Hinweise verschiedener Institutionen zu berücksichtigen. Die Wehrbereichsverwaltung West fordert die Einhaltung einer maximalen Firsthöhe von 9,00 m zur Sicherung einer Fernmeldetrasse, was im Entwurf bereits vorgesehen ist. Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH sowie die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH haben Hinweise zur Verlegung von Leitungen und zur Betriebssicherheit von Gasleitungen eingebracht.
Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Prüfung von Alternativen zur Niederschlagswasserbeseitigung an, wobei ein Gutachten die Eignung des Bodens zur Versickerung bei einem möglichen Grundwasserstand von bis zu 0,5 m unter Gelände bestätigt. Ein Antrag von Grundstückseigentümern auf eine Erweiterung des Geltungsbereichs wurde abgelehnt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen, dem Erweiterungsantrag nicht stattzugeben und den Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 10.10.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 246. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet an der Autobahn in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes, um eine landwirtschaftliche Fläche nördlich des Vöckingsweges bis an die Autobahnauffahrt Richtung Oberhausen in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Im Rahmen dieses Verfahrens stehen Abwägungsbeschlüsse sowie ein Feststellungsbeschluss zur Disposition.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im September 2006 ergab keine abwägungsrelevanten Anregungen. Bei der Behördenbeteiligung wurden verschiedene fachliche Hinweise berücksichtigt. Der Kreis Wesel forderte einen Umweltbericht, welcher bereits erstellt wurde. Die Wasserwerke Wittenhorst gaben an, eine Löschwassermenge von 96 m³/h liefern zu können; darüber hinausgehende Bedarfe müssen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH wies auf bestehende Gasleitungen hin, deren Betriebssicherheit gewahrt bleiben muss. Die Deutsche Telekom AG forderte die Sicherung der Finanzierung für die Verlegung von Telekommunikationslinien sowie die Einhaltung von Abständen bei Baumpflanzungen, was durch einen städtebaulichen Vertrag und die Verlegung der Leitungen im Zuge der Aufhebung des Vöckingsweges adressiert wird.
Weitere Stellungnahmen der RWE Westfalen Weseler-Ems-Netz-Service GmbH, des Landesbetriebs Straßen NRW sowie der Bezirksregierung Düsseldorf wurden zur Kenntnis genommen. Dabei wurden Themen wie der Schutz von Hochspannungsleitungen, die spätere Behandlung des Wegfalls des Vöckingsweges auf Bebauungsplanebene sowie die Kennzeichnung von deichgeschützten Bereichen und Wasserschutzzonen im Plan berücksichtigt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Feststellungsbeschluss für die Änderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 10.10.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 16 "Am Schwershof" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0151 behandelt den Bebauungsplan Nr. 16 „Am Schwershof“ in Mehrhoog. Gegenstand der Vorlage sind die Abwägungsbeschlüsse sowie der anberaimte Satzungsbeschluss. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll den Empfehlungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zustimmen, den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung nicht zu folgen und die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf wies auf ein Kampfmittelrisiko hin, während der Landesbetrieb Straßenbau NRW Vorgaben zu Stellplätzen, der Entwässerung und einer Verwaltungsvereinbarung zur L 602 machte. Das Staatliche Umweltamt Duisburg forderte den Ausschluss eines Nachtbetriebs einer Tankstelle, und die Deutsche Telekom AG machte auf die Anzeigepflicht bei Erschließungsmaßnahmen sowie Leitungsrechte aufmerksam.
Die abschließende Abwägung umfasst zudem die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf. Die Wehrbereichsverwaltung West genehmigte eine Firsthöhe von bis zu 14,50 m unter Vorbehalt einer erneuten Planvorlage bei Überschreitung. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke forderten die Sicherung von Gasleitungen, und der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfahl Probebohrungen. Ein Grundstückseigentümer sowie Rechtsanwälte eines Grundstückskäufers beanstandeten die Planung der Erschließungsstraße und die Flächenverluste. Die Abwägung kommt zu dem Ergebnis, dass die gewählte Variante der städtebaulichen Konzeption entspricht. Der Ausschuss empfiehlt daher, den Bedenken der Beteiligten nicht zu folgen und den Satzungsbeschluss zu fassen.
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- 10.10.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 4Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung Wertherbruch - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag auf Fristverlängerung für die Abgrabung im Wertherbruch. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 11. April 1994 sah eine Befristung der Abbau- und Herrichtungsarbeiten bis zum 31. Dezember 2003 vor. Eine bereits erfolgte Verlängerung dehnte diesen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2007 aus.
Das beteiligte Auskiesungsunternehmen hat nun beim Landrat des Kreises Wesel als zuständiger Genehmigungsbehörde eine weitere Verlängerung der Befristung um insgesamt zwei Jahre beantragt. Ziel ist es, den Abbau sowie die Herrichtung der Flächen bis zum 31. Dezember 2009 abzuschließen.
Nach Angaben der Verwaltung wird der Abbau der verbleibenden Fläche im Nordosten des Geländes voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Jahres andauern. Zudem besteht weiterhin Bedarf an Betriebswegen und Lagerflächen. Für die abschließende Herrichtung der Betriebsflächen wird ein Zeitraum von etwa zwei Jahren veranschlagt. Die Stadt Hamminkeln stellt in der Vorlage fest, dass durch die beantragte Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt berührt werden.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die beantragte Verlängerung der Abgrabung im Wertherbruch vorzubringen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2007 und für die Ratssitzung am 8. November 2007 vorgesehen.
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- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 10.10.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 5Straßenplanung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd", II. Bauabschnitt - Vorstellung der Entwurfsplanung Up de Woort / KiepenkerlstraßeZur Vorlage · 2007/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0155 befasst sich mit der Straßenplanung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“, II. Bauabschnitt. Gegenstand der Vorlage ist die Vorstellung der Entwurfsplanung für die Straßen „Up de Woort“ und „Kiepenkerlstraße“.
Grundlage für die geplanten Maßnahmen ist ein am 7. September 2007 zwischen der Stadt Hamminkeln und der VSK Grund GmbH geschlossener Erschließungsvertrag. Dieser Vertrag regelt den Ausbau des ersten Bauabschnitts des Bebauungsplanes. Gemäß einer Vereinbarung nach § 11 des Erschließungsvertrages übernimmt die VSK Grund GmbH die Ausführung der Ausbaumaßnahmen sowie die erforderlichen Ingenieurleistungen. Die Stadt Hamminkeln erstattet die anfallenden Herstellungs- und Ingenieurkosten nach einer rechnerischen und fachtechnischen Prüfung durch das zuständige Fachamt.
Die geplanten Arbeiten umfassen die Herstellung der Regenwasserkanalisation im Bereich der Straße „Up de Woort“ und der Kiepenkerlstraße sowie die Herstellung der Schmutzwasserkanalisation im Bereich der Kiepenkerlstraße. Der endgültige Straßenausbau soll in verkehrsberuhigter Bauweise erfolgen. Ein Ausbau im Bereich der Busumfahrung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die Planung für diesen Bereich noch aussteht und ein Gebäude im betroffenen Bereich die Umsetzung verhindert.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für das Jahr 2008 bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die Entwurfsplanung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung beauftragen. Eine Information über die erstmalige Straßenherstellung ist für eine Anliegerversammlung am 9. Oktober 2007 vorgesehen.
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- 10.10.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 62. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" und 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse BeteZur Vorlage · 2007/0149/1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0149/1 behandelt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ sowie die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“. Gegenstand der Änderungen ist die planungsrechtliche Absicherung einer Schulbushaltestelle, die Sicherstellung einer Fahrkurve an der Einmündung „Up de Woort / Weberstraße“ sowie die Verlegung einer Spielplatzfläche.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Bedenken zur Verkehrssicherheit, zur Lärmbelastung durch Busse, zu Abgasemissionen sowie zur Information der Anwohner geäußert. Zudem wurde die Streichung der Spielplatzfläche angeregt. Die Abwägung sieht zur Einhaltung der Einmündungsradien den Abriss eines Gebäudes vor und bewertet die Lärmbelastung aufgrund der Mischgebietlage als hinnehmbar.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW fordert eine Verwaltungsvereinbarung zur Änderung des Einmündungsbereiches. Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH benötigt eine Vorlaufzeit von drei Monaten für Abstimmungen. Die Handwerkskammer Düsseldorf weist auf die Betroffenheit einer Autohaus-Ausstellungsfläche hin, da für den Ausfahrradius des Schulbusses eine Fläche von etwa 28 m² beansprucht wird; Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer laufen. Die Wasserwerke Wittenhorst fordern die Berücksichtigung von Änderungen an Versorgungsanlagen im Rahmen der Straßenausbauplanung. Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH hat keine Bedenken, sofern ein horizontaler Abstand von mindestens 2,50 m zu Bäumen eingehalten wird. Der Wasser und Bodenverband „Untere Issel Nord“ regt die Aufhebung des Wasserlaufs 1621 an, wofür eine neue Genehmigung erforderlich ist. Die Bezirksregierung Düsseldorf weist auf die Notwendigkeit einer ferromagnetischen Sondierung vor Baubeginn hin.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Hinweise der Bürger und der Deutschen Telekom zur Kenntnis zu nehmen, die Anregungen zur Spielplatzstreichung und zur Fußwegausweisung abzulehnen sowie die Hinweise des Landesbetriebes Straßenbau NRW zu beachten. Zudem wird die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderungen beschlossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen